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Hallo. Ich habe einen Kühlschrank mit kostenloser Lieferung gekauft. Dieser kann nicht mit einem 7,5 Tonner angeliefert werden, da die Zufahrt zu eng ist.Das habe ich der Spedition mitgeteilt. Jetzt meldet sich der Verkäufer und will Zusatzkosten für einen Transporter haben. Ist das rechtens?

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@kaefer_ovali  schrieb:

Hallo. Ich habe einen Kühlschrank mit kostenloser Lieferung gekauft. Dieser kann nicht mit einem 7,5 Tonner angeliefert werden, da die Zufahrt zu eng ist.Das habe ich der Spedition mitgeteilt. Jetzt meldet sich der Verkäufer und will Zusatzkosten für einen Transporter haben. Ist das rechtens?


 

 

Hallo,

 

was ist denn mit "Zufahrt" genau gemeint?

 

Hast du mal in den AGB des Händlers geschaut.

 

Da könnte z.B. in etwa sowas stehen:

 

Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

Gibst du mal die Artikelnummer an?

 

...................................................................................

Antworten kannst du über "Kommentare".

 

 

Ich versuche es mal mit "gesundem Menschenverstand":

 

Wenn man denn schon weiß, dass man aufgrund der örtlichen Gegebenheiten quasi nur mit einem Einkaufs-Rolli beliefert werden kann,

warum fragt man dann nicht direkt beim Verkäufer vor einem Kauf nach?

Ist denn in den Lieferbedingungen des Verkäufers nichts dazu zu finden?

 

Die Auslieferung per Spedition sollte als grundsätzlich mit LKW bis 7,49 t anzusehen sein.

Nur wenn der Spediteur einen Sattelschlepper verwendet, kann man sich nach Sinnhaftigkeit fragen.

 

Je nach Art der Ware aber auch nicht, wenn man z.B. Terassendielen en masse bestellt:

Da ist auch die Anlieferung mit Auflieger etc. unter Verwendung eines Staplers o.ä. normal.

 

Aber dass Haushalts-Großgeräte in der Regel nicht mit 2,8-Tonnern zugestellt werden, wäre zumindest mir geläufig.

Das käme ja nahezu einer Einzelzustellung gleich und könnte fast mit der DHL versendet werden.

 

Auch Spediteure leben von ökonomischem Handel und fassen daher möglichst viele Aufträge zusammen, was dann eben die Last höher als 2,8 t ausfallen ließe.

 

Von daher sähe ich das in Deinem Falle als zuzahlungspflichtige Sondervereinbarung.

Wie sich das rechtlich verhält? Keine Ahnung.

 

 

Rechtlich darf man hier sicher keine Auskünfte erteilen, dafür sind Anwälte usw da.

Unklar ist ja auch was in den AGB des VK steht.

 

Wenn ich mutmaße, dürfte der VK recht haben. Wenn die Zufahrt schon für einen kleinen LKW zu eng ist - ist es ein Problem.

Welche Zufahrt denn überhaupt? Meist liefern die Speditionsversender nur bis Bordstein Strasse. Und ein Wohngebiet oder auch Bauernhof usw sollte mit 7,5 Tonner doch problemlos erreichbar sein.

 

Wenn ein Sonderwunsch mit Sprinter oder bis in Wohnung usw. kommt sind es ja Sonderwünsche. Also mal schauen was in den AGB bzw der Beschreibung steht.

 

meine Meinung.

 

 

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