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Mahnung für Kauf aus dem Jahr 2015

Ich habe heute von einem gewerblichen Ebay-Verkäufer eine "letzte Mahnung" für einen Kauf vom 15.06.2015 erhalten.

Warenwert 3,50 € (!), Gebühren für angebliche vorhergehende Mahnungen (von denen mir nichts bekannt ist) 10,00 €.

Er droht tatsächlich mit dem Rechtsweg.

Einfach ignorieren, oder muss ich tatsächlich nach einer 2 Jahre alten Zahlung recherchieren, um mich nicht mit einem Inkasso-Unternehmen auseinandersetzen zu müssen?

 

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@bruus-will-es schrieb:

Ich habe heute von einem gewerblichen Ebay-Verkäufer eine "letzte Mahnung" für einen Kauf vom 15.06.2015 erhalten.

Warenwert 3,50 € (!), Gebühren für angebliche vorhergehende Mahnungen (von denen mir nichts bekannt ist) 10,00 €.

Er droht tatsächlich mit dem Rechtsweg.

Einfach ignorieren, oder muss ich tatsächlich nach einer 2 Jahre alten Zahlung recherchieren, um mich nicht mit einem Inkasso-Unternehmen auseinandersetzen zu müssen?

 


@bruus-will-es

Könnte ein gewöhnlicher Abzockversuch sein.

 

Aber um Deine Frage zu beantworten:

Mit einem Inkassobüro muß man sich gar nicht auseinandersetzen.

Man muß nichtmal auf die Bettelbriefe reagieren.

Die geforderten Gebühren sind ohnehin oftmals überhöht und sittenwidrig,

daher nicht einklagbar und deswegen passiert da auch nichts weiter.

Das könnte auch für die 10€ Mahngebühren des Verkäufers zutreffen.

Wie will er die begründen?

Aber egal....

 

Auseinandersetzen muß man sich mit der Sache nur, wenn ein gerichtlicher

Mahnbescheid kommt. Dagegen kann man dann aber ganz einfach Widerspruch

einlegen, wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Dann müßte der "Gläubiger"

Klage einreichen und seine Ansprüche gerichtsfest beweisen können.

 

Ob Du gekauft und bezahlt oder widerrufen hast, solltest Du allerdings selbst wissen.

Kennst Du den angeblichen Verkäufer überhaupt?

 

 

Ich persönlich tippe hier allerdings auf die übliche Abzocke.

Mails mit angeblichen Rechnungen/Mahnungen kriegt man doch ständig.

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