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Mahnung für Kauf aus dem Jahr 2015

Ich habe heute von einem gewerblichen Ebay-Verkäufer eine "letzte Mahnung" für einen Kauf vom 15.06.2015 erhalten.

Warenwert 3,50 € (!), Gebühren für angebliche vorhergehende Mahnungen (von denen mir nichts bekannt ist) 10,00 €.

Er droht tatsächlich mit dem Rechtsweg.

Einfach ignorieren, oder muss ich tatsächlich nach einer 2 Jahre alten Zahlung recherchieren, um mich nicht mit einem Inkasso-Unternehmen auseinandersetzen zu müssen?

 

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Der gewerbliche VK soll doch erstmal den Versand hieb- und stichfest nachweisen.

 

Mit Sendungsnummer und Nachweis der Zustellung.


@bruus-will-es schrieb:

Ich habe heute von einem gewerblichen Ebay-Verkäufer eine "letzte Mahnung" für einen Kauf vom 15.06.2015 erhalten.

Warenwert 3,50 € (!), Gebühren für angebliche vorhergehende Mahnungen (von denen mir nichts bekannt ist) 10,00 €.

Er droht tatsächlich mit dem Rechtsweg.

Einfach ignorieren, oder muss ich tatsächlich nach einer 2 Jahre alten Zahlung recherchieren, um mich nicht mit einem Inkasso-Unternehmen auseinandersetzen zu müssen?

 


@bruus-will-es

Könnte ein gewöhnlicher Abzockversuch sein.

 

Aber um Deine Frage zu beantworten:

Mit einem Inkassobüro muß man sich gar nicht auseinandersetzen.

Man muß nichtmal auf die Bettelbriefe reagieren.

Die geforderten Gebühren sind ohnehin oftmals überhöht und sittenwidrig,

daher nicht einklagbar und deswegen passiert da auch nichts weiter.

Das könnte auch für die 10€ Mahngebühren des Verkäufers zutreffen.

Wie will er die begründen?

Aber egal....

 

Auseinandersetzen muß man sich mit der Sache nur, wenn ein gerichtlicher

Mahnbescheid kommt. Dagegen kann man dann aber ganz einfach Widerspruch

einlegen, wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Dann müßte der "Gläubiger"

Klage einreichen und seine Ansprüche gerichtsfest beweisen können.

 

Ob Du gekauft und bezahlt oder widerrufen hast, solltest Du allerdings selbst wissen.

Kennst Du den angeblichen Verkäufer überhaupt?

 

 

Ich persönlich tippe hier allerdings auf die übliche Abzocke.

Mails mit angeblichen Rechnungen/Mahnungen kriegt man doch ständig.

Nichts anklicken, keine Anhänge öffnen, nicht antworten.

 

@bruus-will-es

 

Ja, recherchieren musst Du schon. Könnte ja theoretisch was dran sein. Dass es dann recht interassent werden kann, hatten die anderen Foris bereits mitgeteilt.

 

Ist die "letzte Mahnung" auf dem Postwege zu Dir gekommen?

 

Oder hast Du eine eMail erhalten?

Versand per eMail ist kein ordentlicher Mahnweg, höchstens für Zahlungserinnerungen nutzbar.

 

Wenn eMail, klicke bitte dort nichts an. Könnte auch Phishing sein, wer weiß schon? Ich von hier aus jedenfalls nicht.

 

In jedem Falle sollte da in einer ordentlichen Mahnung der Artikel, der Verkäufer mit Kontaktdaten (wie schon erwähnt, falls eMail: Nichts anklicken!), die Artikelnummer etc. aufgeführt sein.

 

Jetzt guckst Du mal in Deinem eBay in der Übersicht Deiner Käufe nach und klickst nur dort rechts neben "Käufe anzeigen von" das Jahr 2015 an. Da sind alle Deine Käufe aus 2015 gelistet.

 

Nun liegt es allerdiungs einzig an Dir, ob Du Dich noch an den Kauf erinnerst, ob Du dort alles bezahlt hast, ob Du noch Unterlagen in Deinem eigenen eMail-Postfach darüber hast, und ob Du auch mit diesem Account dort gekauft hast.

Soll ja Menschen mit mehreren Konten geben, die dann das eine oder andere mal verwechseln.

 

Wenn es ein "größerer" Shop bzw. ein gewerblicher Anbieter war, sind da auch Telefonnummern hinterlegt.

Dann mal den Shop über Dein eBay aufrufen und vielleicht dort zur (Er-)Klärung anrufen?

 


@bruus-will-es schrieb:

Ich habe heute von einem gewerblichen Ebay-Verkäufer eine "letzte Mahnung" für einen Kauf vom 15.06.2015 erhalten.

Warenwert 3,50 € (!), Gebühren für angebliche vorhergehende Mahnungen (von denen mir nichts bekannt ist) 10,00 €.

Er droht tatsächlich mit dem Rechtsweg.

Einfach ignorieren, oder muss ich tatsächlich nach einer 2 Jahre alten Zahlung recherchieren, um mich nicht mit einem Inkasso-Unternehmen auseinandersetzen zu müssen?

 


 


@bruus-will-es schrieb:

Ich habe heute von einem gewerblichen Ebay-Verkäufer eine "letzte Mahnung" für einen Kauf vom 15.06.2015 erhalten.

Warenwert 3,50 € (!), Gebühren für angebliche vorhergehende Mahnungen (von denen mir nichts bekannt ist) 10,00 €.

Er droht tatsächlich mit dem Rechtsweg.

Einfach ignorieren, oder muss ich tatsächlich nach einer 2 Jahre alten Zahlung recherchieren, um mich nicht mit einem Inkasso-Unternehmen auseinandersetzen zu müssen?

 


Hast du denn gekauft dort? Bezahlt und Ware erhalten?

 

Ich würds ernst nehmen, ist ja noch innerhalb der Verjährungsfrist!


@bruus-will-es schrieb:

Ich habe heute von einem gewerblichen Ebay-Verkäufer eine "letzte Mahnung" für einen Kauf vom 15.06.2015 erhalten.

Warenwert 3,50 € (!), Gebühren für angebliche vorhergehende Mahnungen (von denen mir nichts bekannt ist) 10,00 €.

Er droht tatsächlich mit dem Rechtsweg.

Einfach ignorieren, oder muss ich tatsächlich nach einer 2 Jahre alten Zahlung recherchieren, um mich nicht mit einem Inkasso-Unternehmen auseinandersetzen zu müssen?

 


Hallo @bruus-will-es


Wenn die Möglichkeit besteht, dass die Rechnung in der Tat noch offen sein könnte, musst Du wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und Dich darum kümmern.

 

Sollte die Forderung zu Recht bestehen, würde das dann für Dich teuer werden.

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