11-09-2017 14:11
Hallo Forum,
hat jemand eine Info für mich zur Haftung bei verschwundener Ware? Ich habe einer Kundin einen Anhänger per Einschreiben Einwurf geschickt. Das Einschreiben kam an, war aber seitlich aufgerissen und der Anhänger weg. Also offentsichtlich ein Diebstahl bei der Post. Jetzt hat die Kundin einen Fall aufgemacht - Ware nicht erhalten -. Wer haftet in so einem Fall, meines Wissens nach doch der Kunde oder liege ich da falsch.
Für eine Info schon mal vielen Dank.
@bellini17 schrieb:Hallo Forum,
hat jemand eine Info für mich zur Haftung bei verschwundener Ware? Ich habe einer Kundin einen Anhänger per Einschreiben Einwurf geschickt. Das Einschreiben kam an, war aber seitlich aufgerissen und der Anhänger weg. Also offentsichtlich ein Diebstahl bei der Post. Jetzt hat die Kundin einen Fall aufgemacht - Ware nicht erhalten -. Wer haftet in so einem Fall, meines Wissens nach doch der Kunde oder liege ich da falsch.
Für eine Info schon mal vielen Dank.
Servus @bellini17
Um genau zu sein: Die Post.
Ich kenne das:
Münzen, Klunkerkram versenden...auch wenn es sich nur so anfühlt,
da kommt schon mal etwas leer an.
Lösung: So verpacken,
dass wirklich nichts fühlbar ist.
Bei Kauf von Privat geht das Risiko des Untergangs auf den Käufer über,
sobald Du die Sendung an den Beförderer (hier Post) übergeben hast.
Die Übergabe kannst Du durch den Versand als Einschreiben belegen.
Dennoch rate ich zu einer Schadensmeldung,
einer Beschwerde an die Post in CC an die Bundesnetzagentur.
Kann gut sein,
dass dann wenigstens ein paar Briefmarkenheftchen "rumkommen".
Wirst Du entschädigt,
wäre das an den Käufer weiterzugeben.