11-09-2017 14:11
Hallo Forum,
hat jemand eine Info für mich zur Haftung bei verschwundener Ware? Ich habe einer Kundin einen Anhänger per Einschreiben Einwurf geschickt. Das Einschreiben kam an, war aber seitlich aufgerissen und der Anhänger weg. Also offentsichtlich ein Diebstahl bei der Post. Jetzt hat die Kundin einen Fall aufgemacht - Ware nicht erhalten -. Wer haftet in so einem Fall, meines Wissens nach doch der Kunde oder liege ich da falsch.
Für eine Info schon mal vielen Dank.
Hallo @bellini17
Du haftest für eine sachgerechte Verpackung. Der Anhänger wird vermutlich, wenn er nicht auf einer Pappe o.ä. nochmals fixiert wurde, wahrscheinlich in einer Sortieranlage durch die Fliehkraft rausgeflogen sein. Ein Anhänger lose in einem normalen Umschlag (wenn dem so war)...: Wär leider fahrlässig Deinerseits gewesen.
Bei so einem 3,50-Anhänger würde ich so oder so ohne groß BlaBla komplett inklusive VSK zurückerstatten und abschliessend einen Kaufabbruch durchführen http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen Fertig. Ob Du was von der Post ersetzt bekommst, musste halt probieren.
Du haftest zudem auch mit Deiner Bewertung, auch wenn eine Paypal-Käuferschutzentscheidung zu Deinen Gunsten wahrscheinlich ausfällt, weil Du einen Sendungsnachweis hast.
Anhänger & Co. fixiere ich mit einem Paketklebeband im Umschlag selbst. Nur als Tipp..
Viele Grüße!.