03-12-2019 11:42 - bearbeitet 03-12-2019 11:43
Einen schönen guten Tag,
wobei meiner ist gerade nicht so schön. Hier mein Problem:
Ich habe vor drei Wochen bei einem privaten Verkäufer was gekauft, Zahlungsart war leider nur per Überweisung. Nun habe ich zwei Wochen gewartet, aber es kam keine Ware bis jetzt an. Dann habe ich einen Fall bei e-Bay öffnen müssen und der Verkäufer antwortete endlich mal, aber auch nur, dass er für den Verlust nichts kann und keinerlei Interesse hat mir den bezahlten Betrag zu erstatten.
Darf ein privater Verkäufer das? Einfach die gezahlte Summe behalten, obwohl ich als Käufer keine Ware erhalten habe? Was mich sehr an der Sache wundert, dass der Verkäufer so explizit darauf behart mir mein Geld nicht zurück zu erstatten egal wie die Sache weitergeht und ihn auch nicht wirklich zu interessieren scheint, dass seine gesendete Ware nicht angekommen ist. Ich habe mehrmals versucht, den Verkäufer drauf anzusprechen, dass die Ware eben nicht ankam, er aber immer davon abgelenkt hat und immer wieder auf das Thema kam mir keine Erstattung leisten zu wollen.
Kann ich da irgendwas tun? Laut e-Bay sind ja Kaufverträge hier rechtlich, aber habe ich da irgendeine Chance, was wieder zubekommen in meinem Fall einer nicht erhaltenen Ware?
Hallo,
zunächst ist richtig, dass Dir ebay bei der Zahlungsart Überweisung nicht helfen wird, da bei dieser Zahlungsart kein Käuferschutz besteht. Würdest Du einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels aufmachen, würde ebay diesen einfach wieder schließen ohne ihn zu bearbeiten.
Für den Kauf, den Du getätigt hast, gilt als Erfüllungsort der Wohnsitz des Privatverkäufers. Damit geht das Versandrisiko zu Deinen Lasten. Dagegen kann man sich versichern, aber bei vielen Käufen mit geringen Wert lohnt sich das nicht, weil die Vesandkosten zu den Kosten der Ware in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Falls der VK keinen versicherten Versand in seinem Angebot anbietet, kann man ihn damit gegen Erstattung der Mehrkosten für Porto und Verpackung damit beauftragen.
Tut man das nicht und geht das Teil verloren, haftet der VK in der Tat bei unversichertem Versand nicht. Bei versichertem Versand haftet der Versender entsprechend der versicherten Leistung (nicht für unterversicherte Sendungungen, nicht für nicht ausreichend verpackte Sendungen wobei in diesem Fall dann doch der VK haften würde weil die Ursache in seinem Einflußbereich liegt).
Wenn es sich also um eine unversicherte Sendung handelt (ohne Sendungsverfolgung), was ich vermute, haftet der VK und verweigert damit zu Recht die Rückzahlung des Kaufpreises oder eine Ersatzlieferung. Ich selbst würde in diesem Fall auch nicht leisten und selbst bei Aussage des VK, er habe versendet, auch keine entsprechende Forderung an den VK stellen.
Ob der VK versendet hat oder nicht können wir alle nicht wissen und das läßt sich auch kaum beweisen, also muß man damit leben dass man keinen Ersatz erhält wenn so eine Sendung verlorengeht oder einfach nicht ankommt. Das ist auch kein Grund für eine schlechte Bewertung, denn dafür müßte man Hellseher sein und wissen, ob tätsächlich versendet wurde oder nicht.
Guten Morgen @yugiohkarten !
Bei Überweisung wirst du keine Hilfe von eBay bekommen.
Wurde es als Paket oder Päckchen verschickt?
Der VK muss auf jeden Fall einen Nachforschungsauftrag
bei dem jeweiligen Versandunternehmen stellen, denn er ist
der Auftraggeber und muss bei der Auffindung mithelfen.
Vielleicht könntest du den VK noch einmal kontaktieren
und ihr findet, bei einem freundlichen Gespräch, eine Lösung,
die für beide Parteien annehmbar ist.
Verlinke bitte das Angebot hierher, dann kann man es sich
anschauen.
Viel Erfolg!