31-05-2017 06:40
Hallo,
ich bin Privatverkäufer und habe gestern einen Artikel verkauft und als Zahlungsart ist Überweisung angegeben und kein Versand.
Käufer hat mir nun geschrieben, dass er auf keinen Fall vorher überweist sondern erst bei Abholung, da er grundsätzlich keine Blindüberweisungen tätigt. Des Weiteren schreibt er, dass er von seinem 6tätigen Rücktrittsrecht gebrauch macht, sollte ich mich nicht spätestens heute bei ihm melden und darauf eingehen.
Meine Frage ist, hat der Käufer das Recht innerhalb von 6 Tagen zurückzutreten und was soll ich von so einer Reaktion halten?
Soll das ein Scherz sein?
Du verlangst, dass der Käufer diese Summe vorab überweist? 😮
@lina190709
Das Rad soll nicht versandt werden. Es wird ausschließlich Abholung angeboten.