31-05-2017 06:40
Hallo,
ich bin Privatverkäufer und habe gestern einen Artikel verkauft und als Zahlungsart ist Überweisung angegeben und kein Versand.
Käufer hat mir nun geschrieben, dass er auf keinen Fall vorher überweist sondern erst bei Abholung, da er grundsätzlich keine Blindüberweisungen tätigt. Des Weiteren schreibt er, dass er von seinem 6tätigen Rücktrittsrecht gebrauch macht, sollte ich mich nicht spätestens heute bei ihm melden und darauf eingehen.
Meine Frage ist, hat der Käufer das Recht innerhalb von 6 Tagen zurückzutreten und was soll ich von so einer Reaktion halten?
Nur Bares ist Wahres.
Selbstverständlich bezahlt man erst bei Abholung, wenn
man einen Artikel nur abholen kann und nicht verschicken.
Warum sollte der Käufer denn vorher überweisen?
Ein 6-tägiges Rücktrittsrecht gibt es zwar nicht, aber der Käufer
kann natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er bei der
Abholung Mängel bemerkt, die nicht in der Artikelbeschreibung
angegeben waren und die nicht durch Nachbesserung zeitnah
beseitigt werden oder durch Minderung des Kaufpreises aus-
geglichen werden können.
Du fragst, was Du davon halten sollst?
Du sollst davon halten, daß der Käufer ein vorsichtiger Mensch
ist, der sich nicht über den Tisch ziehen lassen will und das
Fahrzeug erstmal sehen und evtl probefahren will, bevor er es
bezahlt und mitnimmt.
Würdest Du es als Käufer denn anders machen?