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Wer haftet bei Verlust eines Einschreibens ( Privatverkauf ) der Verkäufer oder der Käufer

Hi 

wer kann mir bei diesem Thema helfen.

 

Ich habe Eintrittskarten  (Wert ca 250EUR) verkauft der Käufer hat diese auch bezahlt per Überweisung.(Privatverkauf )

Darauf hin hab ich die Tickets wie vereinbart per Einschreiben verschickt. ( TrackingNr und Einlieferbescheid vorhanden)

Jetzt ist das Einschreiben bei der Post verloren gegangen. (Die Post ist informiert und hat die Suche nach dem Einschreiben gestartet)

 

Wie sieht das ganze jetzt rechtlich aus, falls das Einschreiben nicht mehr auftaucht.

 

Danke im voraus 

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Hallo @gustl666

 

ein Einschreiben ist NUR bis 25 Euro versichert, wie kannst du denn so fahrlässig versenden?

Die Post wird dir lediglich 25 Euro im Fall des Verlusts erstatten, der Rest geht auf deine Kappe.

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