14-11-2017 18:43
Hi
wer kann mir bei diesem Thema helfen.
Ich habe Eintrittskarten (Wert ca 250EUR) verkauft der Käufer hat diese auch bezahlt per Überweisung.(Privatverkauf )
Darauf hin hab ich die Tickets wie vereinbart per Einschreiben verschickt. ( TrackingNr und Einlieferbescheid vorhanden)
Jetzt ist das Einschreiben bei der Post verloren gegangen. (Die Post ist informiert und hat die Suche nach dem Einschreiben gestartet)
Wie sieht das ganze jetzt rechtlich aus, falls das Einschreiben nicht mehr auftaucht.
Danke im voraus
Hallo @gustl666
ein Einschreiben ist NUR bis 25 Euro versichert, wie kannst du denn so fahrlässig versenden?
Die Post wird dir lediglich 25 Euro im Fall des Verlusts erstatten, der Rest geht auf deine Kappe.
@jehtdirnixan- die Quelle kannst Du Dir ganz einfach ergoogeln - es gibt jede Menge Urteile die sich mit diesem Thema befassen - z.B. LG Coburg, Urteil vom 12.12.2008 - 32 S 69/08
Auszug: 1. Ist beim Versendungskauf (hier: Internetkauf eines Goldbarren) der versicherte Versand der Kaufsache vereinbart, weicht der Verkäufer schuldhaft von der vereinbarten Art der Versendung ab, wenn er sich nicht vergewissert, das die versendete Ware von der Transportversicherung des beauftragten Versanddienstleisters erfasst ist."
(der "Artikel" Goldbarren ist jetzt nicht relevant!)
TE hat die Versandart "Einschreiben" angeboten - diese Versandart deckt den Schaden (sprich: Verlust) nicht ausreichend ab - der VK hat hier den Fehler gemacht sich nicht über die Konditionen der gewählten Versandart zu informieren -
3. Unabhängig einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über die Art des Versands, kann für den Verkäufer aufgrund des Wertes der zu versendenden Sache (hier: Goldbarren - für TE`s Fall nicht relevant!) ein hinreichender Anlass gegeben sein, diese zu versichern. Es besteht dann eine Pflicht zur Versicherung der Ware.
TE hat Versandkosten i.H. von Euro 4,50 (für das Einschreiben) berechnet / erhalten - es wäre also ein "leichtes" gewesen ein paar Cent draufzulegen und den Versand als sendungsverfolgtes/versichertes DHL-Paket (Online-Paketschein Euro 4,99) durchzuführen.
Wg. 49 Cent hat TE jetzt alles Voraussicht nach 250 Euro an der Backe..........
https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1843
jehtdirnixan
ja dumm gelaufen .. Vk hätte sich das "Einschreiben" sparen können und als "Brief" verschicken.
Es gibt kein Gesetz auch keinen § im BGB, der mich als Vk verpflichtet .. nur moralisch.
Und das Urteil ist, wie du sagst, anders gelagert, kann daher auch nicht verallgemeinert werden.
Hätte der K angefragt, wären die Antworten anders ausgefallen .. warum?
K hat jederzeit die Möglichkeit um eine andere Versandart zu bitten, oder auf die Unterversicherung aufmerksam zu machen.
Den Verlust sollten sich bei teilen .. das wäre gerecht.