22-05-2017 14:07
Hallo, bin ich als gewerbl. Verkäufer verpflichtet , ein Paket das ordnungsgemäß verschickt wurde, das dann wieder zurück kam mit dem Vermerk der Post " Empfänger konnte nicht ermittelt werden kein Name an Klingel/ Briefkasten" ein zweites Mal auf meine Kosten an die gleiche Anschrift zu schicken?
Über eine Nachricht würde ich mich freuen.
@Anonymous schrieb:Hallo, bin ich als gewerbl. Verkäufer verpflichtet , ein Paket das ordnungsgemäß verschickt wurde, das dann wieder zurück kam mit dem Vermerk der Post " Empfänger konnte nicht ermittelt werden kein Name an Klingel/ Briefkasten" ein zweites Mal auf meine Kosten an die gleiche Anschrift zu schicken?
Über eine Nachricht würde ich mich freuen.
kläre doch mit dem Käufer die Adresse ab - er sollte dann auch dafür sorgen, dass der Name am Klingelschild bzw. Briefkasten ist.
Wenn du an die bei eBay hinterlegte Adresse geschickt hast, der K aber nicht auffindbar ist, wie du erwähnst, dann ist es NICHT dein Problem.
Wie gesagt, kläre es mit dem Käufer ab - er sollte auch die erneuten Versandkosten überweisen.