22-05-2017 14:07
Hallo, bin ich als gewerbl. Verkäufer verpflichtet , ein Paket das ordnungsgemäß verschickt wurde, das dann wieder zurück kam mit dem Vermerk der Post " Empfänger konnte nicht ermittelt werden kein Name an Klingel/ Briefkasten" ein zweites Mal auf meine Kosten an die gleiche Anschrift zu schicken?
Über eine Nachricht würde ich mich freuen.
@Anonymous schrieb:Hallo, bin ich als gewerbl. Verkäufer verpflichtet , ein Paket das ordnungsgemäß verschickt wurde, das dann wieder zurück kam mit dem Vermerk der Post " Empfänger konnte nicht ermittelt werden kein Name an Klingel/ Briefkasten" ein zweites Mal auf meine Kosten an die gleiche Anschrift zu schicken?
Über eine Nachricht würde ich mich freuen.
kläre doch mit dem Käufer die Adresse ab - er sollte dann auch dafür sorgen, dass der Name am Klingelschild bzw. Briefkasten ist.
Wenn du an die bei eBay hinterlegte Adresse geschickt hast, der K aber nicht auffindbar ist, wie du erwähnst, dann ist es NICHT dein Problem.
Wie gesagt, kläre es mit dem Käufer ab - er sollte auch die erneuten Versandkosten überweisen.
@Anonymous
In diesem speziellen Fall nicht!
Nur, wenn Dir ein Fehler bei der Adressierung unterlaufen wäre. Scheint aber Deiner Äußerung nach ein Fehler des Käufers zu sein und somit hat dieser dafür einzustehen. Eine Sendung nach Santa Nirgendwo musst Du nicht solange neu zustellen, bis es funktioniert.
Schön die Verpackung mit dem Retoure-Label der DHL aufbewahren, falls der Käufer irgendwas über eBay oder PayPal veranlasst.