Sehr geehrte Forum-Mitglieder,
ein ziemlich teueres Paket ist seit mehrere Wochen bei einem Paketdienst stecken geblieben. Wenn man die Sendungsverfolgungsnummer eingibt, sieht man dass ein Mitarbeiter das Paket von der Einnahmestelle abgeholt hat zur Weitertransport (20% der gesamte Zustellungsprozedur abgewickelt) und dass seit Wochen der Anzeiger auf diese 20% stecken bleibt und sonst nix mehr passiert.
Das Paket ist versichert und wurde mittels PayPal bezahlt. Auch nach mehrere Mails reagiert der Verkäufer nicht, sogar nicht nachdem ein Fall bei Ebay und PayPal geöffnet wurde. Vielleicht ist der Verkäufer unverhofft im Krankenhaus.
Es wird wohl darauf hinaus laufen dass das Geld zurück erstattet wird und das ist wenigstens eine Lösung. Ich hätte natürlich lieber den Artikel, zumehr da es um eine einmalige Gelegenheit ging der sich wohl nicht mehr ereignen wird. Wenn das Paket nicht zurückgefunden wird, wird mir diese Gelegenheit eigentlich durch die Nase gebohrt. Aber das ist hier Nebensache.
Es ist bekannt, dass nur der Verkäufer bei einem Paketdienst eine Untersuchung und Sucheaktion einleiten kann, da er der Auftraggeber ist und nur er einen Vertrag mit dem Paketdienst hat. Ich habe trotzdem mal versucht und angerufen, aber obwohl der Kundenservice-Angestellte am Apparat selber mitlesen konnte dass eindeutig etwas in die eigene Prozedur fehlgelaufen ist, macht man für mich als Empfänger ohne Vertrag nichts. Ich hatte schon im Diskussionsforum herumgefragt, aber es scheint dass ich diese Tatsache hinnehmen muss.
Eine interessante Frage kan jedoch bei mir auf; wie ist das eigentlich mit Eigentumsrecht? Der Verkäufer hat seine Zahlung für den Artikel bekommen und das Paket ist jetzt aus seine Händen. Er hat somit nicht mehr das Eigentumsrecht und der Paketdienst hat schon gar nicht solches Recht. Das Paket ist laut Gesetz mein Eigentum. Im Grunde hat also der Paketdienst Wertsachen von mir verloren gehen lassen. Ist da was drin, kann ich etwas damit anfangen? Oder steht irgendwo ins Kleingedruckte dass der Empfänger gar nicht solche Rechte in Anspruch nehmen kann so lange das Paket "in der Gewalt" von der Paketdienst ist?
Gerne lese ich Ihre Expertenmeinungen zu dieses Thema!
Schönen Grüssen aus Amsterdam!
**bleep**
Niederlande
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