Hallo zusammen! Ich habe in einem ebay-Shop einen Artikel gefunden, der mir gefällt, zusätzlich wird in dem Shop mit 'alle Artikel inkl. Versandkosten' geworben. Zugeschlagen und zwei Artikel bestellt. Blöderweise nicht richtig hingeschaut, den der Abzug von 7,90 € Versandkostenpauschale bezog sich nur auf den 2. Artikel (Sammelversand), einmal wurde die Versandkostenpauschale in Rechnung gestellt; zu schnell geklickt, per PayPal gekauft, so weit, so schlecht... Verkäufer kontaktiert, den Fehler geschildert, Antwort: [...] keinerlei Auffälligkeiten bemerkt. [...] Versandkosten von 7,90 EUR sind richtig berechnet [...] Leider kann ich Ihre Aussage bezüglich der "inkl. Versandkosten" nicht nachvollziehen. Diese Angaben finden Sie sicher nicht in unserem Ebay-Shop. Screenshot erstellt und Verkäufer nochmals angeschrieben, Antwort: Hier ist unserem Techniker leider offensichtlich wirklich ein Fehler unterlaufen, was wir sehr bedauern. In der Anlage unseres Onlineshops befindet sich wirklich die von Ihnen erwähnte Formulierung. Dies ist jedoch ein Fehler, welcher bereits behoben wird. Dennoch muss ich Ihnen mitteilen, dass eine kostenlose Lieferung nicht möglich ist. In Ihrer Artikelanzeige waren die Versandkosten unter dem Verkaufspreis als Zusatzkosten angeführt. Diese haben Sie mit Bestätigung Ihres Kaufes akzeptiert. Ich würde das ja auf sich bewenden lassen (Fehler können immer mal passieren und dieser wurde immerhin eingestanden), aber nach mehreren Tagen hat sich da immer noch nichts getan und es wird immer noch mit 'alle Artikel inkl. Versandkosten' geworben: Wie sieht die Community meine Einschätzung: Handelt es sich um eine unwahre Angabe in der Werbung, welche nach § 4 UWG unzulässig ist? Ich habe es mal so gelernt, das der Käufer einen Anspruch auf eine Leistung zu den angepriesenen Konditionen hat, auch wenn diese irrtümlich falsch ausgelobt wurden (offensichtliche Irrtümer ausgenommen); gelten im Internet andere Regeln? Dank & Gruß Dirk
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