Hallo zusammen,
ich benutze bei eBay Käufen wann immer es geht Paypal als bevorzugte Zahlungsmethode da sie den Käuferschutz verspricht.
Jetzt habe ich endlich (leider) einmal einen Fall, bei dem ich einen Käuferschutz brauche - und nach mittlerweile wochenlangen Verhandlungen bekomme ich mitgeteilt, dass es keinerlei Schutz gibt.
Ich brauche dringend eure Hilfe, um vielleicht doch noch etwas zu bewirken da ich mittlerweile nicht mehr weiter weiß da sich auch weder der eBay Support noch der Kundenservice mehr meldet.
Mal der Reihe nach was bisher geschah:
1.) am 12.10.2013 habe ich ein Smartphone per SK (knapp 170€) ersteigert, gewerblicher Verkäufer aus Honkong, bei eBay Deutschland registriert, Artikelstandort Frankfurt, laut Bewertungen schneller Versand. Per Paypal bezahlt.
2.) 9 oder 10 Tage später kam das Päckchen an, alles supi, alles da, Smartphone lief - und zwar genau eine Woche lang, dann erhielt es einfach nirgendwo mehr Netz, auch mit einer anderen SIM und obwohl die Sim mit meinem alten Handy tadellosen, vollem Empfang bekommen hat. Ich hab erstmal an den Einstellungen rumgedoktert, den Werkszustand wiederhergestellt, in Foren nach dem Problem gesucht. Das hat alles nichts gebracht weil alles so läuft und eingestellt ist wie es sein sollte, also vermute ich irgendeinen Wackler an der Antenne, also Hardware-Defekt.
3.) am 5.11. Problem bei eBay gemeldet und Verkäufer kontaktiert, Sachlage geschildert -> dieser hat mir immer irgendwelche Einstellungstipps für Android zugemailt, wie z.B. SIM aktivieren, Roaming aktivieren, Handy rebooten und solche Sachen, hat sich ewig hingezogen bis er, mittlerweile gut drei Wochen später, schlussendlich sogar ein Video von mir gefordert hat, wie ich das Handy benutze mit Vergleich zum alten Handy, dass ja Empfang hat. Hab ich auch gemacht und ihm geschickt, das war dann mittlerweile schon über 3 Wochen nach der ersten Beanstandung und der Problemmeldung bei eBay da der Verkäufer auch immer mindestens 2, eher 3 - 4 Tage zum Beantworten meiner Mails gebraucht hat.
4.) Nach dem Video schreibt der Verkäufer nun, dass ich das Handy an eine Adresse in UK einschicken soll. Doch in den Paypal AGBs steht irgendwo dass das Zurücksenden eines Artikels an eine andere als die ursprüngliche Verkäuferadresse den Verlust des Käuferschutzes mit sich bringt. Schwupps am selben Tag bekomme ich eine Mail von eBay, dass der Fall geschlossen wurde. Auf meine telefonische Nachfrage hieß es dann (Kundenberaterin **bleep**), dass ich die Frist veräumt hätte den Fall an den eBay Kundenservice zu übergeben, ich aber einen Einspruch gegen diese Entscheidung einreichen kann und man den Fall wieder öffnen wird. Gesagt getan, Einspruch eingelegt -> wurde abgewiesen mit der Begründung dass man einen einmal geschlossenen Fall nicht wieder öffnen kann (Kundenservice Mitarbeiterin Frau **bleep**
5.) also wollte ich direkt bei Paypal Käuferschutz beantragen. Das geht aber nicht wenn man das bereits über eBay gemacht hat
6.) Dann habe ich den abgelehnten Einspruch bemängelt, daraufhin kam nur noch eine Standard-eMail von **bleep**, ebenfalls eBay Kundenservice "
Ich habe ihr dann nochmals zurückgeschrieben, ob das jetzt also bedeutet, dass der Paypal Käuferschutz nicht existiert, weil ich versucht habe mich mit dem Verkäufer zu einigen anstatt direkt den Fall an eBay abzugeben, und weil mir auch nicht bewusst war, dass eine Nicht-Reaktion bereits daraus besteht, dass ich den Fall eben nicht abgebe. Seitdem nun jedoch keinerlei Reaktion von eBay Seiten aus.
Also die Frage nun an die Profis der Community hier,
ist es tatsächlich nicht möglich einen geschlossenen Fall wieder zu eröffnen bzw. gibt es sonst noch irgendeine Möglichkeit, wie ich an mein Geld komme?
PS: dem Verkäufer habe ich bereits 3x gemailt dass ich das Handy nicht nach Uk schicken werde da es gegen die Paypal AGBs verstößt, und er besteht auf ebendiese UK Adresse, also stecke ich auch hier in einer Sackgasse, denn nach Hongkong einschicken - dann kann ich das Teil auch gleich mitsamt Geld abschreiben.
Wie ist das eigentlich in Deutschland geregelt, muss der Verkäufer das Rückportop im Vorraus zahlen oder wird es erst im Nachhinein zurück erstattet?
Vielen Dank bereits im Vorraus und viele Grüsse - Stefan
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