Hallo Leute, ich habe als privater Verkäufer einen Artikel verkauft (Paypal-Zahlung), ordentlich verpackt und per Hermes verschickt. Beim Transport ist der Artikel heftig beschädigt worden und der Käufer hat eine Rückgabe beantragt, so als ob ich einen beschädigten Artikel verschickt hätte, war aber in einwandfreiem Zustand. Die Beschädigung ist ganz deutlich als Transportschaden erkennbar. Ich hatte den Käufer gebeten, bei Hermes eine Schadensmeldung zu platzieren, habe ihm extra den Link geschickt, hat er aber nicht gemacht. Auf der entsprechenden Hermes-Seite hatte ich den Eindruck, dass der Empfänger den Schaden melden muss, es wird nach seiner Kontonummer gefragt und dass er ja evtl. eine Schadenkarte erhalten hat usw. Falsche Einschätzung meinerseits? Der Rücknahme des Artikels habe ich natürlich widersprochen und deshalb bei Ebay eine Fall eröffnet. Aber Ebay hat zu meinen Ungunsten entschieden und den Käufer aufgefordert, den Artikel an mich zurückzuschicken, mit dieser Anmerkung: "Sobald die Angaben zur Sendungsverfolgung belegen, dass Ihnen der Artikel zugestellt wurde, wird über PayPal eine Rückerstattung an den Käufer veranlasst. Die Rückerstattung beinhaltet den Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten." Online kann ich dieser Entscheidung nirgends widersprechen, deshalb habe ich bei Ebay angerufen. Mir wurde gesagt, ich könne erst widersprechen, wenn der Artikel wieder bei mir ist. Finde ich einerseits unlogisch, und andererseits hat ja dann der Käufer sein Geld zurück und ich habe den Artikel wieder bei mir, nur leider im zerstörten Zustand, sprich, ich habe den Schaden. Und wer kommt dafür auf? Hermes ist aus dem Schneider, weil die Meldefrist abgelaufen ist und ja auch ein zweiter Transport stattgefunden hat. Paypal? Ebay? Lach! Dabei heißt es im Ebay-Rechtsportal ja extra: "Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko." Aber das interessiert niemanden, cool! In diesem Falle wird das Risiko komplett auf mich als Verkäufer verlagert, obwohl das BGB sagt, das Risiko liegt beim Käufer. Hat jemand einen Rat, was ich sinnigerweise unternehmen könnte? Oder Erfahrung aus einem ähnlich gelagerten Fall? Dank und Gruß Chris
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