Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Verkäufer wurde mehrmals von mir angeschrieben mir den Videorecorder zurückzugeben. Er bietet die Videorecorder inzwischen auch auf ebay Kleinanzeigen an. Dort habe ich ebenfalls um die Rückgabe des Videorecorders gebeten, da es sich um mein Eigentum handelt und Diebstahl ist. Ich möchte gerne die Angelegenheit außergerichtlich klären.
Das Kaufdatum war der 20.01.2016.
ursprünglicher Preis: 120,-€
Nach Überholung 180,-€
Kaufpreis incl. Reparatur – und Versandkosten: 240,00€
Bei ebay wurde ich auf einen Videorecorder der Marke Blaupunkt aufmerksam. Der Verkäufer bietet bei seinen angebotenen Artikel in der Artikelbeschreibung den Kunden auf Anfrage Videorecorder an und ich habe mich dann an den Verkäufer über den ebay Kontakt gemeldet. Der komplette Email Verkehr bei ebay Nachrichten mit dem Verkäufer beinhaltet die komplette Kaufabwicklung. Da ich mich bereits für längere Zeit für einen Videorecorder der Marke Panasonic, Modell NV-FS90 interessierte, nahm ich mit den Verkäufer über die Artikelbeschreibung des Blaupunkt Gerätes Kontakt auf. So wollte ich in Erfahrung bringen, ob der Verkäufer das vorbenannte Modell der Marke Panasonic ebenso zum Verkauf anbietet. Diese Frage bejahrte der Verkäufer und demzufolge ging ich mit ihm ein Kaufvertrag ein, der besagte, dass der Videorecorder NV-FS90 wohnzimmertauglich ohne Defekte funktionstüchtig ist.
Mit dem Hinweis seitens des Verkäufers, der Tuner hat einen schwachen Signalempfang, beauftragte ich eine Tuner – Überholung für Zusatzkosten in Höhe von 30,- Euro. Nach der durchgeführten Überholung teilte mir der Verkäufer mit, dass er selbst nicht mit der Aufnahmequalität zufrieden ist und der Videorecorder keine einwandfreie Aufnahme vorweist. Des Weiteren bat ich den Verkäufer, ein Display einzusetzen, das in einem guten Zustand ist und noch hell leuchtet. Der Verkäufer gab an, den so bestellten Videorecorder der Marke Panasonic NV-FS90 an mich versandt zu haben.
Leider musste ich direkt nach Empfang des Gerätes feststellen, dass weder das Display im geforderten Zustand war, noch funktionierte der Tuner mit der seitens des Verkäufers angegebenen Qualität. Auch das Abspielen von Bänder egal ob neu oder bereits benutzt funktionierte nicht ordnungsgemäß. Ebenso verhält es sich bei den Aufnahmen. Selbst das Einlegen der Kassetten war mit deutlichen Hindernissen verbunden. Oftmals warf der Videorecorder diese Kassetten mit lauten Knacken wieder aus.
Nach Feststellung der zuvor dargestellten Fehler sendete ich das Gerät wieder an den Verkäufer mit dem Auftrag, die aufgeführten Schäden zu beheben. Hier sind mir nochmals 30,- Euro
Reparatur – und Versandkosten entstanden. Die Fehler bestätigte der Verkäufer und führte nach eigener Aussage auch die Reparatur durch. Dann sendete er mir das Gerät zurück. Als ich dieses erneut ausprobierte , waren die Fehler nach wie vor vorhanden. Zusätzlich ging nun auch noch das Display kaputt. Daraufhin sendete ich den Videorecorder erneut zurück. Während des Versands entstand durch den Zusteller Hermes ein weiterer Schaden.
Bis heute habe ich weder ein funktionierendes Gerät erhalten noch hat der Verkäufer mir den Kaufbetrag in Höhe von 240,- Euro (incl. Reparatur – und Versandkosten) zurück erstattet.
Das Gerät wurde von mir per Nachnahme bezahlt und ist mein Eigentum. Außerdem besteht der Verdacht, dass mein Videorecorder oder Teile davon wieder bei ebay vom Verkäufer angeboten bzw. verkauft werden.
Der komplette Email Verkehr bei ebay Nachrichten mit dem Verkäufer beinhaltet die komplette Kaufabwicklung.
Außerdem hat der Verkäufer mit seiner Artikelbeschreibung gegen die eBay Richtlinien verstoßen.
"Es ist verboten, Angebote, die bei eBay eingestellt sind, gleichzeitig auch zum Kauf außerhalb von eBay anzubieten. Ebenso ist es verboten, eBay-Nutzer über die eBay-Website zu kontaktieren, mit dem Ziel einen Artikel außerhalb der eBay-Website zu kaufen oder zu verkaufen. Angebote dieser Art umgehen die Gebührenstruktur von eBay und stellen ein potenzielles Betrugsrisiko für Käufer und Verkäufer dar."
In der Artikelbeschreibung des Verkäufers steht:
!!!Weitere Rekorder vorhanden, einfach anfragen..!!!
Das Problem ist, dass der Verkäufer immer noch meinen Videorecorder hat und diesen möchte ich gerne wiederhaben.
Darum möchte ich Sie inständig um Mithilfe bitten.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
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