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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@ttd4it  schrieb:

Doppelte Verneinung bei den Finanzämtern? 🙂 🙂 🙂

Aber wieder was gelernt... 😉


@ttd4it Erwischt. Aber korrekte Nachreichung:

Nicht die Finanzämter machen  die Gesetze, sondern die Regierung bzw. der dt. Bundestag. 

 

Ich wollte dich auch nicht veralbern mit meinem anderen Satz. Ich fand ihn spontan wirklich erheiternd.😁

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 441 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Das wäre ja auch schlimm, wenn die ebay-Community die gleichen Diskussionsformen oder nicht vorhandene Diskussionskultur annehmen würde wie Twitter, Mastodon etc. pp..

Also betrachten wir das mit einem lachenden und zwinkernden Auge. Tränen hat man manchmal höchstens vor Lachen in den Augen.

 

Im Endeffekt ging es nur um die Neuregelung, die ich unterstütze.

Die Frage bleibt tatsächlich, das haben andere auch schon geschrieben, wie die Ämter das zeitnah bearbeiten wollen? Bei dem Tempo von einigen Behörden 🙂 🙂 🙂

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 442 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Die Frage habe ich mir auch schon gestellt, wie die Ämter damit dann zurechtkommen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß jeder jetzt eine zufriedenstellende Antwort bekommen wird. Für die Ämter ist das jetzt erstmal Neuland. Auch für die muß es dann intern Anweisungen geben, aber da muss sich dann auch jemand damit beschäftigen, der Ahnung davon hat.  Und soll schnell mahlen die Mühlen dann wahrhaftig nicht. 

 

Der Supergau wird kommen, wenn nächstes Jahr die Meldungen übertragen werden. Und wenn es dann ans aussieben geht. Wenn VK sich erklären müssen usw. 

Auf jeden Fall ist und bleibt es spannend.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 443 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

Auf jeden Fall viele unbeantwortete Fragen bei einem meiner Meinung nach Schnellschuß-Gesetz.

Was ist mit den Zigtausend Privatleuten, die über Jahre z.B.  in Anlagegold investiert haben, detaillierte Herkunftsnachweise besitzen und diese Barren/Münzen natürlich irgendwann mal wieder in Geld umtauschen, sprich verkaufen wollen, was ihr gutes Recht ist. Berücksichtigung Spekulationsfrist ist klar.

Da die freien überwiegend seriösen Goldankäufer meiner Meinung nach auch unter das neue Plattfuß-Steuertransparenzgesetz fallen, müssten die also auch online-Ankäufe von Kunden  ab 2000 Euro im Jahr an die Finanzbehörden melden, was von der Summe her für die meisten Anleger ein Witz ist.

Was kann das Finanzamt mit einer derartigen Meldung anfangen und was geht es das Finanzamt an ?

Richtig nichts! Gewerblichkeit zu konstruieren ist Unsinn, denn wie sonst soll man seine Goldinvestition kapitalisieren. Gewinne haben bei physischem Gold auch in keiner Weise Bedeutung.

Stellt Gold also eine Ausnahme da ? Geht es ggf. nur um die Überprüfung der Einhaltung der Spekulationsfrist ? Kaum anzunehmen.

Wenn diese Goldverkäufe an freie Goldhändler also finanztechnisch nicht relevant sind, wie wird dann eine Meldepflicht der gleichen Waren  durch EBAY begründet und welchen Sinn sollte es haben, wenn  zb.  fast schon 1 Krügerrand pro Jahr  an die Finanzbehörden gemeldet werden muss.

Glaubt jemand ernsthaft, das Finanzamt wird/kann daraus eine Gewerblichkeit konstruieren oder wird einen Herkunftsnachweis, ggf. wegen Spekulationssteuer anfordern. Der Aufwand wäre unverhältnismäßig und würde keinen zielgerichteten Ertrag für das Finanzamt ergeben.

Hier ist noch eine Menge Aufklärungsarbeit/ Detailinformationen notwendig.

Nachricht 444 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Viele offene Fragen. Naja ich habe mich nun auch etwas belesen, zumindest gibt es ja genug BGH Urteile wo private Verkäufer bereits als gewerblich eingestuft wurden, weil sie z.B. in zwei Monaten 50 Schallplatten verkauft hatten oder als privater Verkäufer mehr als 50 Bewertungen in einem Monat hatten.

 

Ich hatte das so nie auf dem Schirm und habe mir nichts dabei gedacht, weder das ich jemanden schade wenn ich meine Sammlung auflöse noch wenn ich mehr verkaufe als andere. Ich habe ja bereits öfter hier meine Beispiele genannt, wie es bei mir aussieht.

 

Wer viel Platz hat kauft meistens mehr als einer der begrenzten Wohnraum hat. Wer drei Kinder hat kauft mehr als einer der keine Kinder hat. Wer eine große Familie hat mit Omas und Opas bekommt noch mehr Konsum aufgedrückt.

 

Wer an vielen Hobbies in seinem Lebensepochen Gefallen findet und durchlebt und Sammlungen hortet, der hat eben auch viel. Und wenn die Kinder auch davon fasziniert sind hat man noch mehr. Wie gesagt für mich ist das normal und schlussfolgernd auch logisch, das man viel verkauft, wenn man es nicht mehr will.

 

Man hortet auch einfach zu viel, abgesehen vom Hobby. Wenn ich hier meine Schubladen aufmache, ein uralter Gameboy, ein Nintendo DS und ein Nintendo 3DS die benutzt keiner, dazu sicher 30 Spiele. Oben steht die SWITCH die wiederum NOCH benutzt wird.

 

Wenn ich das Zeug weghaben will: Locker 30 Spiele + 3 Konsolen = 33 Artikel. ODER ich mache 3 Artikel draus: ein Gameboy + 1 Nintendo 3DS + 15 Spiele und ein Nintendo DS und 15 Spiele. Klar ist aber das ich weniger dafür bekomme weil manche Leute die Spiele nach Titeln suchen. Aber ich bleibe dann eben "UNTER DEM SCHIRM". 

 

Verkaufe ich 30 Nintendo Spiele bin ich vermutlich alleine deshalb schon gewerbe verdächtig. Ich brauch nur meine Schubladen aufmachen und finde so viel Kram den man verticken kann. Bieröffner, 2-3 Handyhüllen, USA Schlüsselanhänger, Adapterkabel, eine Festplatte, USB Sticks, ne alte Smartwatch. Alles Sachen die bringen im Schnitt bestimmt 5-10 Euro, alles Sachen die ich mal gekauft habe, mir geschenkt wurden usw. Da führe und führte ich kein Buch drüber.

 

Zu Weihnachten die PS5 gekauft, was bleibt übrig? Eine PS4 mit 40 Spielen. Selbes Problem. Mein Verkaufverhalten wird gemeldet und daraus erschliesst sich auch mein Kaufverhalten.

 

Tja und nun habe ich das Problem, dass ich eine 25qm große Modellbahn abbauen wollte dieses Jahr. Schätze 5-10 Umzugskartons voller Kleinteile, 500 und mehr Artikel zusätzlich zu den Kram was ich an rollendem Material habe (aber noch größtenteils behalten will, die Perlen).

 

Und dann einen Haufen Spanplatte zum Entsorgen. Kostet Schweiß, Nerven, Zeit und Geld (Entsorgung). Ich wollte das einfach machen, irgendwann im Sommer. Danach ist mein Zimmer größtenteils leer, das wäre schön.

 

Aber wenn ich überlege: Rechnung der Anlage suchen, Fotos machen, Erklärschreiben FA anfertigen und um Erlaubnis fragen. Bzw. alles dokumentieren, Kosten gegenrechnen usw. Das mir zu anstrengend. Wollte einfach so machen wie ich dachte:

Unmzugskartons besorgen, Sachen abbauen, vorsichtig reinlegen, Anlage abbauen, zersägen, wegfahren. Und dann irgendwann wenn das Wetter schlechter wird zu Herbst Winter die Sachen bei ebay verkaufen. Ohne Sorgen, privat (so wie ich sie auch privat gekauft habe) und dann kommen da eventuell locker 200 bis 300 Auktionen zusammen, Gebühren sind mir egal sind hoch aber ist ok.

 

Ich sage ehrlich Ich traue mich jetzt nicht mehr daran. Nachdem ich hier nun rumgelesen habe was alles passieren kann von Abmahnungen oder Steuernachzahlungen will ich nichts mehr machen.

 

Ich werde beim Finanzamt fragen ja, aber wenn ich hier auch lese das man da sowieso überfordert sein wird und nicht weiss was kommt, dann wird mir das nicht viel helfen denke ich. Jedenfalls ist die Menge meiner Sammlung so groß wie auch das was Händler anbieten würden.

 

Ok Fragen kost ja nichts aber die Mengen an Kram der sich hier angesammelt hat den will ich weg haben. Mindestens die Hälfte meiner Sammlung. Und da gehts ja nicht mal drum das ich Steuern nich zahlen würde/müsste da kann ich versichern das Zeug habe ich vor etlichen Jahren angeschafft. Es geht ja bei mir dann vermutlich drum, dass ich als gewerblich sein müsste - wo ich dann aber auch wenn ich was dokumentieren müsste auch keine Steuer zahlen müsste, weil kein Gewinn.

 

Also hmm ich habe keine Ahnung, bin einfach nur nervlich erschöpft von der Sache und ja dann kann ich meine Anlage abbauen und stapel hier die 10 Kartons. Und dann bleiben die eben da liegen.

 

Nachricht 445 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @kingofreude naja mal abgesehen von jenem Gesetz, es ist spürbar wie ihnen alles im Nacken sitzt ... alleine das Vorbereiten, einstellen bei ebay  macht ja auch sehr viel Arbeit und dann kommen noch Käufer die was zu meckern haben - das kostet viel Zeit und vor allem Nerven und sicher auch Geld und Ärger.

 

Nur so ein Gedanke/Idee von mir, es gibt auch viele private Haus-/Hofflomärkte. So ala "Trödeltrupp".

Bald wird es Frühling, das Wetter wärmer ... warum veranstalten sie nicht einen solchen privaten Haus/Hof Flohmarkt? Hat den Vorteil das sie nette Leute treffen die Interesse haben und ihre Ware wertschätzen, man handelt bis jeder zufrieden ist und sie dürfen sich freuen wenn ihre Sachen in wirklich gute Hände kommen.

Vllt. kommt ja auch ein Händler auf sie zu und macht ihnen ein Angebot für das gesamte Konvolut? Man weiß es nicht ...

Bei uns in Frankfurt und Umgebung sind solche privaten Veranstaltungen uses sowie in anderen Gebieten auch.

Mir scheint es ist wichtig das sie ohne Druck diesen Ballast abwerfen und vllt. wäre ja so ein Haus/Hofflohmarkt eine Lösung?

 

Nachricht 446 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Mach dich nervlich nicht fertig  @kingofreude 

 

Pack doch mal ein paar Sachen zusammen, die zum Verkauf wären.

 

Wenn du in ganz normalem Maß verkaufst, kommt weder das FA, noch kommen Abmahnungen.

Immer mal wieder eine Verkaufspause zwischendurch einlegen zB.

Es dauern halt nur etwas länger, bis du alles los bist, was du eigentlich verkaufen möchtest.

Und vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten, evtl. in Eisenbahner-Foren, Anzeigenblätter, Flohmarkt u.ä.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 447 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

ja meine Frau sagt auch  ich soll mir keinen kopf machen und wir telefonieren mal mit einem freund der im steuerbüro sitzt. grundsätzlichm ist etwas peinlich aber ist so ich bin kein mensch der öffentlichkeit, ich gehe selten weg, mag eigentlich menschen meiden zumindest live, Internet kein problem. daher ist ebay für mich die beste und einzige methode, bin menschenscheu. gehe auf keine börsen usw. 

aber die idee mit den pausen macht sinn. es war auch zuviel im dezember aber da hatte ich frei. es ist eine sauarbeit grad wenn alle einzeln kaufen und nicht einer sammelt. 

 

grundsätzlich verkaufe ich fast alles was ich hier sehe bei ebay. ich kann nichts wegwerfen, verkaufe lieber einzeln sachen und versuche für die Sachen die ich hier liegen habe oder meine Familie auch das sie in gute Hände kommen ist mir wichtig und ich kann einfach nix wegwerfen. war früher schon so.

 

 

 

 

 

Nachricht 448 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Was für ein aufgemachtes Faß für ein unausgegorenes Gesetz, für das auf Jahre hinaus mit einiger Sicherheit keine Durchführungsbestimmungen bei den Finanzämtern vorliegen werden.

 

Nachricht 449 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich habe mir jetzt die kompletten 23 Seiten dieses Theads reingezogen.

 

Viel Herumgerede, viel Nicht-verstehen-wollen-oder koennen,

ein paar Verschwoerungstheorien, ein paar Panikmacher,

und Gott-sei-Dank auch Einige die versucht haben  sachliche Aufklaerung zu leisten.

 

Und dann gibt es noch denjenigen, bei dem ich lange Zeit Mitgefuehl hatte aber je weiter ich las, das Gefuehl nicht loswurde, er wolle ueber seine Lebens-und Situationsgeschichte auf seine Angebote aufmerksam machen und seinen Umsatz ankurbeln..... oder warum sonst beschreibt man das, was man in rauen Mengen sein Eigen nennt bis in die kleinsten Einzelheiten (Zustand, und moeglicher zu erwartender Wert, bei Einzel- oder Konvolutverkauf)

 

Sollt ich mit meiner Meinung voellig daneben liegen, entschuldige ich mich jetzt schon bei allen Postern, die es betrifft.

 

mein Fazit:

Nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird..... doch manch priverblich Auftretender wird sich sicher umsehen muessen, und das zu Recht.....

Nachricht 450 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@kingofreude einfach mal in Ruhe über meinen Vorschlag nachdenken? hatte ihnen einige Vorschläge gepostet, insbesondere wenn es ihnen ja um "gute Hände" geht ...

Ebay und gute Hände ... hm ...

Nachricht 451 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Adios eBay... Artikel sind alle raus!
Nachricht 452 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Egal wie man jetzt zu diesem Gesetz steht,- was mir zu denken gibt,- was passiert denn mit den "Käuferdaten", wenn jetzt jemand an das Finanzamt gemeldet wird?
Da taucht dann nämlich evtl. meine Name, Kontonummer bzw. Bezahlvariante und auch der Artikel den ich gekauft habe auf,- möchte ich das wirklich!?

Nachricht 453 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich hätte nichts dagegen gehabt, wenn wie in vielen anderen Ländern üblich, die Steuer für einen verkauften Artikel gleich von eBay einbehalten würde. So wüsste man das man sorgenfrei verkaufen kann und den Fiskus nicht fürchten muss, da man ja dann schon bezahlt hätte. Aber - die Ungewissheit, die Angst und das Risiko irgendwann Post vom Finanzamt bekommen zu können dem setze ich mich nicht aus. Damit kann ich auf Dauer schwer Leben. Das ist mir der Ramsch nicht wert. 30 Artikel hat man so schnell verkauft.... Oft ist der Kaufpreis niedriger als das Porto. Dann verschenke ich lieber alles. Nach 21 Jahren werde ich mich hier zurück ziehen.

Nachricht 454 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@ultra-one Also es werden die Daten der Verkäufer weitergegeben, nicht die der Käufer.

Oder hast du dich jetzt verschrieben und meinst die reine Verkäuferseite?

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 455 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Erstmal die Daten vom Verkäufer,- schon richtig - aber das Finanzamt sieht dann sicherlich auch, von wem das Geld kam, bzw. was derjenige gekauft hat.

Nachricht 456 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@ultra-one Also das wage ich zu bezweifeln. Es geht bei dem Gesetz doch nur um Leute, die verkaufen und die Einnahmen daraus und halt die Höhe, die schlußendlich zusammenkommt.

 

Ich habe nichts davon gelesen, daß Käufer genannt werden, warum auch. Es geht um Einnahmen, nicht um Ausgaben.

 

Aber du bist der erste Käufer, der sich wegen des neuen Gesetzes anscheinend Sorgen macht. 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 457 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ist eigentlich ganz einfach,- das Finanzamt folgt evtl. auch "Der Spur des Geldes",- d.h. Verkäufer XYZ hat Einnahmen,- und da kommen dann nämlich evtl. meine "Daten" in`s Spiel?

Nachricht 458 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@ultra-one Überlege doch mal andersrum: die wollen doch nicht dich, die wollen die Verkäufer und glaube mir, damit sind die Finanzämter ab nächstes Jahr sehr gut beschäftigt.

 

Du kannst doch soviel Geld ausgeben wie du willst, aber  private VK können eben nicht unendlich viel einnehmen, ohne daß dann was gefordert wird. Das FA ist in dem Fall doch keine Kripo, mit dem VK ist Schluß.

 

Hast du den Thread ganz gelesen? Hast du irgendwas gelesen, daß Käufer dran kommen?

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 459 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Im Gesetz steht selbe Plattform - nicht Account,auch bei 10 Anmeldenamen bist Du am A......!Früher hat mich die Stasi bespitzelt jetzt eben ebay....

Nachricht 460 von 1.239
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