GPSR - aktuelle Rechtslage ?
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06-11-2024 09:01
Moin aus Delmenhorst,
ab dem 01.12.2024 wollte ich als neuer Händler am eBay Durchstarter teilnehmen.
Mein Sortiment wird ( ja es gibt schon reichlich Verkäufer ) beinhaltet Konsolenspiele / Konsolen / Merchandise aller Art ... Alles Artikel welche NEU- & Gebraucht VOR dem 13.12.2024 auf den Markt gekommen sind , von neueren Sachen würde ich aufgrund der neuen Verordnung dann Abstand nehmen.
Hatte mich hier im Forum schon gut durchgelsen, aber schlau geworden bin ich noch nicht wirklich .
Wie ist jetzt der Stand bei Unterhaltungselektonik und Co. welche ( NEU & Gebraucht ) VOR dem 13.12.2024 in den Umlauf gebraucht wurden... Fallen die jetzt verbindlich NICHT unter dieses Gesetzt und sind somit " befreit " von diesem ganzen sinnlosen Heckmeck ?
Kann ich meine bei Eselt.de bearbeiteten und vorbereiteten Artikel so übernehmen oder muss ich alles nochmals Neu machen ?
Für verbindliche Antworten wäre ich sehr dankbar !
Gruß
Christian
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06-11-2024 09:10
Für verbindliche Antworten wäre ich sehr dankbar !
Moin, dafür solltest du einen Fachanwalt bzw. einen spezialisierten Steuerberater fragen. 🙂
wir hier in Forum dürfen nur Tipps geben
hier schon darüber gelesen?
www.ebay.de/verkaeuferportal/gesetzliche-steuerliche-vorgaben/verordnung-produktsicherheit
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06-11-2024 09:13
Moin turbotuentchen,
nein über den Link bisher noch nicht .
Werde dies mal machen , aber vllt hätte mir einer mit einer kurzen Stellungnahme die Arbeit schon erleichtern können 😉
Danke dir erstmal !
Gruß
Christian
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06-11-2024 09:18
Moin, @meyerlein27753 das ist auch für uns derzeit noch zu komplex, als dass man da tatsächlich eine kurze Stellungnahme abgeben könnte.
Aber vielleicht findest du zusätzlich etwas beim Händlerbund.
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung
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06-11-2024 09:30
Moin Bootyooty ,
der Händlerbundschreibt folgendes ...
Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden, dürfen auch nach diesem Datum weiterhin verkauft werden. Die Verordnung besagt ausdrücklich, dass Mitgliedstaaten den Verkauf von Produkten, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern dürfen.
Daraus lässt sich ableiten, dass diese Produkte weiterhin verkauft werden dürfen und die GPSR, einschließlich der neuen Informationspflichten, für sie nicht gilt. Dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Produkt muss unter das noch aktuelle Produktsicherheitsgesetz fallen und dessen Anforderungen erfüllen.
- Das Produkt muss bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sein.
Das bedeutet, dass Produkte, die vor dem 13. Dezember hergestellt, aber erst danach zum Vertrieb abgegeben werden, unter die neue Verordnung fallen und somit die GPSR-Anforderungen erfüllen müssen.
Was aber genau diese Sicherheitslinien welche trotzdem erfüllt werden müssen, kurz und knapp sind, ist auch ein Mysterium aus ellenlangen Text.
Denke aber auch starkt das alles was aktuell im Verkehr ist unter diese Richtlinie schon fällt.
Dann werde meine Artikel halt nur welche die VOR dem 13.12.24 in den Handel gelangt sind ( dann ist es ja auch egal ob NEU- oder Gebrauchtware ) meiner Ansicht nach...
Ist das alles eine .... 😕
Gruß
Christian
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06-11-2024 10:37
Lese dich hier mal schlau😉. Viel Erfolg und guten Start👍!
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06-11-2024 10:41
Moin Loeppchensrummelbude,
danke dir ...
Lesen ist so furchtbar anstrengend in meinem Alter 😉
Gruß
Christian
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06-11-2024 17:12
Dann wird es zukünfitg eher stressig 🙂
Die Sachen müssen nun einmal ebenfalls der vorherigen Richtlinie entsprechen, andernfalls müssten die Daten eingepflegt werden. Wie diese aussieht? Wissen sicherlich nicht viele 🙂
Hinzu kommt, dass ebenfalls eine neue online Kennzeichnungsfplicht für Netzteile, ab Dezember, in Kraft tritt - bedeutet, es müssen Abbildungen des Ladgeräts mit Daten hinterlegt werden - auch bei tragbaren Konsolen.
Und die EU plant eine Ausweitung der Haftung - sodass die Händler, mehr in die Verantwortung genommen werden sollen.
Alles mit viel lesen verbunden 🙂
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22-11-2024 16:20
Ich werde auch einfach nicht schlau daraus, das gilt aber doch erst für Artikel die ab dem 13.12.24 eingestellt werden oder?
Warum macht Ebay nicht einfach aus "30 Tage Auktion", einfach unbegrenzte Zeit, damit nicht alle Artikel bearbeitet werden müssen.
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28-11-2024 12:57
Hi,
Das Produkt muss bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sein, um nicht unter die neue GPSR zu fallen.
Mit einer 30 Tage Auktion hat das wohl nichts zu tun. Nachweislich düfte es lediglich, um das einmalige(erstmalige) in den Verkehr bringende Datum gehen. Lediglich sobald Produkt nach dem 13.12.24 verändert wird, dürfte es dann unter die neue GPSR fallen.
Hat man ein Produkt z. B. 2020 hergestellt bzw. erworben, dann erstmalig in den Verkehr gebracht( z.B. über Internetshop oder Ebay), und man hat jetzt noch Lagerbestände dieses Artikels, dürften die m. A. nach, auch noch weiterhin ohne die Vorgaben der neuen GPSR angeboten werden.
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29-11-2024 09:53
Richtig, bei dem Datum geht es um die "Erstmalige in die Verkehrbringung" .
Aber auch später produzierte unveränderte Produkte gelten als neu in den Verkehr gebracht und müssen die aktuellen Bestimmungen erfüllen.
