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Gewerblicher Verkäufer = Gewerblicher Käufer?

Bin ich, wenn ich gewerblicher Verkäufer bin automatisch auch geweblicher Einkäufer?

Das würde bedeuten dass ich ein Recht auf eine Rechnung mit MwSt. Ausweis habe, so lange der Verkäufer auch gewerblich ist und kein Kleinunternehmer und Sitz in Deutschland hat.

Meine Frage: Kann man sich diese irgendwie einfordern, falls der Verkäufer nicht sendet?
Und warum gibt es keine allgemeine Lösung dafür, diese in der Bestellübersicht herunterladen zu können, wie bei **bleep** zb.? 
Es ist wirklich mühsam jedes Mal den Rechnungen hinterherrennen zu müssen.

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7 ANTWORTEN 7

Gewerblicher Verkäufer = Gewerblicher Käufer?


@guenstige_keys  schrieb:

Bin ich, wenn ich gewerblicher Verkäufer bin automatisch auch geweblicher Einkäufer?

Das würde bedeuten dass ich ein Recht auf eine Rechnung mit MwSt. Ausweis habe, so lange der Verkäufer auch gewerblich ist und kein Kleinunternehmer und Sitz in Deutschland hat.

Meine Frage: Kann man sich diese irgendwie einfordern, falls der Verkäufer nicht sendet?
Und warum gibt es keine allgemeine Lösung dafür, diese in der Bestellübersicht herunterladen zu können, wie bei **bleep** zb.? 
Es ist wirklich mühsam jedes Mal den Rechnungen hinterherrennen zu müssen.


◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇

 

ich würde mal davon ausgehen, dass das erstmal so gesehen wird 

 

bzgl. der Rechnung: vor ein paar Tagen war ein anderer Käufer hier, dieser hatte von seinem Verkäufer einen Screenshot erhalten, auf dem wiederum ein Link zu einer Rechnung in den Einzelheiten zum Kauf zu sehen ist

 

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Rechnung-Drucken/m-p/4927252#M174778

 

 

 

was das jetzt genau für eine Rechnung ist, entzieht sich meiner aktuellen Kenntnis

Nachricht 2 von 8
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Gewerblicher Verkäufer = Gewerblicher Käufer?


@hasjana  schrieb:

bzgl. der Rechnung: vor ein paar Tagen war ein anderer Käufer hier, dieser hatte von seinem Verkäufer einen Screenshot erhalten, auf dem wiederum ein Link zu einer Rechnung in den Einzelheiten zum Kauf zu sehen ist

 

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Rechnung-Drucken/m-p/4927252#M174778

 

was das jetzt genau für eine Rechnung ist, entzieht sich meiner aktuellen Kenntnis


Huhu,

dass ist eine Rechnung, die ebay selbst legt, wenn Steuer berechnet wird - keine Rechnung vom MP.

Nachricht 3 von 8
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Gewerblicher Verkäufer = Gewerblicher Käufer?


@guenstige_keys  schrieb:


Und warum gibt es keine allgemeine Lösung dafür, diese in der Bestellübersicht herunterladen zu können, wie bei **bleep** zb.? 
Es ist wirklich mühsam jedes Mal den Rechnungen hinterherrennen zu müssen.


Naja,

wenn der Verkäufer keine Rechnung ausstellt, wäre dann auch keine hinterlegt.

Würde also auch nichts bringen.

Rechnungen per PDF senden oder in der Bestellung hinterlegen, war hier schon oft Thema - aber da ist ebay in der Steinzeit stehengeblieben.

 

Kannst also nur hinterrennen. Leider

Nachricht 4 von 8
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Gewerblicher Verkäufer = Gewerblicher Käufer?

    • In Deutschland regelt § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) die Rechnungspflicht. Wenn der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist, der der Umsatzsteuer unterliegt (also kein Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG), und der Käufer ebenfalls gewerblich tätig ist, hast du Anspruch auf eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
    • Die Rechnung muss enthalten:
      • Vollständige Namen und Anschriften von Verkäufer und Käufer
      • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) des Verkäufers
      • Rechnungsdatum und -nummer
      • Beschreibung der Ware/Dienstleistung
      • Nettobetrag, MwSt.-Satz (z. B. 19 %), MwSt.-Betrag und Bruttobetrag
  • Automatisches Recht als gewerblicher Käufer:
    Ja, als gewerblicher Käufer hast du das Recht auf eine solche Rechnung, solange der Verkäufer kein Kleinunternehmer ist und seinen Sitz in Deutschland hat. 

Sofern er nicht als Kleinunternehmer deklariert ist, kann oder will er dir keine passende Rechnung erstellen, würde ich vom Kauf zurücktreten und woanders bestellen, wo es möglich ist. Ansonsten bleibt dir nur noch der Rechtsweg mit Mahnungen, etc. sofern er der Mehrwehrtbesteuerung unterliegt.

Nachricht 5 von 8
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Gewerblicher Verkäufer = Gewerblicher Käufer?

Das Problem bei ebay fängt doch schon damit an, dass man als Verkäufer nicht (so einfach) sieht ob der Käufer gewerblich oder privat ist.

Wenn der Käufer eine Firmenadresse hinterlegt hat, ist es klar.

Der TE hat z.B. keinen Firmennamen im Impressum und bestellt w**Autsch**einlich mit normalen Namen.

Woher sollte ich dann in der Kaufabwicklung sehen, dass er gewerblich ist?

Dann müsste ich ja bei jedem Verkauf erst das ebay-Profil aufrufen.

Da müsste ebay erst einmal ran, es zu verdeutlichen.

Würde ja in der Kaufabwicklung schon ein Hinweis für den Verkäufer reichen.

Ein einfaches Feld an der Kasse z.B., wo man einen Haken setzen kann, dass man eine Rechnug benötigt.

 

 

Nachricht 6 von 8
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Gewerblicher Verkäufer = Gewerblicher Käufer?

@gebraucht-ist-gut 

 

Das scheitert bei ebay schon daran, dass zu einer E-Rechnung auch eine E-Mail gehört, kein Alias.

---------

 

Beim Gang an die Kasse wäre also immer noch ein Formular hilfreich, mit der

 

a.) Option Privat- oder Geschäftsrechnung

b.) wenn Geschäftsrechnung: Rechnungsadresse inkl. UST-ID. UND EMPFÄNGER E-MAIL

c.) Versandadresse

d.) Option: Lieferung an den Arbeitsplatz

 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 7 von 8
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Gewerblicher Verkäufer = Gewerblicher Käufer?


@guenstige_keys  schrieb:

Bin ich, wenn ich gewerblicher Verkäufer bin automatisch auch geweblicher Einkäufer?

Das würde bedeuten dass ich ein Recht auf eine Rechnung mit MwSt. Ausweis habe, so lange der Verkäufer auch gewerblich ist und kein Kleinunternehmer und Sitz in Deutschland hat.

Meine Frage: Kann man sich diese irgendwie einfordern, falls der Verkäufer nicht sendet?


Hallo,
zwei kleine Anmerkungen: "automatisch" gewerblich gilt aber nur für deine betrieblich veranlassten Einkäufe; nur der Vollständigkeit halber.

 

Zum zweiten ist dies Ärgernis bekannt. Unternehmen können/dürfen sich in solchen Fällen unterschriebene Eigenbelege ausstellen, um Zahlungsausgänge zu steuerlich zu erfassen. Allerdings darfst du die gezahlte Vorsteuer daraus nicht abziehen.
Google mal "Eigenbelege".  Vielleicht hilft das fürs Erste.

 

Um alle Selbständigen & Unternehmen stärker an ihre Rechnungspflichten zu erinnern, gibt's ja seit Jahresbeginn auch eine (neue) Pflicht zur digitalen Rechnungserstellung. Dafür gelten zwar noch etliche Übergangsfristen, aber letztlich dürfte es genau dem Ziel dienen, Schlurereien auf der Einnahmenseite möglichst zu unterbinden. 

Wie und ob Ebay alles dies intergreiern kann, will oder wird – keine Ahnung. In erster Linie ist der/die Verkäufer für eine ordnungsgemäße Rechnung verantwortlich; nicht Ebay, tippe ich.

 

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