06-10-2025 19:16 - bearbeitet 06-10-2025 19:19
Hallo zusammen,
sollte heute jemanden melden und die Option "Verletzung des Urheberrechts " wählen,was ich auch tat,da dieser Verkäufer,meine Artikelbeschreibung 1:1 übernommen hat.
So ähnlich steht es geschrieben in dem Rechteportal von Ebay
Ein Verstoss gegen die Ebay Grundsätze / Richtlinien liegt vor,wenn ein fremder Verkäufer ohne Erlaubnis einfach Texte ,Beschreibungen etc. kopiert und diese für seine eigenen Angebote verwendet,denn das stellt eine Urheberrechtsverletzung da.
Antwort nach Meldung in Sekunden von der KI🤔
Und wieder einen mit dem Hammer bekommen.
06-10-2025 19:31
versuche, eine überprüfung ohne die KI zu erreichen, kontaktiere einen Mitarbeiter. Zur Not, wenn es um einen Urheberrechtsverstoß geht, und du den sauber dokumentieren kannst, schalte einen Anwalt ein. Das alles geht dann zu lasten des Verkäufers, so du es belegen kannst und ihm auch habhaft werden kannst. ( also er nicht in china sitzt ? ) du hast natürlich auch die Möglichkeit, in so fern dein Urheberanspruch wassedicht ist, gegen die Ablehnung vorzugehen, auch hier kann dir ein anwalt sicher gute Dienste leisten.
06-10-2025 19:40
Der ein oder andere scheint es wirklich nur noch zu lernen, wenn es an seinen Geldbeutel geht.
Natürlich kannst Du selbst auch eine Abmahnung schreiben. Gebühren darfst Du allerdings nicht verlangen.
Auch muss die Abmahnung bzw. eine Unterlassungserklärung im engen Rahmen zum tatsächlichen Verstoß stehen.
06-10-2025 19:42
ja das ist korekt, über den Geldbeutel bekommt man sie meist. Aber - selbst eine Abmahnung würde ich nicht machen. Wenn man da Fehler in den Formulierungen macht, kann eine Abmahnung schnell rechtsmissbäuchlich werden, und dann kann der Spieß nur zu leicht umgedreht werden. Das wüde ich wirklich nur dann machen, wenn du selbst absolut rechtssicher bist.
06-10-2025 19:42
06-10-2025 19:44
Marc, kein Thema.
Ich bevorzuge die KI zwischen der linken und der rechten Schulter.
06-10-2025 20:12
@mmstore74 schrieb:Hallo zusammen,
sollte heute jemanden melden und die Option "Verletzung des Urheberrechts " wählen,was ich auch tat,da dieser Verkäufer,meine Artikelbeschreibung 1:1 übernommen hat.
So ähnlich steht es geschrieben in dem Rechteportal von Ebay
Ein Verstoss gegen die Ebay Grundsätze / Richtlinien liegt vor,wenn ein fremder Verkäufer ohne Erlaubnis einfach Texte ,Beschreibungen etc. kopiert und diese für seine eigenen Angebote verwendet,denn das stellt eine Urheberrechtsverletzung da.
Antwort nach Meldung in Sekunden von der KI🤔
Und wieder einen mit dem Hammer bekommen.
Melde das über das Veri Programm das klappt recht zuverlässig.
06-10-2025 21:06
Danke @deichchef ,schrieb ja das ich es selber kläre 😀
06-10-2025 21:12
Hallo Marc,
ja, kann ich bestätigen - ich habe das VERI-Programm auch schon genutzt und es hat einwandfrei funktioniert.
Darüber hinaus @3d_creativity_service ist es nicht schwer eine rechtsichere Abmahnung zu verfassen - viele Rechtsanwaltkanzleien und Rechtsportale bieten das mittlerweile zum Download an.
Habe ich bis jetzt zwei mal machen müssen und es ist jedes Mal anstandslos durchgelaufen (Unterlassungserklärung) und wurde voll bezahlt (mit humanen Gebühren).
09-10-2025 17:29