Mein Lieblingsthema „ scheint privat „ ein paar Gedanken zur Gegenwehr
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15-03-2025 00:33
Ein Hallo an die gebeutelten Händler
Wann unternimmt eBay ernsthaft etwas gegen scheint privat Verkäufer?
Meine Frage wäre dann: wo ist die Möglichkeit von Gewerbetreibenden bei eBay die entsprechenden Daten von diesen Scheinaccount zu erhalten?
Dass der Anspruch besteht ist außer Frage. Die Frage ist nur warum eBay das nicht tut?
Spätestens seit diesem Jahr dürfte so etwas gar nicht mehr möglich sein. Ist es aber immer noch, warum?
Man müsste ja jeden Betroffenen empfehlen Strafanzeige gegen eBay zu erstatten, eBay betätigt sich ja hier als Mittäter? Beteiligt am Steuerbetrug?
Mal ein paar rechtliche Punkte
Anspruch auf Herausgabe der Verkäuferdaten bei Überschreiten der Grenzwerte
Falls ein Verkäufer über eBay regelmäßig und gewinnorientiert verkauft, aber bewusst als "Privatperson" auftritt, um sich wettbewerbsrechtlichen Pflichten zu entziehen, kann ein Mitbewerber die Identität des Verkäufers verlangen, um ihn abzumahnen.
➡ Rechtsgrundlagen für die Herausgabe der Daten:
- 242 BGB (Treu und Glauben):
Käufer und Mitbewerber haben ein berechtigtes Interesse, die Identität eines gewerblichen Verkäufers zu erfahren.
Datenschutz kann kein Schutzschild für unlauteres Verhalten sein.
- 8 UWG (Anspruch auf Unterlassung):
Ein gewerblicher Verkäufer, der sich als „Privatperson“ ausgibt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
Mitbewerber können eine Abmahnung oder Unterlassungsklage einreichen – dazu müssen sie aber erst einmal die Identität des Verkäufers kennen.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenweitergabe bei berechtigtem Interesse):
eBay hat die steuerlichen Verkaufsdaten vorliegen (wegen der Plattform-Meldepflicht).
Wenn jemand nachweislich gewerblich handelt, entfällt die Notwendigkeit einer zusätzlichen Interessenabwägung.
eBay muss die Daten herausgeben, weil der Schutz der personenbezogenen Daten des Verkäufers hinter den berechtigten Interessen des Mitbewerbers zurücktritt.
Vertragsrecht: Anspruch auf Auskunft nach deutschem Recht
Nach deutschem Vertragsrecht besteht ein Anspruch auf Auskunft über die Identität des Vertragspartners.
Ein Kaufvertrag ist nur dann wirksam, wenn beide Vertragspartner bekannt sind.
- § 145 ff. BGB (Angebot und Annahme) setzen voraus, dass ein Kaufvertrag „zwischen zwei bestimmten Parteien“ geschlossen wird.
Wenn eBay die Identität des Verkäufers nicht offenlegt, kann der Vertrag rechtlich nicht bestehen, da ein anonymer Vertragspartner keinen einklagbaren Anspruch begründet.
Das bedeutet: eBay ist aus vertragsrechtlichen Gründen verpflichtet, die Daten nach Vertragsschluss bereitzustellen.
Sollte nicht abschließend sein, kann auch gerne ergänzt werden, es sollte nur mal zu Anregung dienen, damit sich Gewerbetreibenden endlich gegenüber eBay durchsetzen und diese Machenschaften unterbinden können.
Ob eBay daran mitarbeiten möchte?:-)
Oder ob sich eine Verbraucherzentrale findet die eBay verklagt?
Schließlich entstehen ja keine verbindliche Kaufverträge. Ich wünsche viel Spaß bei der Diskussion.
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15-03-2025 01:31
Die Frage ist durchaus berechtigt, dass aber ausgerechnet du mit deiner Bewertungshistorie (wohlgemerkt privat) dich mit diesem Thema beschäftigst, das wundert mich dann doch 🤔
Hattest du eine AMC Sammlung?
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15-03-2025 01:41
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15-03-2025 07:50
@terri131719 schrieb:
😎
glaube etwas veraltet
ich glaube, man muss nicht um die notwendigen Vertragsangaben betteln. EBay fungiert hier als Vermittler und ist somit bei einem Probekauf aufgrund der Vertragsgestaltung zur Anzeige, spätestens nach Kaufvertrag verpflichtet die Daten zur Verfügung zu stellen.
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15-03-2025 09:16
Abmahnungen sind nicht ganz so einfach für den "Sofahändler".
Du must in Vorleistung für den durch dich beauftragten Rechtsanwalt gehen. Das kostet. Dann mußt du eventuell vor Gericht gehen. Das kostet nochmal. Am Ende bekommst du Recht und dein Gegenüber hebt den Finger. Dann kostet dich das wieder.
Mehrere Abmahnungen veranlasst, dann kann es schon als rechtsmißbräuchlich gelten, da deine "Wirtschaftkraft" für die möglichen Prozesse nicht ausreichend sein könnte.
Man kann Abmahnvereine beauftragen, das ist günstiger, aber auch das kann nach hinten losgehen, wenn dein Gegenüber sich wehrt. Findige Advokaten finden in jedem ebay-Angebot Beanstandungen. Und kluge Abgemahnte schlagen dann nach Wochen / Monaten zurück.
Man muß das ebay System nutzen wie es ist. Also gewerblich und etwas oder mehr privat und es passt. Ist leider so. Mir geht es nicht mehr darum, was andere machen, sondern, ob ich auch am Monatsende noch meine Brötchen bezahlen kann.
Ebay selbst unternimmt nicht viel. Habe selbst einen Kandidaten der Privat gewerblich verkauft und jede Artikelbeschreibun wie im Anhang aussieht. Passiert trotz mehrfachen Hinweis bei ebay nix.
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15-03-2025 10:49
@rest-fest schrieb:Abmahnungen sind nicht ganz so einfach für den "Sofahändler".
Du must in Vorleistung für den durch dich beauftragten Rechtsanwalt gehen. Das kostet. Dann mußt du eventuell vor Gericht gehen. Das kostet nochmal. Am Ende bekommst du Recht und dein Gegenüber hebt den Finger. Dann kostet dich das wieder.Mehrere Abmahnungen veranlasst, dann kann es schon als rechtsmißbräuchlich gelten, da deine "Wirtschaftkraft" für die möglichen Prozesse nicht ausreichend sein könnte.
Man kann Abmahnvereine beauftragen, das ist günstiger, aber auch das kann nach hinten losgehen, wenn dein Gegenüber sich wehrt. Findige Advokaten finden in jedem ebay-Angebot Beanstandungen. Und kluge Abgemahnte schlagen dann nach Wochen / Monaten zurück.
Man muß das ebay System nutzen wie es ist. Also gewerblich und etwas oder mehr privat und es passt. Ist leider so. Mir geht es nicht mehr darum, was andere machen, sondern, ob ich auch am Monatsende noch meine Brötchen bezahlen kann.
Ebay selbst unternimmt nicht viel. Habe selbst einen Kandidaten der Privat gewerblich verkauft und jede Artikelbeschreibun wie im Anhang aussieht. Passiert trotz mehrfachen Hinweis bei ebay nix.
- eBay hat Zugriff auf die Verkaufsdaten und müsste erkennen, dass ein Verkäufer gewerblich handelt.
- Falls eBay trotz dieser Kenntnis nicht reagiert, könnte das Unternehmen als „Mitstörer“ haften und selbst abgemahnt oder verklagt werden (§ 8 Abs. 2 UWG).
Dürfte hier wohl zielführender sein. Man will ja nur dass dieser Händler unter gleichen Bedingungen agiert.
Und das eBay die Hand hoch hebt 🙂 schließe ich mal aus. Spätestens seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist eBay ganz genau bekannt, werden gewerblich aktiv ist, auch wenn da privat steht
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15-03-2025 11:10
Hallo @ab82yz , das ist ja alles korrekt. eBay schreibt auch den einen oder anderen zwecks Kontoumstellung an. Es wird eine hohe Zahl an "privaten" Verkäufern geben, die komplett Ihre Steuern und Abgaben ans Amt entrichten und sich lediglich die ebay Gebühren sparen und Verbraucher um Ihre Rechte bringen. Wer mit falschem Status verkauft, kann nur vom Gesetzgeber belangt werden. Dazu fehlen Wille und Personal und die Marktplatzhaftung ist auch nur ein Papiertiger (siehe Chinamann).
Das eBay das erkennen kann (könnte) wird schon lange diskutiert. Warum eBay auf Gebühren verzichtet? Ich kann nur mutmaßen. Je mehr Traffic, Verkäufer, Käufer auf der Plattform - desto höher die externen Einnahmen. Verkaufsprovisionen sind nur noch ein Teil des ebay-Ertrags. Zauberwort Anzeigen. Auch der Private schaltet kostenpflichtige Anzeigen.
Ebay will halt nicht, daß das Gro der Privatgewerblichen angezählt wird, weil, die sind dann weg.
Im Hintergrund der wirtschaftlichen Interessen der Plattform laufen so viele Stränge, die wir nicht mal erahnen. Dann noch die heilige Kuh der unbedingten Käuferzufriedenheit.
Ich bin überzeugt, in den nächsten, übernächsten gewerblichen News kommen erneut ein paar Kröten auf uns zahlende Mitglieder zu.
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15-03-2025 11:11
Dem möchte ich widersprechen.....
Das Überschreiten der Meldegrenzen allein, sagt gar nichts über Gewerblichkeit aus.
eBay scheint kein Interesse daran zu haben um den Marktplatz fair zu gestalten.
Ich habe kürzlich eine VK gemeldet, mittlerweile hat der über 700 Mehrfachangebote (alles Neuware) am Start und es werden jeden Tag mehr. Passiert ist nichts......
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15-03-2025 11:18
@kenn-i-di-1 schrieb:
"Spätestens seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist eBay ganz genau bekannt, werden gewerblich aktiv ist, auch wenn da privat steht"
Dem möchte ich widersprechen.....
Das Überschreiten der Meldegrenzen allein, sagt gar nichts über Gewerblichkeit aus.
eBay scheint kein Interesse daran zu haben um den Marktplatz fair zu gestalten.
Ich habe kürzlich eine VK gemeldet, mittlerweile hat der über 700 Mehrfachangebote (alles Neuware) am Start und es werden jeden Tag mehr. Passiert ist nichts......
Wenn es so eindeutig ist = Wettbewerbszentrale
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15-03-2025 11:22
Guten Morgen zusammen
War mal das 3-fache an Angebot und es passiert nichts ( Privat ) ja ne iss klar
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15-03-2025 11:36
Beteiligt am Steuerbetrug?
Muss nicht zwangsläufig sein. Die könnten auch ganz ehrlich und brav ihre Steuern zahlen 😊
Wenn eBay die Identität des Verkäufers nicht offenlegt, kann der Vertrag rechtlich nicht bestehen, da ein anonymer Vertragspartner keinen einklagbaren Anspruch begründet.
Das bedeutet: eBay ist aus vertragsrechtlichen Gründen verpflichtet, die Daten nach Vertragsschluss bereitzustellen.
Das ist ein Thema, welches wir schon öfters im Forum hatten. Vor allem bei privaten VK habe ich das Recht, die Daten zu erfahren, da kann auch kein Datenschutz gegen gehalten werden, um diese bewusst zu verheimlichen.
Scheint Ebay nach wie vor nicht zu interessieren. Man könne ja nachfragen (und müsste dann diese Nachfrage begründen, was eine unzulässige Barriere darstellt). Alles ein Unding in meinen Augen.
Die Identitäten der Priverblichen werden mit Sicherheit einem Anwalt mitgeteilt. Aber auch das stellt eine unzulässige Barriere dar.
Ebay tut ja etwas gegen diese "privaten" VK, doch scheint mir, dass sie sich irgendwie immer die falschen rauspicken. Die dicken Eier bleiben im Nest.
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15-03-2025 11:59
@kenn-i-di-1 schrieb:
"Spätestens seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist eBay ganz genau bekannt, werden gewerblich aktiv ist, auch wenn da privat steht"
Dem möchte ich widersprechen.....
Das Überschreiten der Meldegrenzen allein, sagt gar nichts über Gewerblichkeit aus.
eBay scheint kein Interesse daran zu haben um den Marktplatz fair zu gestalten.
Ich habe kürzlich eine VK gemeldet, mittlerweile hat der über 700 Mehrfachangebote (alles Neuware) am Start und es werden jeden Tag mehr. Passiert ist nichts......
Du kannst eine Abmahnung gegen den Verkäufer durchführen, oder direkt an eBay wie schon beschrieben.
Auch eBay kann abgemahnt werden, ich glaube der Fachbegriffe ist Störerhaftung.
Du willst ja nur das eBay den Verkäufer rausnimmt oder sie ihn auf gewerbliche umstellt.
Ich glaube das es deutlich effektiver EBay direkt anzugehen.
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15-03-2025 12:05
Das BGB ist nun mal so, kein Vertrag wenn die Vertragspartner nicht bekannt sind.
Und Datenschutz ist bei diesem Thema schon dann erledigt wenn eBay selbst die 30 Transaktion und mehr dem Finanzamt gemeldet hat. Spätestens dann ist der Datenschutz erledigt.
Ansonsten einfach eBay in die Verpflichtung nehmen bei Störerhaftung kommt eBay die Abmahnung.
Die lautet der dann den Anbieter zu entfernen.
Ist das Risiko das Du auf den Kosten sitzen bleibst, ziemlich gering.
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15-03-2025 12:10
Prima Thema
da werfen wir doch gleich mal die gesetzes Missachtungen von Rückgabe und Bewertungen bei Ebay mit dazu.
Bei Ebay gilt, geltende Gesetze sind dazu da um mit Hau(s)regeln AGB dauerhaft umgangen zu werden.
Zum Glück ist da was am laufen , auf EU Ebene , es wird geprüft um diese Aushebelungen geltender Gesetze bei großen Firmen unterbinden zu können.
Das dauert aber noch, wie alles was von da kommt.
Zumindestens wäre es das erste mal das was gescheites von der EU kommen würde.
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15-03-2025 12:10
@sunrise1605 schrieb:
B
Scheint Ebay nach wie vor nicht zu interessieren. Man könne ja nachfragen (und müsste dann diese Nachfrage begründen, was eine unzulässige Barriere darstellt). Alles ein Unding in meinen Augen.
Die Identitäten der Priverblichen werden mit Sicherheit einem Anwalt mitgeteilt. Aber auch das stellt eine unzulässige Barriere dar.
Ebay tut ja etwas gegen diese "privaten" VK, doch scheint mir, dass sie sich irgendwie immer die falschen rauspicken. Die dicken Eier bleiben im Nest.
Ja den Eindruck habe ich auch zwischenzeitlich, die kleinen werden mal rausgenommen zur Beruhigung, die großen die Kohle bringt, lässt man weiter agieren.
Deswegen sage ich ja auch direkt an eBay und die Abmahnung dorthin seit der neuen Meldepflicht an dieses Finanzamt kann eBay sich nicht mehr darauf berufen unwissend zu sein und demzufolge eBay direkt abmahnen diesen Account zu schließen
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15-03-2025 12:20
Mich kannst Du beruhigt ignorieren, ich bin aus dem Geschäft raus und genieße meine Rente. Aber zur Beruhigung , meine Tätigkeit war versteuert. Ich bin
@mmstore74 schrieb:Guten Morgen zusammen
War mal das 3-fache an Angebot und es passiert nichts ( Privat ) ja ne iss klar
Mich kannst Du beruhigt ignorieren, ich bin aus dem Geschäft raus und genieße meine Rente. Aber zur Beruhigung , meine Tätigkeit war versteuert. Ich bin nicht blöde, die haben auch schon vorher das Nebengewerbe besteuert, nur was Du da nicht eingestuft als gewerblich bei eBay. Das hat sich ja aktuell geändert.
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15-03-2025 14:21
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15-03-2025 15:01
Nach deutschem Vertragsrecht besteht ein Anspruch auf Auskunft über die Identität des Vertragspartners.
Ein Kaufvertrag ist nur dann wirksam, wenn beide Vertragspartner bekannt sind.
- § 145 ff. BGB (Angebot und Annahme) setzen voraus, dass ein Kaufvertrag „zwischen zwei bestimmten Parteien“ geschlossen wird.
Wenn eBay die Identität des Verkäufers nicht offenlegt, kann der Vertrag rechtlich nicht bestehen, da ein anonymer Vertragspartner keinen einklagbaren Anspruch begründet.
Das bedeutet: eBay ist aus vertragsrechtlichen Gründen verpflichtet, die Daten nach Vertragsschluss bereitzustellen.
Watt redste denn?
Vertragspartner sind der Käufer und der Verkäufer, nicht ein Konkurrent, der sich benachteiligt fühlt.
Bei meinen letzten Käufen bei Privat-VK hat mir eBay gleich in der ersten Mail Name und Adresse des VK mitgeteilt. Damit ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen: Er hatte meine Daten und ich seine.
Das hätte mir ja gerade noch gefehlt, dass anschließend irgendein missgünstiger Gewerblicher von der Seitenlinie reinquakt, dass ich gar nicht rechtsgültig gekauft hätte! 😆
"Unter Strohköpfen sind Geistesblitze lebensgefährlich."
Peter Tille
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15-03-2025 19:51
@ab82yz schrieb:
@kenn-i-di-1 schrieb:
"Spätestens seit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist eBay ganz genau bekannt, werden gewerblich aktiv ist, auch wenn da privat steht"
Dem möchte ich widersprechen.....
Das Überschreiten der Meldegrenzen allein, sagt gar nichts über Gewerblichkeit aus.
eBay scheint kein Interesse daran zu haben um den Marktplatz fair zu gestalten.
Ich habe kürzlich eine VK gemeldet, mittlerweile hat der über 700 Mehrfachangebote (alles Neuware) am Start und es werden jeden Tag mehr. Passiert ist nichts......Du kannst eine Abmahnung gegen den Verkäufer durchführen, oder direkt an eBay wie schon beschrieben.
Auch eBay kann abgemahnt werden, ich glaube der Fachbegriffe ist Störerhaftung.Du willst ja nur das eBay den Verkäufer rausnimmt oder sie ihn auf gewerbliche umstellt.
Ich glaube das es deutlich effektiver EBay direkt anzugehen.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass du dann noch einen Account bei Ebay hast, nachdem du die vor den Kadi gezogen hast.
Und nicht zu vergessen, dass nur gewerbliche VK im Wettbewerbsrecht abmahnen können.
