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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Hallo Ebay Team,

erstmal ein frohes neuer Jahr.

ich heisse Marco und mein shop ist: chikara-kiss

 

Ich habe von Ebay 21 Mails (Aktualisieren Sie bitte Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem Ebay-Konto und/oder bestätigen Sie hier,dass Sie OSS nutzen) bekommen.

 

Sonst wird mein Konto eingeschränkt.

 

Als Anwender der Differenzbesteuerung nach §25a USTG muss ich mich nicht bei dem OSS-Verfahren anmelden.

Es findet KEINE Anwendung der Fernverkaufsregelung im OSS Verfahren für differenzbesteuerte Waren(dazu zählen gebrauchte Waren) statt.

 

In einem anderen Thread habe ich gelesen(leider kann ich da nicht mehr darauf antworten), dass man das der Fachabteilung mitteilt,diese das Konto überprüft und eine Ausnahmereglung erteilt.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir wie den anderen Ebay Mitglieder,die auch die Differenzbesteuerung haben, mir hilft.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marco

Nachricht 1 von 212
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211 ANTWORTEN 211

OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Hi,

Leider bin auch noch weiterhin gesperrt, obwohl ich die Mail ebenfalls am 24.02 und erneut am 06.03. mit der Erklärung beantwortet habe.

Es wäre toll, wenn Ihr euch das noch einmal angucken könntet. 
Ich wende ebenfalls die Differenzbesteuerung an. 

 

Lieben Gruß und vielen Dank

Nachricht 121 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Hallo @oldtimernsumax! Unseren Aufzeichnungen zufolge haben deine grenzüberschreitenden Verkäufe innerhalb der EU im letzten Jahr 10.000 € überschritten.

 

Da diese Verkäufe über dem jährlichen Schwellenwert von 10.000 € für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU liegen, benötigen wir entweder deine gültige lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit der Bestätigung, dass du die Umsatzsteuer über One-Stop-Shop (OSS) erklärst und bezahlst, oder deine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für jedes EU-Land, in das du Waren verschickst.

 

Wir empfehlen dir, mit deiner Steuerberatungsperson über deine Umsatzsteuerverpflichtungen in anderen EU-Ländern zu sprechen und zu klären, wie du diesen Verpflichtungen am besten nachkommen kannst.

 

Wenn du uns bestätigen kannst, dass die grenzüberschreitenden Umsätze deines Unternehmens mit Privatpersonen/Verbrauchern innerhalb der EU pro Kalenderjahr über alle Vertriebskanäle (nicht nur eBay) unter 10.000 € liegen, wende dich gerne nochmals an unseren Kundenservice oder melde dich hier zurück.

 

Liebe Grüße

Miriam

Bin im verlängerten Wochenende und ab Montag wieder für euch da!

Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusive Community-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.eBay
Nachricht 122 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Hallo @24-7clothing! Antwortest du bitte noch mal auf die von mir soeben verschickte E-Mail? Du bekommst dann zeitnahe eine Rückmeldung, denn wir können deine Anfrage erst korrekt bearbeiten, wenn du uns die Anwendung der Differenzbesteuerung bestätigst und nichts anderes.

 

Danke für die erneute Mithilfe und liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 123 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Hey miriam@ebay kannst du mir bitte auch eine Mail senden, damit ich die Erklärung abgeben kann?


Wie bei fast allen hier biete ich auch nur Produkte, die der Differenzbesteuerung unterliegen an und diese sind ja für die Lieferschwelle nicht relevant.

 

Vielen Dank im voraus.

LG

Nachricht 124 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

miriam@ebay 

Hey Miriam,  vielen Dank für deine Email.

Ich habe dir die Email innerhalb von ca. 30 Minuten zurückgeschickt.
Leider war ich kurz davor in einem Telefonat mit einem Ebay Mitarbeiter, der (leider leider) sehr inkompetent war. Er hat überhaupt nicht verstanden, worum es geht.

 

Nachdem ich deine Email beantwortet habe, hat eben dieser Mitarbeiter auf meine Mail geantwortet und behauptet, alles sei ok.
Aber wie gesagt, er weiß von OSS und Differenzbesteuerung überhaupt nichts.

Vermutlich wird durch  diese Überschneidung die Mail nun im System als "erledigt" gelten, aber ich bezweifle, dass dieser Mitarbeiter die Mail korrekt weitergeleitet hat.


Ich wäre dir extrem dankbar, wenn du die Erklärung in meiner Mail an die entsprechende Abteilung weiterleitest, damit die Sache schnellstmöglich erledigt ist.

 

Vielen Dank und liebe Grüße

Nachricht 125 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Hallo miriam@ebay ,

 

Vielen Dank für eure Hilfe. Leider sind die drei Tage Werktage Bearbeitung, die in der Mail erwähnt wurden, auch schon wieder vorbei und ich habe weiterhin keine Lösung für das Problem. 

Wäre super, wenn Ihr da noch einmal nachhaken könntet.

Ich habe leider schon einige Kunden auf einer Warteliste, die ich aktuell täglich vertröste.

 

Schönen Nachmittag euch und vielen Dank

Nachricht 126 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Hallo @yns-games - deine Anfrage wurde inzwischen entsprechend bearbeitet und du kannst jetzt wieder innerhalb der EU verkaufen. Das Gespräch mit dem Kollegen werden wir uns aus Schulungs und Qualitätszwecken anhören, sofern einer Aufzeichnung zugestimmt wurde.

 

@24-7clothing für dich haben wir nochmals nachgefragt. 

 

Update 14:36 Uhr: Bei deiner Angebotsgestaltung haben wir Zweifel, daher brauchen wir hier bitte noch eine offizielle Bestätigung von deiner Steuerberatung, dass du der Differenzbesteuerung unterliegst oder du musst OSS aktivieren.

 

Liebe Grüße

Miriam

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Nachricht 127 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

miriam@ebay Ein freundlicher Hinweis an die zweifelnde Fachabteilung: man "unterliegt" nicht als Verkäufer pauschal der Differenzbesteuerung. Differenzbesteuerung kann man unter bestimmten Voraussetzungen für einzelne Artikel anwenden, der jeweilige Artikel unterliegt dann der Differenzbesteuerung. Das ist eine Entscheidung, die der Verkäufer trifft, nicht der Steuerberater oder das Finanzamt. Und es ist eine Entscheidung, die man in jedem Einzelfall, also für jeden einzelnen in Frage kommenden Artikel, jedesmal neu fällen kann.

 

Dessen ungeachtet gebe ich Dir aber recht: die Angebote eines Verkäufers müssen dann auch entsprechend gestaltet sein, also mit einem MwSt-Satz von 0% eingestellt sein und vor allen Dingen in jedem einzelnen Angebot mit einem deutlichen Hinweis auf die Differenzbesteuerung versehen sein. Das ist bei den Angeboten von @24-7clothing  ganz offensichtlich nicht der Fall.

Nachricht 128 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Hallo miriam@ebay,

 

Das kann ich so nicht nachvollziehen, muss ich sagen. Wo liegt dieser Zweifel begründet? Ich beziehe meine Ware ausschließlich von Privatpersonen. Dabei ist es auch egal, ob es sich dabei teilweise um Neuware handelt oder nicht.  Das ist für die Differenzbesteuerung ja gar nicht relevant. 

Die entsprechenden Hinweise sind in ausreichender Form vorhanden und entsprechen dem, was meine Rechtsberatung empfiehlt, siehe Link oben.

Einen Steuerberater habe ich nicht. Ich mache meine Steuern noch selber. So groß bin ich noch nicht. 

Es kann doch jetzt nicht ernsthaft sein, dass Ebay mich vom europäischen Handel ausschließen möchte, obwohl ich alle Regularieren einhalte und mich an das geltende Recht halte? 
Wende ich die Differenzbesteuerung an, muss ich ausschließlich in Deutschland besteuern. Das ist nun einmal so.

 

Nachricht 129 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Der Hinweis auf Anwendung der Differenzbesteuerung findet sich prominent am Anfang der Impressumsangaben, wie es mein Rechtsbeistand empfiehlt. Siehe auch den Text der It-Recht:

 

"Konkrete Umsetzung bei eBay: Der vorstehende Hinweis sollte auf jeden Fall im Freitextfeld unterhalb der Impressumsangaben im Rahmen der rechtlichen Informationen zum Verkäufer mitgeteilt werden. Es ist nicht abschließend geklärt, ob die Platzierung an dieser Stelle ausreichend ist. Wenn Sie den sichersten Weg folgend handeln möchten, sollten Sie den Hinweis zusätzlich am Anfang der Artikelbeschreibung platzieren."

 

So lange es keine Rechtssicherheit bei Ebay gibt, sollte das doch so zu akzeptieren sein, finde ich.

 

 

 
Nachricht 130 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

upper-glass Wie gesagt, der Hinweis findet sich unter jedem Angebot bei den Impressumsangaben und ist, laut meinem Rechtsbeistand, und beispielsweise der IT Recht, auch als ausreichend anzusehen.

Der MwSt- Satz ist selbstverständlich auf 0% eingestellt und der Hinweis findet sich selbstverständlich auf den Rechnungen. 

Ich sehe wirklich nicht, warum mich Ebay hier vom europäischen Markt ausschließen sollte und ich sehe auch nicht, warum ich jetzt für diese Angelegenheit einen Steuerberater beauftragen sollte.

Ich befinde mich ja noch in der Gründungsphase und freue mich über jegliche Kosten, die ich einsparen und anders ausgeben kann.

Nachricht 131 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

@24-7clothing Ah, ok, da sehe ich den Satz jetzt auch. Aber auch wenn it-recht etwas anderes behauptet: da gehört er nicht hin. Denn, wie oben schon dargelegt, ist die Differenzbesteuerung eine Eigenschaft jedes einzelnen Artikels. Steht der Satz im Freitext des Impressums, legst Du Dir selbst eine Falle, spätestens dann, wenn Du mal Artikel anbietest, die nicht der Differenzbesteuerung unterliegen (z.B. weil Du mal einen günstigen Posten bei einer Insolvenzversteigerung oder einem Lagerabverlauf ergattert hast, der der Regelbesteuerung unterliegt). Denn der Satz taucht dann unter allen Angeboten auf... auch unter denen, bei denen er nicht hingehört.

 

Zudem ist Dein Impressum widersprüchlich, denn direkt oberhalb steht: "Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen." Was bei Differenzbesteuerung ja eben nicht der Fall ist.

 

Das erklärt sicherlich, warum eBay Deine abgegebene Versicherung in den Angeboten nicht nachvollziehen kann. 

 

Nimm am besten beides aus dem Impressum raus und ergänze die Differenzbesteuerung in Deinen Artikeln im Artikeltext.

 

Rechtssicherheit gibt es zu dem Thema bei eBay durchaus... u.a. durch diverse Urteile zu genau diesem Thema.

Was es dagegen nicht bei eBay gibt, ist eine verlässliche gesetzeskonforme Umsetzung seitens der Plattform, wenn sich mal wieder Neuerungen rund um Umsatzsteuer ergeben... wie hier täglich neu zu lesen ist 😉 

Nachricht 132 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

upper-glass Danke für deine Antwort. Du hast absolut recht, dass sich beides widerspricht. Wäre mir gar nicht aufgefallen. Danke für den Hinweis. Weißt du zufällig, wie ich den Hinweis entfernen kann, dass ich die Mehrwertsteuer seperat ausweise? Ich such mir hier einen Wolf. 

Den Hinweis auf die Differenzbesteuerung würde ich tatsächlich erstmal im Impressumsfeld lassen, weil sich mein Geschäftskonzept absehbar erstmal nicht ändern wird. Sollte dem so sein, würde ich auf folgenden Satz ausweichen: "Umsatzsteuer wird ausgewiesen, sofern der Artikel nicht gem. § 25a UStG der Differenzbesteuerung unterliegt und daher kein Ausweis der Mehrwertsteuer auf der Rechnung erfolgt."

 

Dann würde den Hinweis auf Differenzbesteuerung aber auch zwingend in die Artikelbeschreibung aufnehmen, sofern diese angewandt wird. Ich überlege mir, das aber generell zusätzlich in die Artikelbeschreibung aufzunehmen. Schaden kann es ja nicht.

 

Die Unsicherheit rürt wohl hauptsächlich daher, dass das OLG Hamburg es auch nicht als ausreichend ansieht, den Hinweis in der Artikelbeschreibung zu verstecken, sondern prominenter zu gestalten. Das ist hier ja so gar nicht wirklich möglich. 

Schönen Abend

Nachricht 133 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

@24-7clothing Prominenter als in der Artikelbeschreibung geht es bei ebay leider nicht. Aber genau da gehört der Hinweis zur Differenzbesteuerung hin, wie schon geschrieben. Und wie ebenfalls schon geschrieben, gehört er nicht ins Impressum. Höchstens in der Form, wie Du es selbst vorschlägst. Aber das würde ich dann jetzt schon ändern und nicht warten, bis sich Dein Geschäftskonzept mal ändert. Erfahrungsgemäss vergisst man eine solch wichtige Änderung dann nämlich 😉 

 

Wie man den Hinweis entfernt, müsste ich selbst nachsehen. Oder vielleicht kann miriam@ebay da helfen?

 

miriam@ebay Das gerne noch mal als Aufhänger, ein Feld "Differenzbesteuerung" in die Angebotsmerkmale mit aufzunehmen, wurde hier ja schon mehrfach vorgeschlagen.

Nachricht 134 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Danke für die bisherige Unterstützung, @upper-glass! Den entsprechenden Haken könnt ihr in den Öffentliche Informationen zum Unternehmen am Ende der Seite setzen - die Bezeichnung sollte hier eigentlich "MwSt. auf Rechnungen anzeigen" heißen, so wie auch in unserem Rechtsportal geschrieben. Die Übersetzung sollte in Zukunft auch wieder korrigiert werden:

 

miriamebay_0-1742368770088.png

 

@24-7clothing wir beharren weiterhin darauf, dass du dich bitte außerhalb von eBay noch mal entsprechend informierst und zu deiner eigenen Rechtssicherheit eine*n Steuerberater*in aufsuchst. Sobald unserem Kundenservice die entsprechende Bestätigung vorliegt, steht einer Freischaltung nichts mehr im Wege.

 

Liebe Grüße

Miriam

Bin im verlängerten Wochenende und ab Montag wieder für euch da!

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Nachricht 135 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

miriam@ebay das finde ich nun ein wenig verstörend: in den Angeboten von @24-7clothing  sind alle Voraussetzungen erfüllt, die belegen, dass @24-7clothing Differenzbesteuerung anwendet, das hat die Diskussion hier doch jetzt gezeigt. Und jeder, der sich seine Angebote ansieht, kann die Information dort auch finden. Was ein Steuerberater daran ändern soll, ist mir schleierhaft... vor allem, wenn der dann nur bestätigen soll, was @24-7clothing hier doch schon selbst versichert hat und mittlerweile auch für alle anderen offensichtlich ist. Das weckt bzw. verstärkt den Eindruck, dass die Fachabteilung auf Eurer Seite das Wesen und den Sinn von Differenzbesteuerung nach wie vor nicht verstanden hat.

 

Und es hinterlässt einen sehr faden Beigeschmack, wenn Ihr von Euren besten Kunden schriftlich Bestätigungen einfordert, die dann aber anschliessend nicht glauben wollt. Von @24-7clothing de facto zu verlangen, einen teuren Dienst (Steuerberater) in Anspruch nehmen zu müssen, den er nicht braucht, nur um dann hier weiter verkaufen zu dürfen, ist ausgesprochen grenzwertig.

Nachricht 136 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

@24-7clothing Wenn eBay sich weiter so stur zeigt, wäre ein möglicher Ausweg für Dich, um Dein junges Gewerbe weiter EU-weit betreiben zu können: bei OSS anmelden, die OSS-Nummer hier hinterlegen. Damit sollte die Freischaltung bei eBay dann hoffentlich bald wieder erfolgen.

 

Anschliessend kannst Du Dein Gewerbe wie bisher mit Differenzbesteuerung betreiben, nur unbedingt daran denken, den MwSt.-Satz in den Angeboten mit Differenzbesteuerung bei 0% zu belassen, damit eBay nicht fälschlicherweise Umsatzsteuer abführt.

Bei OSS gibst Du dann quartalsweise eine Nullmeldung ab, weil Du im EU-Raum keine umsatzsteuerrelevanten Umsätze hast bzw. hattest.

Nachricht 137 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

Hallo miriam@ebay,

 

Ich bin sehr wohl über meine Pflichten informiert. Es ist aktuell erst einmal ausreichend, wenn dieser Hinweis im Impressumstextfeld bei den Angeboten auftaucht. So sehen es meine Rechtsexperten von IT-Recht. Ich werde die Angebote auch aktualisieren und den Hinweis zusätzlich in der Beschreibung  erwähnen.

 Selbstverständlich wäre es besser, wenn Ebay hier eine rechtssicherere Möglichkeit schaffen würde, um das umzusetzen, was das OLG Hamburg verlangt. Es ist ja eben nicht ausreichend, wenn der Hinweis erst in der Artikelbeschreibung irgendwo auftaucht.

Ich werde die Angebote auch aktualisieren und den Hinweis in der Beschreibung 

Das kann mir aber nicht angelastet werden.

Es kann auch nicht sein, dass mir jetzt eine "Steuerberaterpflicht" aufgezwungen wird. Die gibt es in Deutschland nicht. 

Ich habe alle Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung erfüllt. 

Es obliegt mir als Unternehmer, welche Besteuerung ich wähle. Die Differenzbesteuerung ist bei meinem Geschäftskonzept vorteilhafter.

Selbstverständlich kann und muss ich das meinem Finanzamt auch belegen können.
Ich sehe es aber tatsächlich nicht ein, mir jetzt einen Steuerberater zu suchen, obwohl ich mich lediglich an die Regularien halte. 

Ich muss Verkäufe ins EU-Ausland in Deutschland versteuern, wenn ich die Differenzbesteuerung anwende.

Es ist dabei egal, ob es sich um Neuware oder gebrauchte Ware handelt. Entscheidend ist lediglich, dass ich die Ware von privaten Personen kaufe. Das ist hier der Fall.

Ich darf selber entscheiden, welche Besteuerung ich anwende. Das hat der Gesetzgeber so entschieden. 
Mittlerweile ist das doch arg geschäftsschädigend, was hier passiert. Man wird ja unberechtigterweise vom kompletten EU Markt ausgeschlossen. 

Nachricht 138 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

@24-7clothing zu 98% d'accord, aber nochmal in aller Deutlichkeit: baue nicht zu sehr auf die Rechtsaufassung von it-recht. Wenn Du ein wenig suchst, wirst Du eine Menge anerslautender Auffassungen finden. Bau' den Hinweis einfach in die Artikelbeschreibung ein, und gut ist. Und ersetze den "entweder/oder" Satz zu Differenzbesteuerung, wie Du ihn selbst oben schon ausformuliert hattest, ins Impressum, wenn Du dort etwas stehen haben willst. Aber wie Du selbst schreibst, hängt die Art der Besteuerung am Artikel, also gehört der Hinweis darauf auch dort hin, nicht ins Impressum.

 

miriam@ebay kann die Auffassung von @24-7clothing nur voll und ganz unterstützen. Das, was die Fachabteilung hier verlangt, ist unzumutbar und schlicht nicht vorgeschrieben. Und wenn es noch eines Bleges brauchte, dass @24-7clothing die Differenzbesteuerung besser verstanden und verinnerlicht hat, als Eure Fachabteilung, dann war es sein obenstehendes Posting.

Nachricht 139 von 212
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OSS Verfahren + Differenzbesteuerung

upper-glass

Ich danke dir für deine Hilfe und Ratschläge. Ich schätze das sehr. Allerdings würde ich es gerne vermeiden, mich für das OSS Verfahren anzumelden, weil es wieder zusätzliche und unnötige Arbeit bedeutet.

Außerdem ist das auch wieder mit finanziellen Nachteilen verbunden, weil ich ja gleichzeitig, meiner Meinung nach, einen Verzicht auf die Ausnahmeregelung (Lieferschwelle 10.000 Euro) beantragen müsste.

Ansonsten gäbe es ja keinen Grund, mich für das OSS zu registrieren. Das ist ja die Voraussetzung für die Notwendigkeit der Registrierung, oder wäre dem nicht so? Wie gesagt, ich habe mich wenig damit beschäftigt, weil es mich aktuell überhaupt nicht betrifft. 

Mache ich das aber und habe in Zukunft auch Waren aus anderen Quellen, die ich in Europa anbiete, muss ich ja alles ab dem ersten Euro Umsatz angeben und habe möglicherweise weiteren finanziellen Schaden. Das kann es doch nicht sein. 

Zumal es ja auch zahlreiche andere Unternehmer und Unternehmerinnen gibt, die die Differenzbesteuerung anbieten und bei Ebay verkaufen.

Hier wäre eine allgemeine Klärung absolut notwendig. So ist das ja absolute Willkür. Ebay kann ja gar nicht wissen und beurteilen, wie und woher ich meine Waren beziehe. Das wäre aber die Grundvoraussetzung für eine Bewertung, abseits aller notwendigen Parameter in der Artikelpräsentation.

Und ganz ehrlich, wer hier schummeln möchte, dem fällt das doch spätestens bei der Buchführung auf die Füße.

Es geht aber absolut nicht, dass man hier Vorschriften einführt, die völlig willkürlich und intransparent sind und letztlich auch nicht der Gesetzeslage entsprechen. Warum glaubt man mir nicht, aber Andere geben nur eine Erklärung ab und sind wieder freigeschaltet? Verlangt der Gesetzgeber eine Erklärung, die nur der Steuerberater/ die Steuerberaterin ausfüllen darf? Kann ich mir nicht vorstellen. 

Warum wird also der Verkauf auf meinem Kanal jetzt mittlerweile seit Wochen unterbunden und es gibt jeden Tag andere Wasserstandsmeldungen seitens Ebay, obwohl man sich an die Gesetzeslage hält? 

Es tut mir sehr leid, dass ich mittlerweile etwas ungehalten bin, aber wie gesagt, mir gehen Umsatz und Kunden verloren. Das kann ich so nicht akzeptieren.

Nachricht 140 von 212
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