Offensichtlich gewerblicher Verkäufer verkauft privat - und keinen interessierts!
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20-08-2024 20:58
Hallo Community,
ich habe ein Ärgernis mit einem offensichtlich gewerblichen Verkäufer. Er verkauft einfach munter privat und keinen interessiert es.
Irgendwie unfair, denn er macht einen Preis, den die eigentlichen gewerblichen Verkäufer nicht mitgehen können. Das ist auch klar: Ich habe einen eBay-Shop und muss Verkaufsgebühren bezahlen. Er verkauft sogar mehrere Variantenartikel (die damit angebotene Summe der Artikel kann schon nicht privat sein), selbstverständlich gebührenfrei, ohne Shop und natürlich ohne Rücknahme oder Gewährleistung. Es gibt er sogar noch frech 10% Mengenrabatt.
Durch den niedrigen Preis von ihm verkaufe ich natürlich kaum was. Nun habe ich den Verkäufer bei eBay gemeldet, mit dem Support diskutiert, auf „Angebot melden“ geklickt, es passiert einfach nichts. Alle eBay-Supportmitarbeiter geben mir recht und finden es auch offensichtlich. Alle wollen es intern melden, aber seit Monaten passiert nichts.
Ist schon komisch, da misst man Verkäuferleistungen, muss strenge Qualitäts- und Mängelrichtlinien für einen „Top-Servicestatus“ einhalten, eBay-Plus, USt-ID Checks, um dann am Ende zuzuschauen, wie eBay selbst dabei zuschaut, wie es betrogen wird.
Und keinen interessiert es, eBay unternimmt nichts dagegen.
Ich frage mich, ab ich nicht auch so verkaufen soll. Um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen, würde ich die Umsätze versteuern, spare mir die Gebühren und den Shop. So kann ich den Preis so billig machen, dass keiner anderer gewerblicher Wettbewerber auch nur in die Nähe kommt.
Wie seht ihr das? Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht, und wie seid ihr damit umgegangen?
Viele Grüße
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16-02-2025 18:43
Die Käufer zahlen für den Käuferschutz, @molfish .
Ist woanders auch schon so.
Und wenn die Käufer meinen, der Artikel gefällt nicht, dann bekommen die Käufer das Geld für den Artikel zurück.
Von der Käuferschutzgebühr gibt es anteilmäßig etwas zurück für den Verkäufer.
Und wenn ein K das öfter macht, also einen Artikel kaufen, und dann "nee, gefällt nich, ist doch nicht meins",
dann wird er sich vielleicht überlegen, ob er dann meint, der Artikel gefällt oder passt nicht.
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16-02-2025 18:54
Das leuchtet mir schon ein @voli-maus
Aber ich muss dann in Zukunft für jedem Kauf bei einem privaten Verkäufer Gebühren bezahlen das kann doch nicht sein.
Nebenbei bemerkt gilt diese Regelung nicht bei Käufen bei gewerblichen Verkäufern.
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16-02-2025 19:00
Das wäre doch nur bei Käufen in UK.
Ich kaufe da nicht, weder bei Gewerblichen, noch bei Privaten.
Es geht ja darum, dass man, wenn man bei Privaten kaufen würde, eventuell die Gebühren, die man selbst gezahlt hatte, nur teilweise erstattet bekäme.
Das hat vielleicht einen Lerneffekt ?
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16-02-2025 19:15
Die Frage war ja ob das System auch in Deutschland eingeführt wird und da würde es jeden betreffen und wie ich es verstanden habe bekommst du da gar nichts zurück.
Aber warten wir ab wie es in UK läuft und wann es hier los geht. Auf jeden Fall sind da drüben schon ganz schön Wellen auf dem Pudding.
Man könnte ja mal einen @ fragen ob die Einführung auch für hier geplant ist wobei ich da wenig Hoffnung auf eine belastbare Aussage habe
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16-02-2025 20:13
"Wenn Sie bei eBay.co.uk einkaufen, ist Ihr Kauf jetzt immer mit Käuferschutz ausgestattet. Wenn Sie bei in Großbritannien ansässigen privaten Verkäufern kaufen, ist im Artikelpreis eine Käuferschutzgebühr enthalten (ausgenommen Autos, Motorräder und Fahrzeuge, [nicht auf eBay] und Immobilien)."
"Wer zahlt die Käuferschutzgebühr?
Der Käufer zahlt die Gebühr an eBay, wenn er auf eBay.co.uk von britischen Privatverkäufern kauft (ausgenommen Autos, Motorräder und Fahrzeuge, [nicht auf eBay] und Immobilien)."
"Beim Kauf bei gewerblichen Verkäufern oder bei privaten Verkäufern mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs ist der Käuferschutz kostenlos im Preis...."
"Ist diese Gebühr optional?
Die Käuferschutzgebühr wird auf alle Artikel erhoben, die von privaten Verkäufern mit Sitz in Großbritannien angeboten werden*. Es handelt sich nicht um eine optionale Gebühr, da wir möchten, dass jeder von diesem Schutz profitieren kann."
*Ausgeschlossen sind Autos, Motorräder und Fahrzeuge, [nicht auf eBay] und Immobilien
"Warum ist für manche Artikel eine Käufergebühr enthalten und für andere nicht?
Wir haben den Verkauf für Privatverkäufer kostenlos gemacht. Um diese Änderung zu unterstützen, erheben wir eine Käufergebühr, um die Käuferschutzleistungen abzudecken und ein vertrauenswürdiges Erlebnis beim Kauf von Artikeln von Privatverkäufern zu gewährleisten. Für Angebote von gewerblichen Verkäufern ist der Käuferschutz ohne zusätzliche Kosten verfügbar. Gewerbliche Verkäufer zahlen bereits Transaktionsgebühren für jeden verkauften Artikel."
"Wie berechnet sich die Gebühr?
Beim Kauf von privaten Verkäufern mit Sitz in Großbritannien wird die Käuferschutzgebühr wie folgt berechnet:
Eine Pauschalgebühr von bis zu 0,75 £ pro Artikel und
4 % des Artikelpreises bis zu 300 £ und
2 % des Artikelpreises zwischen 300 und 4.000 £"
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16-02-2025 20:30
Das würde bedeuten, dass alle Verkäufer von kleinpreisigen Artikeln wie Bücher, Briefmarken, CDs besonders betroffen wären.
Die Gebühr soll zwar der Käufer bezahlen, aber das würde die Preise uninteressant machen.
So wie ich das lese, wird bei den Suchergebnissen der Preis gezeigt, den der VK veranschlagt. Wenn man dann den Artikel anklickt erscheint der Preis incl. dieser Gebühr.
Ob das so in Deutschland umsetzbar wäre, bezweifle ich.
Aber es lässt aufhorchen. Anscheinend hat eBay erkannt, dass Private Kosten verursachen, die man anderweitig nicht
(nicht mehr) kompensieren kann.
Man kann also gespannt sein.....
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18-02-2025 00:07
Vielen Dank, @kenn-i-di-1 😊
Mir wurde das tatsächlich nur auf Englisch angezeigt.
Ein Champagnerfrühstück ist romantischer als eine Currywurst zu zweit.
Eva Illouz
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18-02-2025 09:42
Ich kann mir das schon gut vorstellen wäre es doch eine fröhlich sprudelnde Geldquelle
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01-03-2025 14:25 - bearbeitet 01-03-2025 14:28
Da gibt es nur eine Möglichkeit, Testkauf tätigen, dann erhälst Du alle Daten. Diese Daten kannst Du beim Finanzamt prüfen lassen, ob dieser Verkäufer gewerblich angemeldet ist. Wenn er gewerblich unter der Adresse angemeldet ist, kann Du dieses an Ebay melden wegen der Umgehung von Ebay-Gebühren !
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02-03-2025 14:23
Nicht lange diskutieren, sondern den Verkäufer beim Finanzamt melden.
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02-03-2025 14:34
Wer sagt dann, dass er keine Steuern zahlt?
Ebenso würde die Medung nicht zwangsläufig bedeuten, dass er hier aufhört zu verkaufen.
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11-03-2025 13:59
Wie vielfach in dem Thread schon dokumentiert ... "melden" bringt in den meisten Fällen nichts.
Aber ... mit den so gewonnenen Informationen (Testkauf) wäre es durchaus denkbar, eine Abmahnung zu verfassen.
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11-03-2025 14:58
Es geht doch darum, dass dieser Verkäufer sich einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil verschafft, indem er durch die Anmeldung als Privat Ebay Gebühren spart. Ob dieser letzlich Steuern bezahlt ist volkommen egal.
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14-03-2025 23:59
Anspruch auf Herausgabe der Verkäuferdaten bei Überschreiten der Grenzwerte
Falls ein Verkäufer über eBay regelmäßig und gewinnorientiert verkauft, aber bewusst als "Privatperson" auftritt, um sich wettbewerbsrechtlichen Pflichten zu entziehen, kann ein Mitbewerber die Identität des Verkäufers verlangen, um ihn abzumahnen.
➡ Rechtsgrundlagen für die Herausgabe der Daten:
- § 242 BGB (Treu und Glauben):
- Käufer und Mitbewerber haben ein berechtigtes Interesse, die Identität eines gewerblichen Verkäufers zu erfahren.
- Datenschutz kann kein Schutzschild für unlauteres Verhalten sein.
- 8 UWG (Anspruch auf Unterlassung):
- Ein gewerblicher Verkäufer, der sich als „Privatperson“ ausgibt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
- Mitbewerber können eine Abmahnung oder Unterlassungsklage einreichen – dazu müssen sie aber erst einmal die Identität des Verkäufers kennen.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Datenweitergabe bei berechtigtem Interesse):
- eBay hat die steuerlichen Verkaufsdaten vorliegen (wegen der Plattform-Meldepflicht).
- Wenn jemand nachweislich gewerblich handelt, entfällt die Notwendigkeit einer zusätzlichen Interessenabwägung.
- eBay muss die Daten herausgeben, weil der Schutz der personenbezogenen Daten des Verkäufers hinter den berechtigten Interessen des Mitbewerbers zurücktritt.
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15-03-2025 00:04
@sunrise1605 schrieb:
Ich kann in dem Fall den Ruf nach Ebay nicht so ganz verstehen.
Wenn er in deinem Segment räubert, dann mahn ihn doch ab oder bemühe die Wettbewerbszentrale.
Aber das macht ja schon Arbeit, besser andere sollen machen ....
Ich will damit Ebay nicht in Schutz nehmen, doch man kann von einem Selbstständigen erwarten, dass er sich selber zu helfen weiß, wenn ihm was so auf den Senkel geht.
Ich kann das durchaus verstehen denn eBay verheimlicht zwar gesetzwidrig die Herausgabe der Daten von Privatpersonen auch nach Abschluss eines Kaufvertrages erfährst Du nicht wer den Vertragspartner ist. Ist natürlich dann kein rechtsgültiger Vertrag und Du könntest glatt eBay um Rückabwicklung oder Herausgabe des Kaufpreises verpflichten. Denn Du zahlst nicht mal an Deinen Vertragspartner sondern ausschließlich an eBay und eBay ist eben nicht Vertragspartner. Und nach deutschem Recht ist ein Vertrag nur dann gültig wenn die Vertragspartner bekannt sind. EBay würde ich eher so einordnen dass sie wissentlich solchen Accounts Vorschub leistet. Man müsste eherne Verbraucherzentrale gewinnen die eBay Abmahnung solche Praktiken zu unterlassen.
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03-04-2025 19:30
Sehr unfairer und nach meinem Empfinden unverschämter Kommentar! Ich sehe eBay schon in der Pflicht für einen fairen Wettbewerb zu sorgen, zumal sie ja auch Gebühren einnehmen.
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03-04-2025 19:39
Hallo Elke, ich melde schon lange einen privaten Verkäufer, der an die 600 Artikel neuer Grußkarten im großen Stil verkauft und nichts passiert. Dieser Verkäufer ist ohne jeden Zweifel verpflichtet ein Gewerbe anzumelden; dennoch wird mir von eurem Team mitgeteilt, dass ebay keinen Verstoß erkennen kann? Verstehe ich nicht. Liebe Grüße Heike
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03-04-2025 19:49
UNGLAUBLICH
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03-04-2025 22:00
Anwalt einschalten und abmahnen einfachste Möglichkeit
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04-04-2025 15:34
@frankschatz63 schrieb:
Hallo Elke, ich melde schon lange einen privaten Verkäufer, der an die 600 Artikel neuer Grußkarten im großen Stil verkauft und nichts passiert. Dieser Verkäufer ist ohne jeden Zweifel verpflichtet ein Gewerbe anzumelden; dennoch wird mir von eurem Team mitgeteilt, dass ebay keinen Verstoß erkennen kann? Verstehe ich nicht. Liebe Grüße Heike
Hallo @frankschatz63! Danke für diesen Hinweis, dem wir intern nochmals nachgehen werden. Bitte beachte, dass die von uns ergriffenen Schritte nicht immer für Außenstehende sichtbar sind und wir dich über unser Prüfungsergebnis nicht informieren können.
Liebe Grüße
Miriam
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