17-02-2024 11:22 - bearbeitet 17-02-2024 11:24
Was mir beim anschauen einiger Abrechnungen gerade so durch den Kopf geht: Ebay zieht ja vom Käufer die Sales Tax für das entsprechende Land außerhalb der EU ein. Das auf die Tax sämtliche Gebühren berechnet werden ist bei der "fairen Behandlung" der gewerblichen Verkäufer sowieso klar. Die spannende Frage ist aber ob bei der Meldung an das Finanzamt dieser Betrag dem Verkäufer als Ertrag zugerechnet wird obwohl er das Geld ja garnicht bekommt was ja z.B. für einen Kleinunternehmer fatal wäre. Vielleicht ist aber die Antwort ganz einfach und ich denke nur zu kompliziert😔
Gelöst! Gehe zu Lösung.
17-02-2024 12:47
Hallo @figuren-und-mehr , gemeldet wird nur das Entgelt aus Verkäufen nach Abzug von Gebühren und Provisionen bzw. Steuern. Die "Sales Tax" gehört zu den Steuern auf die sich dabei bezogen wird. Der Gesamtbetrag deines Entgelts entspricht dem vollen verfügbaren Betrag, den du für deine Verkaufstransaktionen erhalten hast, einschließlich etwaiger Versandkosten und Steuern, die du möglicherweise erhältst, wie z. B. die Mehrwertsteuer.
Von eBay eingezogene Steuern, für Gebühren berechnete Steuern sowie von eBay abgezogene Beträge für Gebühren, Gutscheine, abgebrochene Käufe, gelöschte Bestellungen und Rücknahmen fließen jedoch nicht in die Berechnung ein.
Das Ganze lässt sich auch auf der DAC7 Hilfeseite genauer erlesen.
@perfect-sally , vielen Dank fürs verlinken.
Liebe Grüße
Emil
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17-02-2024 11:26
Ich habe das auch schon moniert aber noch keine abschließende Antwort erhalten. Mir geht es allerdings dabei um die Gebühren die ich auf die Einfuhrabgaben der Käufer bezahle! Das kanns ja nicht sein, dass mir diese Kosten auf den Gesamtbetrag angerechnet werden und ich dafür Gebühren bezahle was dem Käufer von ebay eingezogen wird. Damit habe ich als Verkäufer nichts zu tun und zahle doch keine Gebühren für andere auch noch.
17-02-2024 12:07
Das spielt natürlich auch eine Rolle wobei ja auch beim Finanzamt Steuern auf einen Umsatz anfallen den du garnicht hast. Nach über 20 Jahren bei Ebay bin ich nach dramatischen Umsatzeinbrüchen nun Kleinunternehmer. Wenn mich die Sales Tax nun über die Einkommensgrenze bringt habe ich ein Problem,
das muss durch Ebay geklärt werden.
Gerade einen Artikel nach GB verkauft: Artikelpreis 19,50 Euro, Sales Tax 4,38 Euro und darauf natürlich diverse Gebühren.😣
17-02-2024 12:29
Die Einfuhrabgaben tauchen zwar auf der Rechnung auf sind aber keinesfalls als Einkommen zu berechnen da man das Geld ja nie sieht bzw. es auch keinem Konto auftaucht.
Wir können mal emil@ebay wie er das sieht.
17-02-2024 12:47
Hallo @figuren-und-mehr , gemeldet wird nur das Entgelt aus Verkäufen nach Abzug von Gebühren und Provisionen bzw. Steuern. Die "Sales Tax" gehört zu den Steuern auf die sich dabei bezogen wird. Der Gesamtbetrag deines Entgelts entspricht dem vollen verfügbaren Betrag, den du für deine Verkaufstransaktionen erhalten hast, einschließlich etwaiger Versandkosten und Steuern, die du möglicherweise erhältst, wie z. B. die Mehrwertsteuer.
Von eBay eingezogene Steuern, für Gebühren berechnete Steuern sowie von eBay abgezogene Beträge für Gebühren, Gutscheine, abgebrochene Käufe, gelöschte Bestellungen und Rücknahmen fließen jedoch nicht in die Berechnung ein.
Das Ganze lässt sich auch auf der DAC7 Hilfeseite genauer erlesen.
@perfect-sally , vielen Dank fürs verlinken.
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Emil
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17-02-2024 13:13
Danke für die schnelle Reaktion👍. Ich habe das einmal an den Steuerberater weitergeleitet der versteht hoffentlich den Hintergrund.
27-02-2024 12:58
Hallo, hast Du schon ein zufriedenstellende Antwort Deines Steuerberaters bekommen.
Weißt Du ob man diese Steuern die Ebay vom Käufer vorab einzieht und an die Drittländer weitergibt, auch in der Rechnung angibt die man dem Käufer ausstellt? Den der zahlt ja die sales TAX mit Paypal die ja erst einmal dem eigenen Paypal Konto Gutgeschrieben werden, die aber Discogs dann einbehält und weiterleitet.
Deshalb die Frage, auf der Rechnung für den Käufer angeben? Bei Kleinunternhemer weiß ich nicht wie das ist, den man darf ja keine Umsatzsteuern angeben. ?!?! Fragen über Fragen.
27-02-2024 13:34
Ich habe überlegt, ob ich einen extra Thread eröffne....
In den monatlichen Rechnungen fehlt zumindest ein Hinweis der wie folgt lauten könnte:
"Im Zeitraum vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx sind von Ihrem Guthaben xxx,xx € für Rückzahlungen aufgewendet worden."
Hintergrund ist, dass diese Rückzahlungen natürlich auch Ausgaben sind, die Mehrwertsteuer enthält, die man dann wieder verrechnen kann.
Ansonsten findet man den Hinweis dazu im Transaktionsprotokoll, nur will das wahrscheinlich keiner als Einzelbeleg buchen.