03-12-2023 18:21
03-12-2023 18:26
Du kannst den Kauf überhaupt nicht abbrechen, das können nur Verkäufer. Und wenn du nicht innerhalb 4 Tagen bezahlst kann es sein, dass danach der Verkäufer wegen Nichtzahlung abbricht und du einen Vermerk bekommst. Und ab 2 Vermerken kannst du bei vielen VK nicht mehr bieten und kaufen.
Schau doch nach, was der Verkäufer beim Versand angegeben hat wie er versendet.
Und du bist an der Reihe zu agieren, nicht der Verkäufer. Dieser wartet auf die Bezahlung und wenn er sich nicht meldet hast du eben Pech gehabt. Bei Unklarheiten kann man die Verkäufer auch mal VORHER kontaktieren.
03-12-2023 18:35 - bearbeitet 03-12-2023 18:35
@anime-night-club schrieb:
...
Ist es legitim, zu warten, ob der VK sich meldet, ehe ich bezahle und falls ja, wie lange?
Ja, natürlich ist es legitim. Aber länger als 3 Tage solltest Du nicht warten, da sonst möglicherweise ein Nichtzahlerfall durch den VK eröffnet werden könnte.
Muss ich das Geld trotzdem überweisen, auch, wenn ich den Eindruck habe, der VK ist unzuverlässig (weil er/sie sich nicht meldet, trotz mehrfachem Anschreibens)?
Grundsätzlich ja, Du bist einen Kaufvertrag eingegangen. Und Gefühle sind keine Legitimation, Verträge zu brechen.
Für mich wäre es gut, zu wissen, ob ein VK sich einfach "totstellen" kann und damit dann Erfolg hat, falls er oder sie z.B. unzufrieden mit der Höhe einer Ersteigerung ist.
Das ist möglich und bei Ebay auch durchführbar. Ebay wird den VK erfahrungsgemäß nicht zwingen, zu versenden oder ihn sanktionieren.
In diesem Fall müsstest Du, falls Du das willst, die Erfüllung des Kaufvertrags auf dem ordentlichen Rechtsweg, also außerhalb Ebays durchsetzen.
Welche Artikelnummer ist es denn? VK aus Deutschland?
03-12-2023 18:36
ich habe einen Artikel ersteigert und den (privaten) VK angeschrieben, bzgl. der Abklärung des Versands (ob im Preis ein Sendungscode enthalten ist, sonst würde ich einen Aufpreis zahlen) eines ersteigerten Artikels.
@anime-night-club Hej!
Es ist immer ratsam, vor einem Kauf beim Verkäufer nachzufragen. Denn wenn er dann nicht reagiert, dann würde ich da auch nicht kaufen.
Denn auch REaktionen auf Nachrichten haben was mit Zuverlässigkeit zu tun. Der Zeitrahmen sollte angemessen sein.
03-12-2023 18:46
03-12-2023 18:55
03-12-2023 19:04
Es geht nicht um "Gefühle" sondern um die Zuverlässigkeit des Vertragspartners.
Das kann in die anschließende Bewertung als "Kontakt" einfließen (darunter zählt, wie der Kontakt zwischen K und VK war, ob es eine Sendungsnummer gibt, o.Ä).
Da wir den Artikel nicht kennen, ist es stochern im trüben. Im Angebot kannst du doch erkennen, wie versendet wird oder ob es eine Auswahl für den Käufer in bezug auf die Versandform gibt.
Es gibt auch Verkäufer, die tun sich anscheinend schwer damit, eine geänderte Rechnung an Käufer zu senden.
Und dem kann ich mich weiterhin nicht anschliessen:
Es ist durchaus legitim, nach einer Ersteigerung vor dem Bezahlen zu fragen - besser als nach dem Bezahlen oder sich zu beschweren, wenn der Artikel nicht angekommen ist.
Offene Fragen immer vor dem Kauf klären. Denn jetzt bist zu im Zugzwang. Mein Weg ist der viel entspanntere.
03-12-2023 19:10
Hallo @anime-night-club
Wie lange ist denn der Kauf und die Anfrage her?
Nicht alle VK sitzen immer am PC, haben das Handy auf Empfang oder rufen ihre Mails ab.
Ich habe auch schon mal vergessen, dass ich noch einen Artikel online hatte.
03-12-2023 19:32
03-12-2023 19:40
03-12-2023 19:41
@anime-night-club schrieb:
Bei einer Ersteigerung ist es ungewiss, ob ich als Käufer einen Artikel überhaupt ersteigern werde.
Erst mit der erfolgreichen Ersteigerung ist klar, daß ich einen Artikel erwerbe - vorher ist ungewiss, wer den höchsten Betrag bezahlt und ihn bekommen wird.
Das ist richtig. Aber wenn ich an was Interesse habe, dann stelle ich die Frage auch vorher, auch wenn ich dann nicht der "Gewinner" sein sollte. Ich habe damit durchweg gute Erfahrungen gemacht und schon Lieferungen bekommen, wo man noch was dazugepackt hatte.
Es ändert nichts daran, daß hier seit Jahren offensichtlich ein rechtliches Schlupfloch für Verkäufer geboten wird (das ändert sich in absehbarer Zeit wohl auch nicht) und daß dieses Schlupfloch geduldet wird, sowohl von ebay als auch den VK.
Das verstehe ich jetzt nicht, welches Schlupfloch? Im Angebot sehen die Versandarten doch drin.
Für's nächste Mal weiß ich:
Auch, wenn der Erwerb eines Artikels durch eine eventuelle Ersteigerung unklar ist, frage ich den VK, ehe ich biete und hoffe, daß er/sie sich danach nicht einfach "totstellt" und ich in dieselbe Situation gerate.
Finde ich gut, wenn du das für dein eigenes Wohlbefinden dann anders machen willst. Ungeklärt ist immer unschön und Verkäufer die nach einer angemessenen Zeit nicht antworten, da kaufe ich dann nicht. Und sich hier mit Nichterhalt oder sonstwas rumschlagen müssen, da hätte ich keine Lust drauf. Das ist immer mit Frust verbunden.
Danke für die Aufklärung & einen erholsamen Sonntagabend.
03-12-2023 19:50
@anime-night-club schrieb:
Danke erstmal für den Hinweis.
Ich plane, bis morgen Abend abzuwarten, ehe ich bezahle (immerhin ist heute Sonntag und der 1. Advent, vlt ist jmd auch im Krankenhaus, etc. - kann ja immer mal was passieren, mit dem niemand rechnet).
Dann heißt es abwarten, ob der oder die VK verschickt oder nicht.
Und falls nicht, die nächsten mühsamen Schritte gehen, um das Geld zurückzubekommen.
Scheint
Das für mich Schlimmste ist, daß solche VK (laut den hier erwähnten Informationen) durch solch ein unzuverlässiges Verhalten zukünftig keine Konsequenzen zu fürchten brauchen.
Hattest du etwas gekauft, @anime-night-club ?
Scheint jedenfalls so.
Was stand denn bei dem Artikel unter Versanddetails ?
Ansonsten : wenn du Kaufabwicklung abgeschlossen hast, kann der Verkäufer die Rechnung nicht mehr überarbeiten.
03-12-2023 19:57
03-12-2023 21:03 - bearbeitet 03-12-2023 21:04
@anime-night-club schrieb:
Danke erstmal für die hilfreichen Antworten und den Hinweis.
Es geht nicht um "Gefühle" sondern um die Zuverlässigkeit des Vertragspartners.
Das kann in die anschließende Bewertung als "Kontakt" einfließen (darunter zählt, wie der Kontakt zwischen K und VK war, ob es eine Sendungsnummer gibt, o.Ä).
Vertragsbrüchig möchte ich nicht werden, deswegen frage ich hier in der Community nach, anstatt mich ähnlich "totzustellen" wie der oder die VK es tut.
Einen RA werde ich deswegen nicht kontaktieren. Notfalls läuft das über den Käuferschutz von ebay oder PayPal (glücklicherweise gibt's diese Sicherheiten). Schade, daß ebay für solche Fälle keine Sanktionen hat.
Das Geld zurückzukriegen wird wieder ein großer Aufwand werden und mindestens 20 Tage dauern. Ich hatte gehofft, dass sich dieser Bereich von eBay in irgendeiner Form verbessert hat, seit ich das letzte Mal mit einem Fall wie diesem zu tun hatte.
Naja, die Bewertung der Zuverlässigkeit ist erst einmal nur eine rein subjektive Einschätzung von Dir. Auch wenn es wegen der ausbleibenden Antwort natürlich Indizien gibt, die eine Unzuverlässigkeit zumindest im Hinblick auf die Kommunikation vermuten lassen. Aber Du weißt nicht, welche Gründe vorliegen, dass der VK zur Zeit(!) noch nicht geantwortet hat. Reicht formal alles eben nicht aus, dass Du vom Vertrag zurücktrittst.
Letztendlich, falls Du solche Bauchschmerzen hast, musst Du eben für Dich die Abwägung treffen, ob Du bezahlst und guckst, was passiert - oder ob Du eben nicht bezahlst und ggf. einen Nichtzahlervermerk hinnimmst. Käme für mich persönlich darauf an, wo der VK sitzt und wie hoch der Geldbetrag ist, um den es geht.
03-12-2023 21:20
... offensichtlich weigert sich der TE beharrlich hier einmal Butter bei die Fische zu geben ... wie man bei uns so schön sagt. Aber vielleicht erfahren wir ja irgendwann doch die Artikelnummer. Wunder geschehen ...