15-11-2025 14:54
Hallo in die Runde.
Hier ein aktueller Fall:
Der Kunde kauft bei uns ein Schmuckstück und hat die Ware exakt wie beschrieben von uns erhalten. Die Sendung wurde durch UPS Saver Express voll versichert am 7.10. zugestellt. Am 16.10.hat der Käufer eine Rückgabe mit folgende Begründungeröffnet: gefällt nicht zusätzlich entspricht nicht der Beschreibung -zweites stimmt nicht. Der Anhänger ist exakt wie beschrieben. Hier wollte der Käufer die Kosten für den Rückversand per Wertkurier (zwischen 20 und 35.-€) nicht zahlen. Wir haben den Kunden darauf hingewiesen, dass mit der Begründung gefällt nicht der Rückversand zu Lasten des Käufers geht. Wir hatten auch mit dem Service von Ebay gesprochen. Dort wurde unsere Handlungsweises auch bestätigt und der Kunde von dort zum Rückversand auf seine Kosten aufgefordert. Hierzu gibt es in dem Vorgang diversen Schriftwechsel. Ein Rückversand ist nicht erfolgt. Der Kaufpreis wurde von Ebay einbehalten. Aum 31.10. sollte der Vorgang eigentlich zu unseren Gunsten geschlossen werden. Dies ist nicht erfolgt. Daraufhin hatte ich wieder Kontakt zum Kundendienst und erhielt die Auskunft, dass man dem Kunden nochmals eine Frist bis zum 11.11. für die Rückgabe einräumt. Dieser Fall wurde dann plötzlich am 6.11. von Ebay geschlossen, der Kaufpreis gutgeschrieben und ein neuer Streitfall geöffnet und der Kaufpreis selbstverständlich wieder einbehalten. Hier die Mitteilung von EBAY:
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Auch hier haben wir der Begründung widersprochen und den Fall nochmals geschildert.
Wir haben hier absolut korrekt gehandelt. Bei einem Widerruf innerhalb der gesetzlichen 14-Tagesfrist trägt der Käufer die Kosten für den versicherten Rückversand. Dies wurde auch bereits am 16.10. und an 6.11.mitgeteilt. Ein Rückversand ist nicht erfolgt.
Seit dem 6.11. haben wir nichts mehr über den Stand der Dinge gehört. Der Zahlungsdienstleister ist ja auch nicht unser Vertragspartner oder doch ?
Der Käufer hat das Schmuckstück noch immer und Ebay hat uns noch immer den Kaufpreis 1219.-€ einbehalten.
Eventuell kann sich hier einmal ein Mitarbeiter von Ebay diesen Vorgang anschauen.
Es kann doch nicht sein, dass wir nun ewig auf eine Entscheidung warten sollen.
Gruß aus Maintal und ein schönes Wochenende
Gerhard Jung
15-11-2025 15:01
Wenn der Bezahldienstleister involviert wurde ist ebay raus, das sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Ich befürchte ebay kann nichts für dich tun.
melina@ebay schaust du dennoch? Danke 🙂
15-11-2025 15:20
Hallo @wertvolles-guenstig.
Danke für die ausführliche Beschreibung. Ich habe den Fall gern für dich geprüft.
Der aktuell laufende Zahlungsgstreitfall wurde vom Käufer direkt bei seinem Zahlungsdienstleister eröffnet, nicht bei eBay. In solchen Fällen haben wir keinen direkten Einfluss auf den Ablauf oder die Entscheidung. Dadurch schließt sich der Fall bei eBay automatisch.
Wir empfehlen in solchen Fällen, den Status des Streitfalls im eBay-Konto unter "Zahlungsstreitfälle" zu verfolgen. Gern sende ich dir den direkten Link zu der Ansicht. Dort befinden sich auch die Fristen und eventuelle Anforderungen des Zahlungsdienstleisters.
Ich wünsche dir eine schnelle Klärung und ein schönes Wochenende.
@perfect-sally Danke für die Erwähnung
Liebe Grüße
Melina
15-11-2025 16:12
Hallo Melina,
danke für ihre schnelle Reaktion. Was ich nicht ganz verstehe: Hier ist der Zahlunggsdienstleister Klarna. Dieser übernimmt die Zahlungsabwicklung für Ebay und ist kein Vertragspartner des Verkäufers. Ich habe von dort auch bisher absolut noch nichts zu diesem Vorgang gehört. Der Käufer hat sich auch seit dem 16.10. nicht mehr bei uns gemeldet. Ich hatte ihm auf seine Frage wie er verschicken soll geantwortet und die Möglichkeiten aufgezeigt. Es ist nichts mehr passiert.
Der Servicemitarbeiter von Ebay hatte versprochen den Fall am 31.10 zu meinen Gunsten zu schließen.
Leider gibt dort jeder Mitarbeiter andere Auskünfte.
Gruß
Gerhard
15-11-2025 16:31
Hallo Gerhard,
sobald er Klarna / PayPal involviert ist, hat Ebay keine Möglichkeit mehr, zu agieren.
Wenn ein Stretifall eröffnet wurde, hast Du dort sicherlich die Möglichkeit zu antworten?
Was genau wird dort von Dir gefordert? In der Regel wird im Streitfall die Option angeboten, sich zu äußern.
Falls dem so ist, bitte unbedingt antworten und gewünschte Unterlagen oder etwaiges einreichen - sonst wird autoamtisch zu Gunsten des Käufers entschieden.
15-11-2025 21:22
Hallo @wertvolles-guenstig
bitte verlasse Dich in keinem Fall auf das was Dir irgendein Telefonheini bei Ebay sagt ! ! !
Das sind fast ausschließlich nur noch angelernte Hilfskräfte, die von Tuten und **Autsch** keine Ahnung haben !
Es sei denn Du hast einen Vorgesetzten-Anruf angefordert - dann kommt auch schon mal eine konkrete Aussage dabei raus - ist aber auch mit Vorsicht zu genießen !
Und ja, Du hast ungewollt in ein Rechtslücken-Wespennest getreten.
Wahr ist, Klarna ist nicht Dein Vertragspartner, genau so wenig wie es Paypal oder Deine Bank wäre.
Trotzdem entscheiden sie über Dein Geld und im schlimmsten Fall auch über den Verbleib Deiner Ware. Denn Du glaubst doch wohl nicht eine Sekunde lang das der Käufer das Schmuckstück freiwillig rausrückt, wenn er sein Geld wieder bekommen sollte oder ?
Und Ebay ist raus aus der Nummer, das stimmt leider.
Im schlimmsten Fall musst Du den Rechtsweg beschreiten, um wenigstens die Ware wieder zu bekommen.
Warte mal ab bis Klarna sich meldet, möglicherweise darfst Du dort wenigstens Deine Argumente vorbringen.
15-11-2025 21:53
Hallo Andy,
danke für deinen Kommentar. Ich werde noch ein paar Tage warten bis sich in dem Vorgang etwas tut. Dann werde ich wohl Anzeigegegen den Käufer stellen. Der spielt von Anfang an link und hofft wahrscheinlich, dass er den Schmuck behalten kann und die Zahlung von Klarna zurück erhält.
MfG
Gerhatd
19-12-2025 17:25
Hallo Melina@ebay oder ein anderer Ebay Mitarbeiter,
bei diesem Problemfall tut sich absolut nichts mehr. Seit unserem Einspruch gibt es keinerlei Nachrichten , Anforderungen oder sonstige Reaktionen. Ebay behält hier den komletten Kaufpreis inklusive Gebühren ein.
Es geht hier immerhin um 1219.-€. Und wir haben alles absolut korrekt abgewickelt. Der Käufer hat das Schmuckstück wie beschrieben erhalten. Das wurde auch in dem Ebay-Streitfall von mehreren Ebaymitarbeitern bestätigt.
Mit dem Zahlungsdienstleister haben wir nichts zu tun. Ebay ist unser Vertragspartner. Meine Frage nach Verkäuferschutz ist noch immer nicht beantwortet. Wie lange müssen wir denn noch warten? Der Vorgang ist eigentlich eindeutig.
Ich bitte um Hilfestellung.
Gruß und ein schönes Wochenende
Gerhard
19-12-2025 17:33
Sorry @wertvolles-guenstig
aber da bist Du völlig auf dem Holzweg !
Ebay ist nicht Dein Vertragspartner, sondern der Käufer !
Wenn Du Bewegung in die Sache bringen möchtest, kannst Du nur dem Käufer eine Frist setzen, entweder den Betrag frei zu geben oder Dir das Schmuckstück zurück zu senden.
Notfalls das Ganze über einen Anwalt !
19-12-2025 18:02
Moin Gerhard,
alles, was der Verkäuferschutz beinhaltet, kannst Du hier nachlesen. DIeser beinhaltet nur die dort genannten Fälle.
19-12-2025 19:49
@wertvolles-guenstig schrieb:Hallo Melina@ebay oder ein anderer Ebay Mitarbeiter,
bei diesem Problemfall tut sich absolut nichts mehr. Seit unserem Einspruch gibt es keinerlei Nachrichten , Anforderungen oder sonstige Reaktionen. Ebay behält hier den komletten Kaufpreis inklusive Gebühren ein.
Es geht hier immerhin um 1219.-€. Und wir haben alles absolut korrekt abgewickelt. Der Käufer hat das Schmuckstück wie beschrieben erhalten. Das wurde auch in dem Ebay-Streitfall von mehreren Ebaymitarbeitern bestätigt.
Mit dem Zahlungsdienstleister haben wir nichts zu tun. Ebay ist unser Vertragspartner. Meine Frage nach Verkäuferschutz ist noch immer nicht beantwortet. Wie lange müssen wir denn noch warten? Der Vorgang ist eigentlich eindeutig.
Ich bitte um Hilfestellung.
Gruß und ein schönes Wochenende
Gerhard
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das Klarna sich nach einem Zahlungsstreifall erst nach
2 Monaten erstmalig mit meinem Fall beschäftigt hat.
Ich drücke dir die Daumen.
20-12-2025 09:26 - bearbeitet 20-12-2025 09:28
Guten Morgen @wertvolles-guenstig
eBay Kunden wurden leider so erzogen, daß alles was man zurücksendet "defekt" ist oder nicht der Beschreibung entspricht und somit der Verkäufer den Rückversand zahlt. Praktisch könnte eBay gleich schreiben, Rückversand trägt immer der Verkäufer. Das wiederspricht natürlich der Gesetzeslage.
Bei dem Preis deines Teils hätte ich auch in den sauren Apfel gebissen und den Rückversand aus meiner Tasche bezahlt. Dann wäre der Käufer in der Pflicht zur Retoure gewesen. Ich weiß jetzt nicht, wie bei deinen Artikeln die Rechtslage ist. Muß ein Käufer nicht einfach nur per Paket zurücksenden können ohne irgendwelche Extrakosten? Ist Edelmetall / Schmuck ein Sonderfall?
Dann kommt der 2. Teil. Die Käuferschaft ist gut informiert, wie man versuchen kann, Geld und Ware zu ergattern.
Gegen die unmögliche Methode über den Zahlungsdienstleister muss durch eBay vorgegangen werden. Derjenige, der Zahlungen abwickelt und empfängt, trägt das Risiko eine Einspruchs. Das ist eBay.
Der Verkäufer kann weder aussuchen wie, womit und durch wen gezahlt wird.
Wenn eine Zahlung angezweifelt wird, kann nur der Geldempfänger intervenieren. eBay könnte sich äußern, was vom Verkäufer genau erwartet wird, wenn ein Streitfall geöffnet wird und die Ware unstrittig zugestellt wurde.
Verkäuferschutz muß heißen: Zustellung erfolgt, keine Rücksendung = eBay allein setzt sich mit dem Zahlenden auseinander, hat mit dem Verkäufer nix mehr zu tun.
20-12-2025 13:26
Anwalt und fertig. Anders wirst du hier nicht weiter kommen.
Obwohl Ebay als Zahlungsempfänger in der Pflicht ist, dem VK in seinem Sinne zu helfen, schließlich kassiert Ebay an seinesstatt, sind sie angeblich nicht zuständig, wenn der Zahlungsdienstleister involviert wird.
Dann frage ich mich, wer sonst.
Der VK weiß ja nicht mal um welchen Zahlungsdienstleister es geht, ist auch kein Vertragspartner von Paypal, Klarna usw., am Zahlungsprozess überhaupt nicht beteiligt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das alles rechtlich ok sein soll.
20-12-2025 16:48
Sehe ich genauso. Verkäufer hat einen Vertrag mit ebay und ebay hat einen Vertrag mit allen Zahlungsdienstleistern! Wenn mussebay sich mit diesen auseinander setzten, um seinen Verkäufer zu Ihrem Recht zu verhelfen. Aber wie dem auch sei , man möchte sich "zurück" ziehen und nur die Provision einstreichen und das möglichst viel!
20-12-2025 18:19
Moin, nur einmal zum Verständnis.
1. Ich kaufe über ebay bei xy eine Ware.
2. XY liefert.
3. Ich melde beim Zahlungsleister (ich zahle über paypal), dass mit der Ware was nicht stimmt und melde nicht bei ebay, dass ich das getan habe.
4. In dem Moment ist ebay raus, weil fürpaypal im Spiel ist, hält das Geld von mir aber fest.
5. ebay informiert mich, dass ich den Rückversand auf meine Kosten einleiten soll.
6. XY stellt sich mit gegenüber tot. Hält ebay gegenüber an seiner Behauptung (falsche Ware oder defekt) fest.
7. Ebay "prüft" und gibt i.d.R. dem Käufer Recht und das Geld zurück, verbunden mit einer Rücksendung der Ware, die ich organisieren muss?
8. XY schickt nichts zurück. Ich bin Geld und Ware los und muss mir einen Anwalt suchen.
Wenn ich was falsch verstanden habe, bitte ich um Verzeihung. Auf jeden Fall bestärkt mich das hier besprochene Beispiel darin, nichts mehr bei ebay zu verkaufen.
20-12-2025 18:22
sorry Fehler. Bei 6. + 8. ist nicht xy der Akteur, sondern ich.
20-12-2025 19:25 - bearbeitet 20-12-2025 19:26
Im Prinzip ja, so läuft das.
Vor allem weil der VK nicht direkt mit den Zahlungsdienstleistern agiern kann, sitzt der eigentlich in der Falle und kann nur zurück nehmen und erstatten, was auch immer ihm da in welchem Zustand zurück gesendet wird.
Alles weitere muss dann zivilrechtlich geklärt werden.
Für mich gehört spätestens wenn der Zahlungsdienstleister vom Käufer eingeschaltet wird, eine Schnittstelle für den VK her, damit der direkten Zugang zu dem Fall hat, wo über sein Geld entschieden wird.
Vor allem, wenn Ebay meint, nicht mehr zuständig zu sein.
Und ja, je nach Wert und Artikel, würde ich mir sehr streng überlegen, ob ich hier noch verkaufen will (Ausland schon mal gar nicht, da ist es noch schlimmer!).
21-12-2025 09:35
Guten Morgen @sunrise1605
nein, das muss deutlich weiter gehen.
Alles was direkt über eBay bemängelt wird und läuft, wird vom Verkäufer mit dem Käufer über eBay geklärt.
Geld wird nach Rückerhalt der Ware erstattet. Rücksendekosten sind Käufersache, falls im Widerrufstext so geregelt. In keinem Shop außerhalb eBay bekommt man normalerweise ein kostenloses Rücksendeetikett vorab, nur weil was ungeprüft defekt sein soll. Das kann der Käufer dann auch über den Rechtsweg klären, falls er von durchschnittlich 4-10 EUR Rücksendekosten verarmt und verhungert.
Resultat: Weniger Rücksendungen, weniger angeblich defekte Ware, mehr Gehirn eingeschaltet bei Kauf.
Alles was vom Zahlungsdienstleister kommt ist einzig und alleine Sache von eBay. Da wird auch beim Verkäufer nichts mehr abgezogen, wenn Widerruf abgelaufen und/oder keine nachweisbare Rücksendung erfolgte.
Den Zahlungdienstleister gibt eBay vor. Ich habe als Verkäufer keine Möglichkeit nur unwiderrufliche und sicher Zahlarten (z.B. Banküberweisung) zu nutzen.
Der Verweis auf den Rechtsweg ist immer eine Augenwischerei. Ist nichts zu holen beim geschätzten Käufer, kann man klagen so lange man will. Es kostet nur. Ich habe im Vorfeld bei hochwertiger Ware keine Möglichkeit der Bonitätsprüfung und kann keine Käufer ohne meist Mangeleintrag ablehnen. Das ist gleichfalls Sache von eBay hier Verkäufersicherheit zu schaffen. Stichwort: Identitätsprüfung
21-12-2025 10:28
Guten morgen rest-fest, sunrise1605, tusnelda131 und alle Anderen,
vielen Dank für eure Teilnahme an der Diskusion und eure Ratschläge. Es ist nur sehr traurig, dass sich hier kein angesprochener Ebay-Mitarbeiter zu meinem Vorgang äußert oder der Sache annimmt.
Ebay hatte mitgeteilt es wäre aus der Sache raus, behält aber den gesamten Kaufpreis ein. Hier passt Einiges nicht zusammen.......
Ich werde wohl die von Ebay mitgeteilte Frist von bis zu 8 Wochen des Finanzdiestleisters abwarten und dann Anfang Januar Anzeige gegen den Käufer wegen versuchten Onlinebetrug erstatten.
Einen schönen 4. Advent und friedliche Weihnachten
Gerhard
-wertvollles-guenstig
21-12-2025 11:20
Hallo @wertvolles-guenstig
Ich würde keine 8 Wochen auf den ZDL, ich kürz das jetzt mal ab, warten, sondern nach nochmaliger Kontaktaufnahme mit Hinweis auf eine Anzeige, diese dann auch zeitnah erstatten, das kann bei der Fallentscheidung durchaus hilfreich sein.
Nicht erst warten, bis das Kind im Brunnen liegt, sondern möglichst verhindern, dass es überhaupt so weit kommt.