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Verkäuferschutz

Habe eine Rückgabe Erhalten die nicht vollständig war und unter Falschen Grund geöffnet wurde nach Ablauf der Rückgabe Frist. 

Trotz Meldung von mir  und Unterschrieben  Erklärung die von Ebay Eingefordert wurde .Hat der Kunde die volle Rückerstattung bekommen.

Nachricht an mich Fall geschlossen Geld wurde dem Kunden von ihnen Zurückgebucht.

Wir Kleinunternehmer haben es  schon schwer  z . b mit den immer mehr werdenden Privatgewerblichen usw usw  und es wird nicht besser sondern immer Kommplizierter .

Danke Ebay für den Verkäuferschutz.

 

 

Nachricht 1 von 17
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16 ANTWORTEN 16

Betreff: Verkäuferschutz

Hallo @alleseasy-22 ,

 

da ich nicht weiß um was es genau geht (dazu fehlen uns Infos von dir), kann ein User dir hier nicht helfen ohne ins Blaue zu raten ...

War eine Teilerstattung deinerseits nicht möglich?

Und was bedeutet "nach Ablauf der Rückgabefrist" denn genau?

 

Und noch zwei Tipps für Dich:

 

Du bist Kleinunternehmer und deine Preise sind umsatzsteuerfrei ! >> du hast bei den Preisen jedoch "inkl. MwSt" hinterlegt - das ist denmach falsch so auszupreisen.

 

Und ich sehe in einigen Artikelbeschreibungen "KEINE RÜCKGABE " als Text.

Aber auch von dir hinterlegte 14-Tage Rückgaberecht.

Ein bisschen wirr.

Und bei Bekleidung gibt es keinen Grund die Rückgabe auszuschließen - ist ja keine Unterwäsche.

 

Und wenn morgen ein MA nochmal in deinen Fall sehen soll, dann melde Dich am besten mit der Bestellnummer noch einmal hier.

 

 

Nachricht 2 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

und noch etwas: https://www.ebay.de/itm/146955998565

Wie viele Artikel bekomme ich hier beim Kauf?

One More Kleiderpaket 54 Damen, Shirt Kleid

Ein Shirt und ein Kleid?

Zumindest ein Kleiderpaket besteht aus mehreren Artikeln und nicht aus 1  Stück.

 

Das soll keine Kritik sein, sondern nur helfen deine Angebote rechtssicher zu machen.

Gerade im Bereich Bekleidung tummeln sich viele Abmahner.

Nachricht 3 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Danke das mit der Mehrwertsteuer habe ich nicht Hinterlegt das wurde von Ebay Eingestellt werde das Prüfen .

Nachricht 4 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Danke das sind ein paar die ich auf Wunsch für Kunden geteilt habe .

Und ich dan in der Überschrift das Kleiderpaket nicht entfernt habe werde ich aber Ändern.

Nachricht 5 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz


@alleseasy-22  schrieb:

Danke das mit der Mehrwertsteuer habe ich nicht Hinterlegt das wurde von Ebay Eingestellt werde das Prüfen .


Hallo @alleseasy-22 ,

 

das passiert beim Einstellen.

Beim Preisfeld darfst du keinen Haken beim Mehrwertsteuerfeld setzen und auch keine 0 reinschreiben.

Das muss komplett leer bleiben. Dann erschein bei ebay auch kein Hinweis auf die Steuer.

 

LG

Nachricht 6 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Lieben Dank für die Hilfe habe es gefunden und schon geändert .

LG

Nachricht 7 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Hi

 

Noch ein Tipp:

so steht es bei dir drin.

 

.............Kleinunternehmer Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen da der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist .

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. ( so stehen lassen )

--------------------------------------------------------------------------

das löschen 

 ttps://ec.europa.eu/consumers/odr/

..........................................................................................................................

Bitte lösche den Link, der ist nicht mehr gültig und ist so stark abmahngefärdet .

 

 

SoLong

Nachricht 8 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz


@modellbahn-hessen  schrieb:

Hi

 

Noch ein Tipp:

so steht es bei dir drin.

 

.............Kleinunternehmer Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen da der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist .


Hallo @modellbahn-hessen und @alleseasy-22 ,

 

ich ergänze es mal, denn es ist nicht nur der Link falsch, der Kleinunternehmer-Satz ist inzwischen auch falsch.

So sollte man es seit dem 01.01.2025 nicht mehr schreiben.

 

"nicht ausgewiesen" bedeutet: vorhanden, wird aber nicht angezeigt.

 

Seit dem 01.01.2025 ist man allerdings als Kleinunternehmer von der Umsatzsteier befreit - also hat überhaupt keine.

 

Nachricht 9 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Stimmt, habe ich doch glatt überlesen , danke für die Korrektur.

 

SoLong

Nachricht 10 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Habe jetzt Eure Infos geänsert Vielen Dank .

Eventuell hast Du mal Zeit nochmals reinzuschauen ob ich nun alles richtig habe .

Viele Grüße 

Nachricht 11 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

sorry für den Tippfehler geändert meinte ich Natürlich 

Nachricht 12 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Hi nochmal

 

Informationen zur Produktsicherheit und Barrierefreiheit

 

brauchst du keine Angaben machen ,  wenn deine Artikel vor dem 13.12.2024 schon mal in den Verkehr gebracht wurden, also gebraucht sind. 

 

Du kannst diesen Satz einfügen, wenn du möchtest.

-------------------------------------------------------------------------------------------------

Dieser Artikel wurde erstmalig vor dem 13.12.24 in Verkehr gebracht und unterliegt gemäß Art.51 der EU-GPSR damit nicht.

---------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Barrierefreiheit

 

Betrifft dich auch nicht, es sei denn du hast mehr wie 10 Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro.

 

Und das sind wieder gutgemeinte Tipps

 

SoLong

 

 

 

 

Nachricht 13 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Hallo Thomas ,

diese waren Tipps . Danke 

Das andere waren Unterstellungen wie zb das ich 2 x mal Versand berechne und in einem Karton versende.

Und die zuviel bezahlten Versandkosten nicht Erstatte !!

Und Deshalb eine Negative Bewertung gerechtfertigt ist !

Da dies nicht den Tatsachen Entspricht .

 

Das sind Unterstellungen . Das hat nun gar nichts mit Tipps zu tun und ist nicht in  Ordnung von Dir .

Der Betrug bei Ebay nimmt zu das ist die Realität.

Für mich ist die Unterhaltung mit dir nun Abgeschlossen über dieses Thema.

Lieber Thomas  ich wünsche Dir schöne Feiertage .

Und weiterhin guten Verkauf mit deinem 2 Account .

 

Nachricht 14 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Das ist deine Negative Bewertung die du erhalten hast , ich habe nur Aufgrund dieser Behauptungen diese Tipps geschrieben :

--------------------------------------------------------------------------------------------------------

1. 14 Tägiges Rückgaberecht , wenn so angegeben , dann ist das streng einzuhalten. Auch wenn Ebay das anders sieht und nur nach seinen Hausregeln handelt .

 

2. Die Portoberechnung bei Mehrfachkauf musst du immer Manuell korrigieren, da geht nichts automatisch.

     Wenn du jetzt 2 Artikel , mit 2 mal Porto in einem Paket , versendest und deinem Käufer trotzdem 2 mal             Porto berechnest , dann ist dein Käufer gesetzlich berechtigt das zuviel bezahlte Porto einzuklagen.

 

3. Reagiere immer  auf alle Anfragen und Mails die du bekommst, so schnell wie möglich und beantworte die Mails emotionslos , sachlich , freundlich und korrekt.

 

4. Du bist als Händler nicht verpflichtet Sachen umzutauschen , es zeigt aber von einem guten Kundenorientierten Service , wenn du es trotzdem machst.

 

-----Deine Negative Bewertung-----------------------------------------------------------------------------------

14 tägiges Umtauschrecht wird erwähnt, jedoch nicht eingehalten. Zudem wurde for jeden gekauften Artikel Versandkosten einzeln berechnet , obwohl alle Artikel in einem einzigen Karton versandt wurden . Trotz meiner vorherigen Bitte daraufhin einzugehen keine Reaktion . Umtausch wurde dann noch abgelehnt. Nicht empfehlenswert.

---------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Das andere waren Unterstellungen wie zb das ich 2 x mal Versand berechne und in einem Karton versende.

Und die zuviel bezahlten Versandkosten nicht Erstatte !!

Und Deshalb eine Negative Bewertung gerechtfertigt ist !

 

Nochmal, das waren KEINE Unterstellungen !! 

 

Also wenn ich jetzt Unterstellungen hier schreibe, warum hat dann dein Käufer genau mit diesen Punkten , die ich beschrieben habe , dich Negativ bewertet ??

 

Ich Unterstelle jetzt doch was , nämlich das du die Punkte 1-4 nicht verstanden hast. 

 

Ja, das ist hier die Frage .

Nachricht 15 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Diese Bewertung ist nicht Korekkt ! Leider kann ich auch ungerechte oder unwahrheitsgemässe Bewertungen nicht Löschen .....

Ich berechne immer einmal Versand , Umtausch innerhalb von 14 tage n möglich .

Wieder eine Unterstellung das ich Punkt 1-4 nicht Verstanden habe .

Zuviel Zeit  , unzufrieden ist das Problem vieler Menschen und der Drang andere zu Beleidigen !

Nachricht 16 von 17
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Betreff: Verkäuferschutz

Ich Unterstelle jetzt doch was , nämlich das du die Punkte 1-4 nicht verstanden hast. 

 

 

Eben👍

 

Nachricht 17 von 17
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