24-01-2024 09:33
Hallo, nach dem neuen Steuergesetz, so wie ich das verstehe, zählen die Versandkosten als Erlös.
Aber der Käufer zahlt doch diese. Und ich muss ja die Versandkosten auch zahlen, damit er die Ware bekommt.
Oder verstehe ich das was falsch.
24-01-2024 10:04 - bearbeitet 24-01-2024 10:07
@angmar-29falls du je Steuern zahlen müsstest, was ja von diversen Faktoren abhängt,
kannst du doch die Versandkosten wieder als Ausgaben geltend machen.
Ich führe aus diesem Grund immer auch noch eine private Liste meiner Verkäufe,
wo ich alles gegenüberstelle!
24-01-2024 11:10
Moin @angmar-29
ich kann dem Beitrag von @dmary56 nur zustimmen.
Falls Du mehr auf Ebay oder anderen Plattformen verkaufst, solltest Du natürlich auch als Privater nachweisen können, welche weiteren Ausgaben Du für Verpackungsmaterial, Fahrten zur nächsten Post, etc. hattest und, vor allem, welche Ausgaben Du für den Erwerb der verkauften Artikel hattest.
Allerdings nur, wenn Dein Finanzamt festlegt, daß Du Steuern auf Deine Verkäufe zahlen musst.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
24-01-2024 15:33
@angmar-29 schrieb:Hallo, nach dem neuen Steuergesetz, so wie ich das verstehe, zählen die Versandkosten als Erlös.
Der korrekte Begriff lautet "Umsatz".
Erlös ist nach Abzug von Kosten wie zuvor beschrieben.
26-01-2024 05:50