09-04-2026 09:57
Gelöst! Gehe zu Lösung.
10-04-2026 00:11 - bearbeitet 10-04-2026 00:12
Zugestellt im Briefkasten erfordert KEINE Abstellgenehmigung !!!
Du solltest Dich an den Dienstleister wenden und per eidesstattlicher Versicherung bestätigen, daß der Postkasten leer war bzw. nichts zugestellt wurde.
Etwas anderes kommt in Deinem Fall nicht in Betracht.
Erst Recht mit der Aussage der weiteren Hausbewohner. Wir sind hier neu eingezogen und von Nachbarn nach Rücksprache ist der Zusteller wohl sehr unbeliebt und die Pakete kommen auch teils nie an oder tauchen irgendwo auf.
09-04-2026 10:20 - bearbeitet 09-04-2026 10:21
09-04-2026 10:21 - bearbeitet 09-04-2026 10:21
Ja, siehe Fall-Nr oben. Dieser wurde aber direkt nach öffnen geschlossen mit der Begründung:
„Wir haben vom Verkäufer Versandinformationen erhalten, aus denen hervorgeht, dass der Artikel verschickt wurde.
Nach Prüfung aller Details zu diesem Fall wurde entschieden, keine Rückerstattung an Sie zu veranlassen.“
09-04-2026 10:25
ja, das ist mal wieder so ein blöder Fall.
Der Verkäufer hat ja den Abliefernachweis und Ebay kann dann eigentlich auch nicht anders entscheiden.
Ich denke Du musst Dich wirklich selber mit DHL auseinandersetzen und denen erklären das Du nichts erhalten hast.
09-04-2026 10:41
Hallo taaltu48,
hast du bei einer Privatperson oder bei einem gewerblichen Händler gekauft.
Bei einer Privatperson ist außer einer Nachforschung beim Versandunternehmen wirklich nicht viel zu machen.
Bei einem gewerblichen Versender ist das nicht so eindeutig. Dieser haftet zunächst bei BtC Verkäufen. Hier wäre mehr druck auf den Verkäufer meiner Meinung nach durchaus ratsam.
09-04-2026 10:50
Hallo @gockel007_de
Und was soll der Verkäufer Deiner Meinung nach machen ?
Aus der "Haftung" ist er raus, weil er einen Abliefernachweis hat !
Lass Dir aus Erfahrung sagen, das einzige was er noch machen könnte ist einen Nachforschungsauftrag zu stellen.
Dann, nach einigen Wochen, wird eine Antwort von DHL kommen, das die Lieferung ordnungsgemäß zugestellt wurde und diese Tatsache durch die Unterschrift des Fahrers belegt ist.
Glaub mir - reine Zeitverschwendung !
09-04-2026 11:02
Hallo imperial-modellbau
Wurde das Paket zugestellt, aber kann der Empfänger es nicht finden, muss geklärt werden, wer haftet. Wer haften muss, hängt davon ab, wer der Absender ist, wer den Versanddienstleister ausgewählt und ob der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt hat.
Der Absender muss haften, wenn der Empfänger bei einem Onlineshop oder Händler bestellt hat und der Empfänger eine Privatperson ist. Der Absender trägt das Transportrisiko und muss einen geeigneten Versanddienstleister wählen. In den Konditionen für Bestellungen muss er seine Kunden über den Versanddienstleister informieren. Der Kunde muss sich für Schadenersatz an den Onlineshop oder Händler wenden und ihm einen Beleg des Versanddienstleisters schicken. Er kann das Geld vom Absender zurückfordern, wenn er die Ware bereits bezahlt hat. Um Schadenersatz zu fordern, muss der Kunde mitunter eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er das Paket nicht erhalten hat.
Bei einer Bestellung im Onlineshop kann der Kunde auch einen anderen Versanddienstleister wählen. Der Absender haftet dann nicht, wenn das Paket nicht auffindbar ist. Der Versanddienstleister muss in diesem Fall haften.
Der Kunde trägt das Risiko, wenn er eine Abstellgenehmigung erteilt und einen Ablageort für das Paket gewählt hat. Der Händler und der Versanddienstleister müssen dann nicht haften. Der Versanddienstleister haftet nur dann, wenn der Zusteller das Paket abgestellt und den Empfänger nicht informiert hat. Wird das Paket dann gestohlen, haftet der Versanddienstleister.
Bei einer Sendung von einer Privatperson an eine andere Privatperson haftet der Versanddienstleister, wenn die Sendung nicht auffindbar ist.
09-04-2026 11:08
Hallo @gockel007_de
soweit richtig - es ist nur eine Frage der praktischen Durchführung !
Und einen Fall hast Du noch vergessen:
Was ist, wenn der Empfänger nur behauptet nichts erhalten zu haben ?
- Damit möchte ich dem TE in KEINEM Fall etwas unterstellen -
Einfacher ist es wirklich wenn der Empfänger sich an DHL wendet - meistens zeigen die sich kulant !
09-04-2026 11:29
Hallo imperial-modellbau,
da Lügen immer eine Möglichkeit ist, nicht nur vom Empfänger sondern auch von der ausliefernden Person oder den Nachbarn, bringt es - meines Erachtens - wenig darüber zu spekulieren bei so wenig Anhalspunkten.
Grund um den Händler hier zunächt in die Pflicht zu nehmen kann der Zeitfaktor sein. Bei meiner letzten Nachforschung bei der DP hat es 4 Wochen gedauert, bis das Ergebnis (Einschreiben angekommen) vorlag.
09-04-2026 12:10
Das ist es was ich damit sagen wollte !
Oft ist es besser, anstatt sich auf eine Gesetzeslage zu berufen oder schlimmsten Falls zu verlassen, den prakmatischen Weg zu wählen.
Denn Gesetze und Verordnungen können tückisch sein und verschieden ausgelegt werden - aber redenden Menschen kann in sehr vielen Fällen geholfen werden !
09-04-2026 12:34
Hallo @taaltu48 !
Wie ist es , hätte der Paketbote das Paket persönlich an der
Wohnungstür zustellen müssen, obwohl es von der Größe her auch
in den Briefkasten passt?
*****************************************************************************************************************************WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
09-04-2026 17:27
Hallo,
hier wird wieder mal "um Kaisers Bart" gestritten.
Wenn das vom TE erwartete Paket nach dessen Abmessungen in den Hausbriefkasten passte, konnte zumindest nach den DHL-AGB rechtswirksam (für beide Seiten) im Hausbriefkasten zugestellt werden. Falls das der Fall war, ist es in den Einflussbereich des Empfängers gelangt; was danach geschah (Diebstahl aus dem Briefkasten, Aufbruch des Briefkastens usw.), hat auch ein gewerblicher Verkäufer nicht zu vertreten. Wäre das Paket für eine Briefkastenzustellung nicht geeignet gewesen, hätte der Transportdienstleister ein Problem.
Hallo@taaltu48 :
Die hier Schreibenden und ich sind alle nur Nutzer von EBAY, so wie Du.
Wir können deshalb nicht in Dein EBAY-Konto sowie in Deinen Fall schauen. Wir wissen deshalb nicht, was Du gekauft hattest.
War der gekaufte Artikel mit seiner Verpackung nach seinen Abmessungen vermutlich für eine Briefkastenzustellung geeignet? Nenne bitte die Artikel-Nr. (nicht die Bestell-Nr.) oder verlinke den Artikel hierher; zumindest solltest Du schreiben, was für einen Artikel Du gekauft hattest. Das darfst Du; nur die Daten Deines Verkäufers darfst Du hier nicht schreiben.
Gruß
Manfred
09-04-2026 22:56
10-04-2026 00:11 - bearbeitet 10-04-2026 00:12
Zugestellt im Briefkasten erfordert KEINE Abstellgenehmigung !!!
Du solltest Dich an den Dienstleister wenden und per eidesstattlicher Versicherung bestätigen, daß der Postkasten leer war bzw. nichts zugestellt wurde.
Etwas anderes kommt in Deinem Fall nicht in Betracht.
Erst Recht mit der Aussage der weiteren Hausbewohner. Wir sind hier neu eingezogen und von Nachbarn nach Rücksprache ist der Zusteller wohl sehr unbeliebt und die Pakete kommen auch teils nie an oder tauchen irgendwo auf.