04-09-2025 10:21
Ich habe einen Artikel seit mehr als 90 Tagen nicht geliefert bel´kommen. Wie kann ich Ebay erreichen, um Unterstützung und Name und Anschriftd es Verkäufers zu bekommen. Ich möchte Strafanzeige stellen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
04-09-2025 21:47
@xbleebig schrieb:Ich habe einen Artikel seit mehr als 90 Tagen nicht geliefert bel´kommen. Wie kann ich Ebay erreichen, um Unterstützung und Name und Anschriftd es Verkäufers zu bekommen. Ich möchte Strafanzeige stellen.
naja, warum auch einfach, wenn es kompliziert geht ... Käuferschutz hast Du keinen mehr bei ebay.
Kontaktdaten kannst Du aber beim Kundendienst anfordern, eine Rufnummer findest Du im Impressum, wenn Du per Chat nicht weiterkommst.
04-09-2025 11:02
Hast Du eine Artikelnummer?
Warum hast du nicht einfach einen "nicht erhaltenen Artikel" gemeldet? Dann hättest du , sollte der VK keinen Versand (Sendungsverfolgung / Zustellung) nachweisen können, Dein Geld zurückerhalten.
04-09-2025 11:07
Falls Du mit PayPal gezahlt hast, geht es noch dort.
04-09-2025 15:16
Ist wohl nicht wichtig genug 🙁
04-09-2025 17:46
In 90 Tagen kommt sicherlich eine Rückmeldung 🙂
04-09-2025 18:08
04-09-2025 21:47
@xbleebig schrieb:Ich habe einen Artikel seit mehr als 90 Tagen nicht geliefert bel´kommen. Wie kann ich Ebay erreichen, um Unterstützung und Name und Anschriftd es Verkäufers zu bekommen. Ich möchte Strafanzeige stellen.
naja, warum auch einfach, wenn es kompliziert geht ... Käuferschutz hast Du keinen mehr bei ebay.
Kontaktdaten kannst Du aber beim Kundendienst anfordern, eine Rufnummer findest Du im Impressum, wenn Du per Chat nicht weiterkommst.
04-09-2025 21:54
Es gibt hier halt keine x-beliebige 😎 Reaktionszeit
05-09-2025 10:07
Mehr als 90 Tage - WOW - warum habe ich nie solche Kunden mit so einer Engelsgeduld ? 😁
Ich sehe es mal aus Verkäufersicht:
Wie soll der Verkäufer das denn nach über 90 Tagen noch nachvollziehen können ? ? ?
Zumal die Meldefristen bei den Versanddienstleistern wohl abgelaufen sein dürften !
Also eine gewisse Mitwirkungspflicht haben Käufer schon, das ist auch in den Ebay-Richtlinien nieder gelegt !
Zumindest hat der Käufer die Pflicht zur Schadensminimierung - also sorry, danach hat der TE aber wohl voll versagt !
Es sei denn da ist vorher schon Kommunikation gelaufen - das geht aus dem Eingangspost aber nicht hervor !