am
10-12-2025
20:55
- zuletzt bearbeitet am
10-12-2025
21:19
von
kh-stev
Ich wollte für meinen Sohn ein Videospiel kaufen und habe heute Nachmittag ein Gebot abgegeben. Erst als ich etwas später den Zuschlag für den Artikel bekommen habe, fiel mir auf, dass es sich um ein japanisches Spiel handelt, welches auf der Konsole meines Sohnes nicht funktioniert. Mein Sohn kann mit dem Spiel so nichts anfangen.
Ich war also bei der Abgabe meines Gebotes in einem Irrtum. Ich habe diese dem Verkäufer erläutert und um Abbruch des Kaufes gebeten.
Er weigert sich ohne Nennung eines Grundes, den Kauf abzubrechen, weshalb ich meine Willenserklärung (Abgabe eines Gebotes) wegen Irrtums ihm gegenüber in einer Nachricht angefochten habe.
Deshalb existiert m.E. kein Kaufvertrag mehr zwischen mir und dem Verkäufer.
Kann er wirklich den Kaufpreis von mir verlangen bei dieser Sach- und Rechtslage? Was, wenn ich einfach nicht bezahle?
Ich finde das ist kein faires Geschäftsgehabe
Abbruch Nr.: 5422476920
Artikel Nr. 267495995537
10-12-2025 21:28
Rechtsauskünfte gibt es hier nicht!
Käufe, Preisvorschläge und Gebote sind verbindlich und rechtsgültig! Deinen Irrtum kannst du erklären aber ein privater Verkäufer muss sich nicht darauf einlassen und das Gebot auch nicht streichen und den Kauf abbrechen!
Wenn du nicht bezahlst kann es einen Nichtzahlervermerk geben und ab 2 Vermerken bist du bei den meisten Verkäufern gesperrt. Und natürlich wanderst du vermutlich auf die Sperrliste des Verkäufers.
10-12-2025 21:34
Hallo @pe-977746
zunächst einmal wirst Du hier keine Auskunft über die Rechtslage erhalten, weil die Mitarbeiter das nicht dürfen und die User hier nur ihre Meinung ausdrücken können.
Allerdings sei Dir nicht so sicher das Deine Rechtsauffassung auch von Ebay geteilt wird - die Erfahrung sagt da was anderes !
Zur Sache:
- Zunächst einmal hast Du den ersten Fehler gemacht, indem Du nicht richtig gelesen hast.
- - Das dem Verkäufer anzulasten geht ja mal gar nicht !
- Wäre ich der Verkäufer, wäre ich froh das Du Dich VOR dem Versand meldest und würde entsprechend reagieren.
- Ich gehe mal davon aus das es ein Privatverkäufer ist - richtig ?
- - Dann bist Du wahrscheinlich an einen geraten der immer noch meint die Rückgabe ausschließen zu können - was aber bei Ebay schon lange nicht mehr gilt.
Ich an Deiner Stelle würde dem Verkäufer in aller Ruhe erklären das er es Dir gerne schicken kann - Du dann aber von Deinem Rückgaberecht Gebrauch machen wirst.
Somit hat er die Versandkosten für Nüsse gezahlt und das Spiel wieder auf dem Tisch, was bestimmt durchs zweimalige schicken auch nicht besser geworden ist.
Wenn er halbwegs denken kann (und leider ist das bei vielen Leuten hier nicht unbedingt gesagt) wird er es einsehen und den Kauf zurück abwickeln.
10-12-2025 21:36
@pe-977746 schrieb:Ich wollte für meinen Sohn ein Videospiel kaufen und habe heute Nachmittag ein Gebot abgegeben. Erst als ich etwas später den Zuschlag für den Artikel bekommen habe, fiel mir auf, dass es sich um ein japanisches Spiel handelt, welches auf der Konsole meines Sohnes nicht funktioniert. Mein Sohn kann mit dem Spiel so nichts anfangen.
Ich war also bei der Abgabe meines Gebotes in einem Irrtum. Ich habe diese dem Verkäufer erläutert und um Abbruch des Kaufes gebeten.
Er weigert sich ohne Nennung eines Grundes, den Kauf abzubrechen, weshalb ich meine Willenserklärung (Abgabe eines Gebotes) wegen Irrtums ihm gegenüber in einer Nachricht angefochten habe.
Deshalb existiert m.E. kein Kaufvertrag mehr zwischen mir und dem Verkäufer.
Kann er wirklich den Kaufpreis von mir verlangen bei dieser Sach- und Rechtslage? Was, wenn ich einfach nicht bezahle?
Ich finde das ist kein faires Geschäftsgehabe
Abbruch Nr.: 5422476920
Artikel Nr. 267495995537
In der AB steht, dass das Spiel in japanisch ist und nicht auf deutschen Konsolen läuft.
10-12-2025 21:48
10-12-2025 21:51
10-12-2025 21:52
10-12-2025 21:52
10-12-2025 21:53
Es gibt und darf keine Rechtsauskunft in der Community, @pe-977746 , @oli-wan_de .
10-12-2025 21:54
10-12-2025 21:56
Hallo @oli-wan_de
ich vermute das - unter der Artikelnummer wird mir nichts angezeigt.
Aber ja, wenn es ein gewerblicher Verkäufer wäre stände es dabei.
Aber bei uns gewerblichen gelten ja auch noch ganz andere Rückgabe-Regelungen, da wäre eine Weigerung noch schädlicher !
10-12-2025 22:00
Bei einem privaten Verkäufer gibt es keine Rückgaben wenn der Artikel nicht defekt oder nicht wie beschrieben ist!
Wenn er in der Beschreibung geschrieben hat, dass es ein japanisches Spiel ist welches auf deutschen Konsolen nicht läuft kannst du diese Gründe schonmal nicht als Rückgabegrund nehmen.
Machst du es doch ist es ein Missbrauch und verstößt gegen Grundsätze.
10-12-2025 22:01
Dein Vater hat für dich eine Spielekonsole gekauft, @oli-wan_de .
Und er hat dich ganz schnell darüber informiert.
10-12-2025 22:02 - bearbeitet 10-12-2025 22:02
Das ist so eigentlich auch nicht korrekt! Bitte immer mit dem Konto schreiben welches betroffen ist.
10-12-2025 22:07
Nachtrag: zumindest gibt sich der VK als privat aus aber bei seiner Masse an aktiven und bereits verkauften Artikeln glaube ich nicht daran.
Aber ebay schaut wie immer nur zu.
10-12-2025 22:12
@pe-977746 schrieb:Ich wollte für meinen Sohn ein Videospiel kaufen und habe heute Nachmittag ein Gebot abgegeben. Erst als ich etwas später den Zuschlag für den Artikel bekommen habe, fiel mir auf, dass es sich um ein japanisches Spiel handelt, welches auf der Konsole meines Sohnes nicht funktioniert. Mein Sohn kann mit dem Spiel so nichts anfangen.
Ich war also bei der Abgabe meines Gebotes in einem Irrtum. Ich habe diese dem Verkäufer erläutert und um Abbruch des Kaufes gebeten.
Er weigert sich ohne Nennung eines Grundes, den Kauf abzubrechen, weshalb ich meine Willenserklärung (Abgabe eines Gebotes) wegen Irrtums ihm gegenüber in einer Nachricht angefochten habe.
Deshalb existiert m.E. kein Kaufvertrag mehr zwischen mir und dem Verkäufer.
Kann er wirklich den Kaufpreis von mir verlangen bei dieser Sach- und Rechtslage? Was, wenn ich einfach nicht bezahle?
Ich finde das ist kein faires Geschäftsgehabe
Abbruch Nr.: 5422476920
Artikel Nr. 267495995537
Hm, du bsist seit heute angemeldet, @pe-977746 .
Du kaufst etwas.
Dann meldet sich hier dein Sohn mit seinem Account. @oli-wan_de
Joah.........
Wenn ich die Geschichte meinem Enkelchen erzählen täte .......oh oh .......
10-12-2025 22:25
10-12-2025 22:27
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