am
10-12-2025
20:55
- zuletzt bearbeitet am
10-12-2025
21:19
von
kh-stev
Ich wollte für meinen Sohn ein Videospiel kaufen und habe heute Nachmittag ein Gebot abgegeben. Erst als ich etwas später den Zuschlag für den Artikel bekommen habe, fiel mir auf, dass es sich um ein japanisches Spiel handelt, welches auf der Konsole meines Sohnes nicht funktioniert. Mein Sohn kann mit dem Spiel so nichts anfangen.
Ich war also bei der Abgabe meines Gebotes in einem Irrtum. Ich habe diese dem Verkäufer erläutert und um Abbruch des Kaufes gebeten.
Er weigert sich ohne Nennung eines Grundes, den Kauf abzubrechen, weshalb ich meine Willenserklärung (Abgabe eines Gebotes) wegen Irrtums ihm gegenüber in einer Nachricht angefochten habe.
Deshalb existiert m.E. kein Kaufvertrag mehr zwischen mir und dem Verkäufer.
Kann er wirklich den Kaufpreis von mir verlangen bei dieser Sach- und Rechtslage? Was, wenn ich einfach nicht bezahle?
Ich finde das ist kein faires Geschäftsgehabe
Abbruch Nr.: 5422476920
Artikel Nr. 267495995537
11-12-2025 17:48 - bearbeitet 11-12-2025 17:50
hallo @oli-wan_de
Ist dir Beitrag 30 entgangen?...
der Screenshot der Gebotsliste für den Artikel; noch klarer geht doch gar nicht....
da wurde von euch oder dir mit beiden Accounts geboten...
11-12-2025 17:57
11-12-2025 18:00
@kenn-i-di-1 schrieb:
Ich glaube die Märchenstunde des TE ist vorbei.
Bei solchen Käufern juckt es mich tatsächlich den
@kenn-i-di-1 schrieb:
Ich glaube die Märchenstunde des TE ist vorbei.
Bei solchen Käufern juckt es mich tatsächlich den VK hierher einzuladen, damit er handeln kann, sollte tatsächlich eine Rückgabe mit falschem Grund oder eine schlechte BW erfolgen.......
damit er handeln kann, sollte tatsächlich eine Rückgabe mit falschem Grund oder eine schlechte BW erfolgen.......
Ich hab's gemacht.
11-12-2025 18:09
11-12-2025 18:09
Moin @oli-wan_de
mit der Nennung der Artikelnummer hat Dein "Vater" uns allen doch schon den Verkäufer genannt.
Haltet Ihr "Beide" uns eigentlich für so blöd???
Bezahl den Artikel, steh zu Deinem Fehler und halt die Füsse lieber ganz still.
11-12-2025 18:43
laut deines Bewertungsprofils (abgegebene ) hast du einen ca. 9-jährigen Sohn...
jetzt sei ihm einfach mal ein Vorbild...zahle und mach dem Verkäufer keinen Ärger,
denn der kann gar nichts für deinen/eure Fehler.
11-12-2025 18:54
Ich liebe es, einfach genial. Das Einzige was mir Angst macht ist das ich in wenigen Jahren wegen 12,5 Euronen und meiner einsetzenden Leseschwäche auch einen solchen Aufriss machen könnte.
Sorry, aber ich verstehe es nicht🙁
11-12-2025 19:25
Papa@pe-977746 und Sohnemann @oli-wan_de
früher hieß das, wenn Leute eurer Qualität im Forum aufschlugen
der erste Umlogfehler war schon ein Fehler zuviel und wenn man versucht hier die Community zu vereimern, geht das schonmal nach hinten los. 😡
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11-12-2025 19:48
11-12-2025 21:10
da gab es ja auch noch den "Eigentorthread"...
11-12-2025 23:05
Moin @pe-977746 , @oli-wan_de
daß mit Füße stillhalten, würde ich sehr ernst nehmen. Der Verkäufer liest inzwischen diesen Thread auch mit und kann Eure Aussagen sicherlich in der Kommunikation mit Ebay für sich nutzen.
Auch Ebay kann mitlesen, wer die Bieter in der Auktion waren und anschließend eine Entscheidung fällen. Das gilt auch für jede Reklamation Eurerseits.
Also besser zahlen und in den sauren Apfel beissen. Und den Fehler dort suchen, wo er entstanden ist: Auf Eurer Seite des Bildschirms.
12-12-2025 00:17
@pe-977746 schrieb:
Du denkst auch, du seist der beste, oder? Lösche den Thread halt mit deiner unendlichen Macht.
DIE beste 😎 🤣
12-12-2025 10:17
@pe-977746 schrieb:
Ich wollte für meinen Sohn ein Videospiel kaufen und habe heute Nachmittag ein Gebot abgegeben. Erst als ich etwas später den Zuschlag für den Artikel bekommen habe, fiel mir auf, dass es sich um ein japanisches Spiel handelt, welches auf der Konsole meines Sohnes nicht funktioniert. Mein Sohn kann mit dem Spiel so nichts anfangen.
Ich war also bei der Abgabe meines Gebotes in einem Irrtum. Ich habe diese dem Verkäufer erläutert und um Abbruch des Kaufes gebeten.
Er weigert sich ohne Nennung eines Grundes, den Kauf abzubrechen, weshalb ich meine Willenserklärung (Abgabe eines Gebotes) wegen Irrtums ihm gegenüber in einer Nachricht angefochten habe.
Deshalb existiert m.E. kein Kaufvertrag mehr zwischen mir und dem Verkäufer.
Kann er wirklich den Kaufpreis von mir verlangen bei dieser Sach- und Rechtslage? Was, wenn ich einfach nicht bezahle?
Ich finde das ist kein faires Geschäftsgehabe
Abbruch Nr.: 5422476920
Artikel Nr. 267495995537
Hallo @pe-977746, ich habe mir den gesamten Thread aufmerksam durchgelesen und konnte so sehen, dass tatsächlich bereits ganz am Anfang die korrekte Antwort bzw. Lösung genannt wurde. Alle wichtigen Punkte zur Rechtslage, zur Anfechtung wegen Irrtums und zu den Möglichkeiten innerhalb von eBay wurden im Verlauf vollständig und richtig erläutert. Dem kann ich inhaltlich nichts weiter hinzufügen. ✔️
Um 📋Unsere Community-Netiquette📋 zu schützen und Wiederholungen zu vermeiden, schließe ich diesen Thread daher nun für neue Kommentare. 🔒
Lieben Gruß,
Steffi
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