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Unterversicherte Versandmethode

Folgender Sachverhalt:

Vor über einem Monat erwarb ich über die Ebay-Plattform zwei Akkumulatoren eines privaten Verkäufers für etwas über 350,00 €. Es war ein nicht näher definierter, kostenloser Versand angeboten und ausgewählt worden (zweite Option wäre Abholung gewesen). Im guten Glauben, dass eine korrekt versicherte Versandart genutzt werden würde, folgte nun die Ernüchterung, aber ersteinmal weiter:

Eine Nummer zur Sendungsverfolgung wurde angegeben und nach einigen Tagen wurde angeblich zugestellt - doch ich habe nichts erhalten. Da mir die Regelungen zum Gefahrenübergang bei rein privaten Versandkäufen bewusst sind, wendete ich mich an den Versanddienstleister, der nach einigen Wochen der Recherche schlussendlich den Schaden bis zur Höchstgrenze laut seiner AGB übernahm: 50,00 €. An diesem Zeitpunkt wurde mir erst bewusst, dass der Verkäufer eine unter-versicherte Versandmethode auswählte - nämlich ein Hermes Päckchen.

Also meldete ich diesen Umstand beim Verkäufer, welcher sich alles Mögliche zur Eigenrecherche zusenden ließ und sich dann nicht mehr meldete. Logischer nächster Schritt: Ebay einschalten - es gibt ja den Käuferschutz. Den Sachverhalt erklärt und weitere Nachweise angeboten.

Doch Pustekuchen! Nach noch nicht einmal einem Tag gab es die Entscheidung zu Gunsten des Verkäufers und ich sollte wohl auf dem Schaden (den ich m.E. offensichtlich nicht zu vertreten habe, sitzen bleiben. Er hatte lediglich eine Sendungsverfolgung zur Verfügung gestellt, in welcher die Sendung noch immer als "zugestellt" deklariert war (bzw. ist).

Also: Käuferschutzrichtlinien von Ebay intensiv studiert, auch etwas gefunden, worauf sich die Entscheidung vermutlich stützt (Haftungsausschluss durch "Verlust nach erfolgreicher Zustellung") - nur ist der Fehler ja weit vorher entstanden...

Also nächster Schritt: Einspruch eingelegt und mit einigen Nachweisen den Sachverhalt erneut dargelegt. Da kam die Entscheidung noch schneller: 20 Minuten später sinngemäß "es bleibt bei unserer ursprünglichen Entscheidung" und Fall final geschlossen.

Ich gebe zu, dies ist schon eine ziemlich unglückliche Konstellation. Aber wozu ist der Käuferschutz da, wenn er in solchen Fällen gar nicht greift bzw. die MA abriegeln, obwohl eine solche Konstellation nicht weiter in den Richtlinien erläutert ist?

Ich unterstelle dem Verkäufer bestimmt keinen Vorsatz - maximal Fahrlässigkeit. Aber dass der Schaden letztlich - trotz Käuferschutz - in nahezu voller Höhe wohl nun bei mir verbleibt, ist schon recht traurig.

Was meint ihr dazu? Oder was würdet ihr in einer solchen Situation unternehmen? Ich freue mich auf Rückmeldungen!

Weiterhin an alle: Viel Erfolg auf Ebay!
Nachricht 1 von 28
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27 ANTWORTEN 27

Betreff: Unterversicherte Versandmethode

hallo @moonlightshadowwalker 

Du kannst mir schon glauben, dass ich über die Versandrisiken rechtlich sehr gut informiert bin und ebenfalls über die Regulierungspraktiken der Transportdienstleister. Ich schreibe ja hier nicht mit meinem Verkaufsaccount.

Auch @petersmodellbahnstuebchen war ja sehr verwundert (sein Beitrag war mir beim Absenden meines Beitrags nicht bekannt).

Da hast Du sehr viel Glück bei HERMES gehabt. Normalerweise wiegeln die Transportdienstleister Anfragen von Empfängern immer ab. Selbst die Versender haben in solchen Fällen große Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass Dein Versender immer noch einen Regulierungsanspruch gegen HERMES hat. Wahrscheinlich hat sich aber HERMES bei Deinem Versender rückversichert und mit seinem Einverständnis die Entschädigung an Dich bezahlt. Diesen Schriftwechsel bekommst Du aber nicht immer mit.

Und: Empfängerunterschriften werden von den Transportdienstleistern nur in den wenigsten Fällen verlangt. Oft bekommt man nur ganz zufällig mit, dass ein Paket vor der eigenen Haustür liegt. In Deinem Fall muss ein wesentlich anderer Umstand hinzu gekommen sein, dass HERMES sich zur Regulierung herablies; z.B. weitere Unregelmäßigkeiten beim Zusteller.

Ob Du aufgrund des unterversicherten Versands noch Anspruch auf Erstattung des restlichen Kaufpreises hast, mag Dir ein dazu befugter Rechtsberater beantworten.

Dass Dein Käuferschutzantrag bei EBAY auch im Einspruchsverfahren abgelehnt wurde, deutet auf ein Fristversäumnis hin. 

Gruß

Manfred

Nachricht 21 von 28
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Betreff: Unterversicherte Versandmethode

Hallo @petersmodellbahnstuebchen  und @grohbacher 

 

ja, das ist der Unterschied - denn im Gegensatz zu Ebay hat ja Hermes wohl § 447 BGB nicht per AGB´s ausgeschlossen.

Trotzdem sehe ich bei der Nachforschung eher den Versender in der Pflicht - aber ist ja in diesem Fall egal, weil Hermes ja bereits den Verlust bestätigt hat.

Trotzdem war es ein Ebay-Kauf und wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Verkäufer eine falsche Versandart gewählt - also ist auch der Versender nach meinem Rechtempfinden für den Ausgleich der Differenz zuständig.

Allerdings muss der TE das wohl auf dem privaten Rechtsweg geltend machen, denn Ebay wird sich wohl da raus halten !

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
Nachricht 22 von 28
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Betreff: Unterversicherte Versandmethode

hallo,

@imperial-modellbau 

Bei dem Artikel, den TE gekauft hatte, steht ausdrücklich:

Versand: Kostenlos. Hermes Paket.

Da der Verkäufer offensichtlich einen privaten (?) Werkzeughandel betreibt, ist ihm sicher der Unterschied zwischen einem Päckchen und einem Paket bei HERMES bekannt.

Ich meine zwar auch, dass der Verkäufer den Schaden aus dem unterversicherten Versand zu ersetzen hat. Aber das ist wie bei allem meine private Rechtsmeinung und keine Rechtsberatung. Auch wissen wir nicht alle Details; da bin ich immer etwas skeptisch. Durchsetzen muss TE das aber selbst; da sind wir uns alle einig. Ob über EBAY noch etwas geht, ist sehr fraglich, da bereits eine Einspruchsentscheidung vorliegt (Fristversäumnis ???). Eine Kulanzzahlung wird wohl nicht erfolgen, da es sich um fast 300 € geht.

Gruß

Manfred

Nachricht 23 von 28
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Betreff: Unterversicherte Versandmethode

Guten Morgen mia@ebay.

Hast du die E-Mail erhalten und schon einmal weiter schauen können? Ich denke, ich bin nicht der Einzige hier, den interessiert, was so passiert...

VG
Nachricht 24 von 28
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Betreff: Unterversicherte Versandmethode

Moin @moonlightshadowwalker 

 

mia hat heute keinen Dienst, fragen wir mal bei anna_s@ebay  ob sie den Erhalt sehen kann?


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Nachricht 25 von 28
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Betreff: Unterversicherte Versandmethode

Hallo @moonlightshadowwalker

 

ich übernehme hier gerne für meine liebe Kollegin. 

Die Nachricht von dir haben wir erhalten. Vielen Dank dafür. Allerdings sehe ich, dass du kürzlich einen Fall über PayPal geöffnet hast. Daher liegt die Entscheidung nun bei deinem Zahlungsdienstleister. Bitte schließe diese Anfrage nicht. Andernfalls besteht über PayPal kein Käuferschutz mehr. Ich bitte dich noch um etwas Geduld. Dein Zahlungsdienstleister wird dich in den nächsten Wochen über das Ergebnis informieren. 

Ich wünsche dir einen schönen Tag. 

@oskar_der_wikinger Danke dir heart

Liebe Grüße

Anna

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Nachricht 26 von 28
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Betreff: Unterversicherte Versandmethode

Neuigkeiten von PayPal:

Nachdem der "Fall" als auch der Widerspruch zur Entscheidung seitens Ebay geschlossen wurde, meldete ich einen "Fall" beim verwendeten Zahlungsdienstleister an.

Dieser bat mich um etwas Geduld, da die Sachlage ersteinmal geprüft werden müsse und dazu weitere Informationen von Ebay angefordert würden. Nach einigen Tagen kam eine kleine Rückmeldung, dass die Infos seitens Ebay da seien und geprüft würden.

Dann heute Morgen: Nachricht von PayPal - ich müsse tätig werden: Ich solle eine Anzeige bei einer Strafverfolgungs- oder anderen Behörde stellen und die Unterlagen an PayPal senden.

Es bleibt also interessant...

Angenehmen Sonntag euch allen.
Nachricht 27 von 28
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Betreff: Unterversicherte Versandmethode

Guten Morgen in die Runde.

Nach einigem Hin und Her mit PayPal sowie einer Anzeige gegen den Verkäufer wegen (versuchten) Betruges wurde die Differenz von PayPal erstattet. Immerhin. Dennoch ist es schon etwas schade, wie viel Aufwand von alles Beteiligten hinen gesteckt werden musste.

Ob diese Entscheidung so bestehen bleibt, ist abzuwarten. Bislang gibt es, abgesehen von einigen Benachrichtigungen, an welche Stellen die Anzeige geleitet wurde und wer sie nun bearbeitet, keine weiteren Neuigkeiten - noch nicht einmal irgendeine Art von Rückfrage oder Ergebnis (ich gab an, über das Ergebnis informiert werden zu wollen). Also bleibt es noch spannend.

Aber immerhin habe ich den Kaufpreis zurück, das ist ja bereits etwas.

Einen angenehmen Sonntag euch allen. Und danke für die Unterstützung.
Nachricht 28 von 28
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