23-03-2026 21:36
Gelöst! Gehe zu Lösung.
24-03-2026 20:54
hallo @moonlightshadowwalker
Du kannst mir schon glauben, dass ich über die Versandrisiken rechtlich sehr gut informiert bin und ebenfalls über die Regulierungspraktiken der Transportdienstleister. Ich schreibe ja hier nicht mit meinem Verkaufsaccount.
Auch @petersmodellbahnstuebchen war ja sehr verwundert (sein Beitrag war mir beim Absenden meines Beitrags nicht bekannt).
Da hast Du sehr viel Glück bei HERMES gehabt. Normalerweise wiegeln die Transportdienstleister Anfragen von Empfängern immer ab. Selbst die Versender haben in solchen Fällen große Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass Dein Versender immer noch einen Regulierungsanspruch gegen HERMES hat. Wahrscheinlich hat sich aber HERMES bei Deinem Versender rückversichert und mit seinem Einverständnis die Entschädigung an Dich bezahlt. Diesen Schriftwechsel bekommst Du aber nicht immer mit.
Und: Empfängerunterschriften werden von den Transportdienstleistern nur in den wenigsten Fällen verlangt. Oft bekommt man nur ganz zufällig mit, dass ein Paket vor der eigenen Haustür liegt. In Deinem Fall muss ein wesentlich anderer Umstand hinzu gekommen sein, dass HERMES sich zur Regulierung herablies; z.B. weitere Unregelmäßigkeiten beim Zusteller.
Ob Du aufgrund des unterversicherten Versands noch Anspruch auf Erstattung des restlichen Kaufpreises hast, mag Dir ein dazu befugter Rechtsberater beantworten.
Dass Dein Käuferschutzantrag bei EBAY auch im Einspruchsverfahren abgelehnt wurde, deutet auf ein Fristversäumnis hin.
Gruß
Manfred
24-03-2026 21:05
Hallo @petersmodellbahnstuebchen und @grohbacher
ja, das ist der Unterschied - denn im Gegensatz zu Ebay hat ja Hermes wohl § 447 BGB nicht per AGB´s ausgeschlossen.
Trotzdem sehe ich bei der Nachforschung eher den Versender in der Pflicht - aber ist ja in diesem Fall egal, weil Hermes ja bereits den Verlust bestätigt hat.
Trotzdem war es ein Ebay-Kauf und wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Verkäufer eine falsche Versandart gewählt - also ist auch der Versender nach meinem Rechtempfinden für den Ausgleich der Differenz zuständig.
Allerdings muss der TE das wohl auf dem privaten Rechtsweg geltend machen, denn Ebay wird sich wohl da raus halten !
24-03-2026 21:43
hallo,
Bei dem Artikel, den TE gekauft hatte, steht ausdrücklich:
Versand: Kostenlos. Hermes Paket.
Da der Verkäufer offensichtlich einen privaten (?) Werkzeughandel betreibt, ist ihm sicher der Unterschied zwischen einem Päckchen und einem Paket bei HERMES bekannt.
Ich meine zwar auch, dass der Verkäufer den Schaden aus dem unterversicherten Versand zu ersetzen hat. Aber das ist wie bei allem meine private Rechtsmeinung und keine Rechtsberatung. Auch wissen wir nicht alle Details; da bin ich immer etwas skeptisch. Durchsetzen muss TE das aber selbst; da sind wir uns alle einig. Ob über EBAY noch etwas geht, ist sehr fraglich, da bereits eine Einspruchsentscheidung vorliegt (Fristversäumnis ???). Eine Kulanzzahlung wird wohl nicht erfolgen, da es sich um fast 300 € geht.
Gruß
Manfred
26-03-2026 08:26
26-03-2026 09:16
mia hat heute keinen Dienst, fragen wir mal bei anna_s@ebay ob sie den Erhalt sehen kann?
Hier könnte Ihre Werbung stehen
26-03-2026 09:36
Hallo @moonlightshadowwalker,
ich übernehme hier gerne für meine liebe Kollegin.
Die Nachricht von dir haben wir erhalten. Vielen Dank dafür. Allerdings sehe ich, dass du kürzlich einen Fall über PayPal geöffnet hast. Daher liegt die Entscheidung nun bei deinem Zahlungsdienstleister. Bitte schließe diese Anfrage nicht. Andernfalls besteht über PayPal kein Käuferschutz mehr. Ich bitte dich noch um etwas Geduld. Dein Zahlungsdienstleister wird dich in den nächsten Wochen über das Ergebnis informieren.
Ich wünsche dir einen schönen Tag.
@oskar_der_wikinger Danke dir ![]()
Liebe Grüße
Anna
28-03-2026 18:22
03-05-2026 08:01