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Abmahnung durch Kanzlei Schröder wg. Schein-privatem Verkauf

herbst56
In den Startlöchern

Hallo Community,

ich wollte euch mal kurz berichten, was ich nun unternommen habe.

 

Ich habe diesem Schröder einen Brief geschrieben und weise ihn darauf hin, dass ich gem.  § 2 Nr. 3 UWG in keinem konkreten Wettbewerb mit seinem Mandanten, Ernst Westphal, stehe. Und deshalb gibt es auch keinen Grund die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. (Das ist tatsächlich so. Ich habe das Sortiment des Mandanten gesichtet. Er verkauft nicht eine einzige Knopfzelle und schon gar keinen Tierbedarf. Ich denke, damit ist der Fall schon erledigt.)

 

Weiterhin habe ich ihm geschrieben, dass ich bei dem Jahresumsatz von knapp 600 € pro Jahr lt. ebay keine gewerbliche Händlerin bin. (Das könnte aber strittig sein, geht ihn aber nix an, denn er darf mich nur abmahnen, wenn ich in direktem Wettbewerb mit seinem Mandanten stehe. Ansonsten darf das nur die IHK oder eine andere Kammer, aber kein Händler.)

 

Ich habe ihn aufgefordert, mir bis zum 25.6.21 zu bestätigen, dass ich im Recht bin. Sollte er das nicht tun, behalte ich mir vor, eine namentlich erwähnte Kanzlei in München zu beauftragen, notfalls eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Außerdem verwehre ich mich gegen den Vorwurf mich unlauter verhalten zu haben und gegen den unberechtigten Verdacht, nicht ordnungsgemäß Steuern zu gezahlt zu haben. 

 

Weiterhin habe ich geschrieben, dass ich erwäge, die zuständige Rechtsanwaltskammer (Kiel) um eine Stellungnahme zu bitten, ob Abmahnschreiben wie seine in Ordnung sind. (Das kann übrigens nicht eine Privatperson, sondern nur ein anderer Anwalt machen. Habe da angerufen.)

 

Außerdem habe ich ihm die Adresse der Anwältin o.g. Kanzlei übermittelt, falls sein Mandant erwähnt Klage zu erheben. 

 

(Zu der geforderten Summe muss ich mich überhaupt nicht äußern, so die Auskunft des RA.)

 

Das habe ich per Fax geschickt, habe eine Sendebestätigung ausgedruckt und außerdem angerufen, und mir noch eine telefonische Bestätigung einer dort beschäftigten Dame geben lassen. Nun harre ich der Dinge, die da kommen.

 

Übrigens habe ich auch seinen Mandanten angerufen. Das war ein kurzes Gespräch. Auf jede meiner Fragen/Hinweise hatte er nur eine Antwort: Sprechen Sie mit der Kanzlei Schröder. 

 

Ich gebe Bescheid, wie es weitergeht. Ich weiß nur nicht, wie ich in diesem Forum, an bereits gepostete Threads anknüpfen kann.

 

Viele Grüße an alle und herzlichen Dank, dass ihr euch so schnell zu meiner Anfrage geäußert habt. Hat mir sehr geholfen.

 

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Hallo @herbst56 ,

hier ist der erste Thread. 

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