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Ankündigung von einer Strafanzeige

Hallo, ich habe gestern Abend eine Auktion gestartet mit einem Modelltruck von Revell. Ich habe es mit dem Maßstab 1:18 angegeben
Heute bekam ich eine Nachricht von einem anderen Anbieter, warum ich absichtlich die Käufer belüge. Das Modell sei im Maßstab 1:24
Ich habe ihn daraufhin angeschrieben, ob er es immer so macht und Leute diskriminiert. Ich hätte ihn jetzt angeblich auch beleidigt und er will seinen Anwalt einschalten, wegen Beleidigung und arglistischer Täuschung. Ich habe übrigens die Auktion mittlerweile beendet und abgeändert. Ich wußte es nicht

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Hallo @florianbellmer2012 

 

ganz prima.... Gebote gestrichen und vorzeitig abgebrochen, der Höchstbieter kann dich übrigens auch verklagen.

 

Egal ob du dich geirrt hast oder nicht, der Käufer hätte Anspruch auf den falsch beschriebenen Artikel. Ob dich jemand anzeigt wirst du ja irgendwann sehen. 

Auch wenn der Hinweis nicht zwingend freundlich an dich war... er hatte ja recht, oder nicht? Der Maßstab war falsch, Punkt!

Du hättest auch gar nicht antworten brauchen, oder?

Antworten (1)

Antworten (1)

Hallo @florianbellmer2012 

 

"Dies ist ein Privatverkauf,daher ist eine Rücknahme oder Gewährleistung gem. EU-Recht ausgeschlossen."

Lass den Schwachsinn weg, das EU-Recht gibt es nicht.

"Privatverkauf, keine Gewährleistung oder Rücknahme" reicht vollkommen.

Zu deinem Stalker, setze ihn auf die Sperrliste und gut ist.

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