28-06-2021 20:57
Hallo @florianbellmer2012
ganz prima.... Gebote gestrichen und vorzeitig abgebrochen, der Höchstbieter kann dich übrigens auch verklagen.
Egal ob du dich geirrt hast oder nicht, der Käufer hätte Anspruch auf den falsch beschriebenen Artikel. Ob dich jemand anzeigt wirst du ja irgendwann sehen.
Auch wenn der Hinweis nicht zwingend freundlich an dich war... er hatte ja recht, oder nicht? Der Maßstab war falsch, Punkt!
Du hättest auch gar nicht antworten brauchen, oder?
Hallo @florianbellmer2012
"Dies ist ein Privatverkauf,daher ist eine Rücknahme oder Gewährleistung gem. EU-Recht ausgeschlossen."
Lass den Schwachsinn weg, das EU-Recht gibt es nicht.
"Privatverkauf, keine Gewährleistung oder Rücknahme" reicht vollkommen.
Zu deinem Stalker, setze ihn auf die Sperrliste und gut ist.