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Artikel entspricht ganz und gar nicht der Beschreibung.

Hallo zusammen,

 

nun  habe ich mir ein Paar Schuhe ersteigert, die ganz und gar nicht der Artikelbeschreibung entsprechen.

 

Der Verkäufer beschrieb den Zustand als "guter bis sehr guter Zustand - ab und zu mal getragen".

Artikelnummer 254623850072

 

 

Auf seinen Fotos war auch nicht zu erkennen, dass sie stark reparaturbedürftig sind. Und dass sie so nicht tragbar seinen.

Ich habe ihn daraufhin angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass ich die Schuhe aufgrund der falschen Angaben zurückgeben möchte.

 

Darauf schreibt er mir diesen Text:

 

Hallo,
freut mich, dass die Schuhe gut angekommen sind.
Ich habe mir gerade meine Photos nochmal angeschaut und gesehen, dass alles sehr gut fotographiert ist. Ich finde schon, dass sie in einem guten bis sehr guten Zustand sind. Sicherheitshalber habe ich aber nur 10 Euro verlangt, weil die Ansprüche der Ebay-Käufer doch recht hoch sind.
Aber man sieht auch gleichzeitig sehr gut, dass sie nicht neu sind! Guter bis sehr guter Zustand ist schon zutreffend, finde ich.
Ich kann Ihnen gerne 2 Euro zurückzahlen, um Ihnen eine Freude zu bereiten. Es sind doch Luxusschuhe und der Preis ist wirklich mehr als fair.
Viele Grüsse

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Ich bin der Meinung, dass er die Mängel gesehen haben muss. Wenn nicht, müsste es doch anhand der Fotos die ich ihm geschickt habe einsehen, dass er eine unrichtige Beschreibung abgegeben hat.

 

Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Es einfach so hinnehmen, oder gibt es andere Möglichkeiten? Ich weiß, die Summe ist nicht hoch, aber mich um 15 Eurp betrügen lassen möchte ich auch nicht. Ich halte es jedenfalls für Betrug. Oder seht ihr es anders?

 

 

 

 

 

Gesamtes Thema betrachten

@wodux 

 

Ich sehe hier beim besten Willen keinen Betrug und auch keine zivilrechtliche Handhabe. Insbesondere aus dem letzten Foto des Verkäufers geht der Zustand schon recht klar hervor und stellt keinen Widerspruch zu den hier eingestellten Fotos.

 

Ich würde die 2 EUR annehmen und den Rest als Lehrgeld verbuchen. Rechtlich jedenfalls bestehen keinerlei denkbare Erfolgsaussichten - weder straf- noch zivilrechtlich.

 

Ich werde sowieso nie verstehen können, wie man sich Schuhe und überhaupt Bekleidung online kaufen kann - ganz egal, ob nun neu vom Händler oder gebraucht von privat. Einzige Ausnahme: es handelt sich um irgendein explizites Modell, das ich kenne und weiß, dass es mir passt und steht.

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