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Artikel gestohlen und kann nicht verschickt werden. Frage zur Rückzahlung an den Käufer

Ein verkaufter Artikel lagerte zusammen mit anderen Sachen in einem Vereinsraum, der zur Zeit umgebaut wird. Viele Leute haben deshalb Zugang zu dem Raum. In der Ecke, in der der verkaufte Artikel lag, fehlen noch zwei weitere Sachen ähnlicher Art. Ich kann also den bereits bezahlten Artikel nicht verschicken und muss dem Verkäufer den bezahlten Betrag zurückschicken. Kann ich das privat mit ihm regeln oder muss ich die Abwicklung über Ebay machen?

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1 ANTWORT 1

Betreff: Artikel gestohlen und kann nicht verschickt werden. Frage zur Rückzahlung an den Käufer

Auch Erstattungen müssen über ebay laufen sonst könntest du weitere Nachteile haben.

Beispiel: du erstattest ausserhalb ebay und der Käufer meldet später einen nicht erhaltenen Artikel. Dann holt ebay das Geld wieder bei dir.

Du musst den Kauf über ebay abbrechen mit dem korrekten Grund (dass du nicht liefern kannst), wirst aber dann wohl einen Mangel ins Konto bekommen.

Der Käufer könnte sich auch querstellen und mit dem Abbruch nicht zufrieden sein und gegen dich vorgehen. Am besten vorher abklären.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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