B-Ware technisch im einwandfreien Zustand, optisch im guten Zustand mit leichten Gebrauchsspuren
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17-02-2021 17:01
hallo, ein privater Verkäufer bietet mehrere B-Waren an mit dem Hinweis s. Betreff.
Das erste Geräte konnte die Lautstärke nicht geregelt werden und er hat es zurück genommen, kosten für den Versand habe ich gezahlt. Dabei musste ich den Verkäufer erneut anfragen, weil keine Reaktion erfolgte. Dann hat er angeblich einen Abholschein in Briefkasten gefunden,
die Rücksendung gegen ein anderes ausgetauscht.
das Geräte ist jetzt wieder defekt, nachdem es einige Tage gut lief, stottert der Klang und ging dann gar nicht mehr. Ich wollte den Artikel zurückgeben und mein Geld zurück haben. Das hat er unter dem Hinweis verweigert, dass das Gerät heruntergefallen sei und deshalb die Rückgabe verweigert, ausserdem die Ware als privat verkauft habe und deshalb keine Rückname.
Was mich ärgert
- B-Ware verkaufen unter diesen Hinweis ist ein gewerblicher Verkauf, vor allem wenn dann noch mehr Geräte dieser Art verkauft werden
- unverschämt ist es zu behaupten dass das Geräte runtergefallen und deshalb defekt sei
- fraglich ob er als Verkäufer bei Ankündigung einer Rücksendung seinen Briefkasten nicht prüft
- fraglich auch das er das gleiche Geräte mehrfach versenden kann, also auch bei einer Reklamation ein Ersatzgerät liefern kann
- Obwohl der Kauf erst 4 Wochen zurück liegt, gibt es bei Ebay keine Reklamation mehr
Warum bietet Ebay hier nocht einen besseren Käuferschutz an. Wenn eine Ware nicht bezahlt wird, wird sie von Ebay erstattet, Das is gut für den Verkäufer aber nicht für den Käufer. Hier muss Ebay dringend nachbessern.
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Artikelnummer 174587828193
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Mag alles sein, aber er hat das erste Geräte ja zurück und ersetzt. Also treibt er das quasi wie ein gewerblicher Betrieb. Ferner war seine Aussage wie oben im Betreff geschrieben schon irreführend. Außerdem ist er so unferschämt das er mir vorwirft ich hätte das Geräte als Fußball benutzt und es so kaputt gemachti. Das sind nicht nur billige ausreden sondern das is schon sehr gezielt. Leider kann ich über die Ebay Sicherheit scheinbar auch nichts erreichen. Das war mal anders. Leider kann man nur solche Verkäufer mit den Bewertungen abstrafen aber das ist meiner Meinung nach zu wenig. Solche Verkäufer müssen anders dargestellt werden können. Es sind einfach bewußt gemachte Irreführungen
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Hallo @xpress-music
wenn man von einem privat angemeldeten eBayer kauft, verzichtet man in der Regel auf Gewährleistung, die kann ein privater Verkäufer nämlich ausschliessen.
Günstig von privat kaufen aber den Service wie bei einem gewerblichen Verkäufer zu verlangen wird nicht funktionieren. Denn natürlich bezahlt man die Kosten für Gewährleistungsabwicklung und Service bei einem Artikel von einem Händler mit. Die kalkuliert er in den Endpreis mit ein. Ein Privater muss sich darum nicht kümmern.
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Kann mich ja schlecht darüber aufregen, dass die dem Staat Steuern und dem Käufer seine Verbraucherrechte vorenthalten, aber fleissig dort einkaufen. Nee, nee, das passt für mich nicht zusammen. Daher mache ich einen großen Bogen um solche Verkäufer, die ihren Artikel als Neu - sonstige anbieten.

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@xpress-music schrieb:hallo, ein privater Verkäufer bietet mehrere B-Waren an mit dem Hinweis s. Betreff.
Das erste Geräte konnte die Lautstärke nicht geregelt werden und er hat es zurück genommen, kosten für den Versand habe ich gezahlt. Dabei musste ich den Verkäufer erneut anfragen, weil keine Reaktion erfolgte. Dann hat er angeblich einen Abholschein in Briefkasten gefunden,
die Rücksendung gegen ein anderes ausgetauscht.
das Geräte ist jetzt wieder defekt, nachdem es einige Tage gut lief, stottert der Klang und ging dann gar nicht mehr. Ich wollte den Artikel zurückgeben und mein Geld zurück haben. Das hat er unter dem Hinweis verweigert, dass das Gerät heruntergefallen sei und deshalb die Rückgabe verweigert, ausserdem die Ware als privat verkauft habe und deshalb keine Rückname.
Was mich ärgert
- B-Ware verkaufen unter diesen Hinweis ist ein gewerblicher Verkauf, vor allem wenn dann noch mehr Geräte dieser Art verkauft werden
- unverschämt ist es zu behaupten dass das Geräte runtergefallen und deshalb defekt sei
- fraglich ob er als Verkäufer bei Ankündigung einer Rücksendung seinen Briefkasten nicht prüft
- fraglich auch das er das gleiche Geräte mehrfach versenden kann, also auch bei einer Reklamation ein Ersatzgerät liefern kann
- Obwohl der Kauf erst 4 Wochen zurück liegt, gibt es bei Ebay keine Reklamation mehr
Warum bietet Ebay hier nocht einen besseren Käuferschutz an. Wenn eine Ware nicht bezahlt wird, wird sie von Ebay erstattet, Das is gut für den Verkäufer aber nicht für den Käufer. Hier muss Ebay dringend nachbessern.
Tagchen @xpress-music
Wie wäre es denn mit etwas Mithilfe: Nenn mal eine Artikelnummer.
Antworten geht über Kommentar.

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