21-11-2020 10:23
Hallo bitte un Ratschlag:
Käfer schickt Mitteilung : Paket defekt , Inhalt beschädigt.
Wie verhalte ich mich.
brigkad-98 schrieb:Hallo bitte un Ratschlag:
Käfer schickt Mitteilung : Paket defekt , Inhalt beschädigt.
Wie verhalte ich mich.
ja nu ... hat der Käufer die Beschädigungen per Foto belegt ?
für eine Erstattung durch das Versandunternehmen muss normalerweise auch das Paket beim Versandunternehmen vorgelegt werden, dass sollte natürlich der Käufer machen
für die Schadensregulierung bei DHL muss allerdings der Absender ebendiese beantragen, da er auch die entsprechenden Nachweise (Quittung über das DHL-Paket, Nachweis über den Wert des Inhalts = z.B. Verkaufsbestätigung, Einzelheiten zum Kauf etc.) einreichen muss
wenn der Nussknacker (so es um diesen geht) in einem 2kg-Paket verpackt war, kann er meines Erachtens allerdings kaum ausreichend gepolstert gewesen sein - und wenn DHL das auch so sieht, wird die Erstattung abgelehnt und Du hast aus eigener Tasche zu erstatten
@brigkad-98 schrieb:Hallo bitte un Ratschlag:
Käfer schickt Mitteilung : Paket defekt , Inhalt beschädigt.
Wie verhalte ich mich.
Hallo @brigkad-98
Wurde mit PayPal gezahlt? Dann kannst du eigentlich direkt erstatten.
Dein Käufer soll mit Paket und Ware zum nächsten Paketshop gehen und reklamieren, aber wahrscheinlich läuft es auf unzureichende Verpackung raus.
Hallo @brigkad-98
bitte Deinen Käufer mit dem Paket und Inhalt sowie Verpackungsmaterial zum zuständigen Logistikdienstleister zu gehen und dort eine Schadensmeldung auszufüllen. Dann sollte der Versanddienstleister überprüfen, ob der Schaden während des Versandes sein Verschulden war oder nicht ordnungsgemäß verpackt wurde.
Liegt die Schuld beim Versanddienstleister, erhälst Du die Versicherungssumme ausgezahlt (Kaufwert plus Versandkosten) und leitest diese an Deinen Käufer weiter. Stellt der Versanddienteister allerdings fest, dass der Schaden durch unsachgemäße Verpackung verursacht wurde, gibt es von ihm nichts zurück und Du müsstest dann trotzdem erstatten, dann aus eigener Tasche.
Wenn allerdings das Paket schon äußerlich beschädigt war, als der Käufer es angenommen hat, stehen die Chancen sehr gut, dass der Versanddienstleister den Schaden ersetzt. Nur muss halt der Empfänger des Paketes damit zur nächsten Fililae und dort die Schadensmeldung ausfüllen. Ansonsten gibt es keinen Schadensersatzanspruch.