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Bescheinigung nach §22f UstG

Ich habe ein Kleinstunternehmen und verkaufe gemäß Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG.

Außerdem verkaufe ich meine selbst gemalten Bilder als freischaffender Künstler.

Muß ich trotzdem eine Bescheinigung  über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22 Abs 1 Satz 2 UStG vorlegen?.

MFG

Vera

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Anonymous
Nicht anwendbar

@vgkreativ  schrieb:

Ich habe ein Kleinstunternehmen und verkaufe gemäß Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG.

Außerdem verkaufe ich meine selbst gemalten Bilder als freischaffender Künstler.

Muß ich trotzdem eine Bescheinigung  über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22 Abs 1 Satz 2 UStG vorlegen?.

MFG

Vera


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