26-07-2020 21:06
...obwohl der Paketdienstzusteller einen Fehler eingeräumt hat und eine weitere kostenlose Zustellung anbietet.
Hallo,
eigentlich ist das keine große Sache.
Der Paketdienstzusteller hat einen Fehler bei der Zustellung gemacht und das Paket zurrück an den Verkäufer gesendet.
Er hat den Fehler bei sich bestätigt und eine weitere kostenfreie Zustellung angeboten. Nur muss dieser vom Verkäufer reklamiert werden.
Und hier liegt das Problem. Er weigert sich und verlangt stattdessen, dass ich den Versand nocheinmal bezahlen soll.
Ich habe Ihn schon mehrmals gebeten, dass er den Fehler reklamieren soll. Vergeblich. Keine Reaktion mehr und ich kann Ihn auch nicht mehr anschreiben.
Vermutlich hat Ebay mich bei Ihm geblockt. Ich bin jetzt am überlegen eine Strafanzeige einzustellen. Name und Adresse sind bekannt.
Hoffe aber, dass jemand noch einen anderen Rat hat.
Grüße
Theodeo
PS: Zahlungsart ist Überweisung
Er weigert sich und verlangt stattdessen, dass ich den Versand nocheinmal bezahlen soll.
Wenn du in irgendeiner Form einen Nachweis dafür hast, dass er die Möglichkeit hätte, nochmals kostenlos versenden zu können, dann würde ich einen Anwalt einschalten, der ihn anschreibt und ihn entsprechend auffordert. Für so einen Peanuts braucht es noch nichtmal einen Termin... Telefonat reicht und die nötigen Unterlagen per email zuschicken.
Aufgrund der Erklärung deines Verkäufers ist bereits Verzug eingetreten, d. h. er muss dir die Kosten für den Anwalt erstatten. Sowas mach Aua und bläst vielleicht mal etwas Dreistigkeit aus dem Hirn.
Du hättest zivilrechtlich auch noch andere Möglichkeiten, wie z. B. Rücktritt und Ersatzkauf, der Schadensersatz für ihn nach sich ziehen könnte.
Hallo @theodeo78,
Eine Strafanzeige ist in deinem Falle nicht angezeigt, weil schlichtweg keine Straftat vorliegt. Dazu müsste er schon generell die Herausgabe der Ware verweigern (egal, ob du nochmals Versandkosten bezahlst oder nicht) und deine Zahlung behalten wollen. Das macht er aber nicht - er erklärt sich ja grundsätzlich bereit, die Ware herauszugeben, verlangt allerdings nochmals Versandkosten, weil die Sendung an ihn zurückging. Würdest du eine Strafanzeige stellen, dann würde die entweder erst gar nicht angenommen werden oder postwendend das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.
Da hier ein rein zivilrechticher Konfilt vorliegt, liegt die Sache außerhalb der Strafverfolgungsbehörden.
Anwaltskosten musst du eigentlich nicht scheuen, da eine Pflichtverletzung seitens deines Verkäufers vorliegt. Die wiederum hat zur Folge, dass du verauslagte Kosten einer Rechtsverfolgung vom Verkäufer zurückfordern kannst. Voraussetzung ist, dass du beweisen kannst,
- dass es ein Fehler seitens des Versanddienstleisters war
- dass dir die Möglichkeit eines kostenfreien Vesandes eingeräumt wurde und
- dass du das deinem Verkäufer mitgeteilt hast und er sich dennoch letztgültig weigert, die dafür erforderlichen Schritte vorzunehmen.
Daraus ergibt sich eine Pflichtverletzung, gegen die du vorgehen kannst und für deren etwaige Kosten er geradestehen muss.