06-06-2021 00:57
@brinsche81 schrieb:
Hallo, habe einen Artikel gekauft, den der Verkäufer als Warensendung verschickt hat. Da dieser nicht ankam, habe ich es bei ebay gemeldet. Verkäufer hat mir dann erst eine Sendungsnummer mitgeteilt und das die Warensendung per QR Code überprüfbar wäre und laut dort angeblich schon zugestellt wurde. Ich habe den Artikel auch nach weiteren Tage wartens nicht erhalten. Jetzt droht mir der Verkäufer mit dem Anwalt. Sieht es nicht ein, die Kosten zu tragen und verlangt im Prinzip von mir, dass ich den Auftrag schließe ohne den Artikel erhalten zu haben. Eigentlich bin ich ja über ebay Käuferschutz abgesichert. Finde diese Art des Drohens unmöglich. Kann es wirklich zu meinen Lasten ausgelegt werden? Ist es überhaupt möglich die Zustellung der Warenpost zu verfolgen? Habe mich so auf die Schuhe für meine Tochter gefreut und erwische jetzt so einen ungehaltenen Verkäufer 😞
Du hast bei einem Privat-Verkäufer gekauft. Es war unversicherter Versand vereinbart. Damit trägst Du als Käufer das Verlustrisiko auf dem Versandweg.
Daran ändert auch der Käuferschutz von ebay nichts. Die AGB von ebay stehen nicht über dem Gesetz.
Du kannst Dir zwar das Geld über den Käuferschutz zurückholen, aber dem Verkäufer steht es frei, das Geld anschließend erneut bei Dir einzufordern. Notfalls auch mit Hilfe eines Anwalts. Und wenn der Verkäufer dann den Versand glaubhaft machen oder gar beweisen kann, wirst Du erneut zahlen müssen. Ob der Verkäufer so weit geht, wissen wir natürlich nicht.