06-06-2021 00:57
@brinsche81 schrieb:
Hallo, habe einen Artikel gekauft, den der Verkäufer als Warensendung verschickt hat. Da dieser nicht ankam, habe ich es bei ebay gemeldet. Verkäufer hat mir dann erst eine Sendungsnummer mitgeteilt und das die Warensendung per QR Code überprüfbar wäre und laut dort angeblich schon zugestellt wurde. Ich habe den Artikel auch nach weiteren Tage wartens nicht erhalten. Jetzt droht mir der Verkäufer mit dem Anwalt. Sieht es nicht ein, die Kosten zu tragen und verlangt im Prinzip von mir, dass ich den Auftrag schließe ohne den Artikel erhalten zu haben. Eigentlich bin ich ja über ebay Käuferschutz abgesichert. Finde diese Art des Drohens unmöglich. Kann es wirklich zu meinen Lasten ausgelegt werden? Ist es überhaupt möglich die Zustellung der Warenpost zu verfolgen? Habe mich so auf die Schuhe für meine Tochter gefreut und erwische jetzt so einen ungehaltenen Verkäufer 😞
Du hast bei einem Privat-Verkäufer gekauft. Es war unversicherter Versand vereinbart. Damit trägst Du als Käufer das Verlustrisiko auf dem Versandweg.
Daran ändert auch der Käuferschutz von ebay nichts. Die AGB von ebay stehen nicht über dem Gesetz.
Du kannst Dir zwar das Geld über den Käuferschutz zurückholen, aber dem Verkäufer steht es frei, das Geld anschließend erneut bei Dir einzufordern. Notfalls auch mit Hilfe eines Anwalts. Und wenn der Verkäufer dann den Versand glaubhaft machen oder gar beweisen kann, wirst Du erneut zahlen müssen. Ob der Verkäufer so weit geht, wissen wir natürlich nicht.
@brinsche81 Ich nehme an, du hast einen nicht erhaltenen Artikel gemeldet. Die einzige Möglichkeit der Sendungsverfolgung wäre wohl der Priobrief gewesen. Was sollst du nun mit einem QR Code?
Bei der Sendungsverfolgung kannst du selbst nachsehen und er hätte sie beim Artikel einstellen müssen.
Kannst dun die Sendungsverfolgung sehen?
Natürlich schliesst du den Fall nicht von dir aus. Er hat die neue Zahlungsabwicklung und wenn da ein Verkäufer unversichert versendet, dann hat er die A...karte. eBay wird ihm das Geld dann wieder wegnehmen oder erst gar nicht geben. Natürlich ist der VK jetzt "angefressen". Was will er mit einem Anwalt? Bei der Summe? Er hat es im Grunde falsch gemacht und die Warensendung ist weg.
Ziehe du den Fall jetzt durch, das ist dein Recht.
@brinsche81Das ist gut, wenn du dich beruhigt hast. Man kann es kaum glauben, was wegen solch einer Summe losgetreten wird. Und wenn die Sortiermaschine eben vielleicht den Umschlag so beschädigt hat, daß man die Adresse nicht mehr lesen konnte, dann kann niemand den Inhalt irgendwem mehr zuordnen. Nicht ärgern, nur wundern.
@brinsche81Jetzt im Moment bin ich ziemlich angesäuert, weil man es geschafft hat, dich weiter zu verunsichern. Aber es soll ja auch Leute geben, die Mahnbescheide mit geringen Summen auf den Weg bringen. Mir hat es Spass gemacht, mich mit dir auszutauschen. Ich sehe da manches anders (nichts von dem, was du schreibst), aber du hast deine Lösung jetzt gefunden und das finde ich auch ok. Ich wünsche dir alles Gute und bleib so wie du bist.