19-11-2020 10:53
Guten Tag Ebay-Team, ich hatte einen Verkauf über Euch getätigt. Meine serachtens ist jeder Klick (Bieten) ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Ich habe solch einen Fall, der Kunde "makofati2012" hat geboten und kurz nach dem Aktionsende hat er mir einen Abbruch mitgeteilt. Es kann nicht sein, das man hier auf Eurer Plattform kaufen kann und dann sagt, ich will den Kauf nicht.
Telefonate mit Eurer Hotline brachte mir nichts, außer das gesagt wurde das man sich darum kümmert, inzwischen vergehen Wochen und es passiert nichts, der Käufer ist nach wie vor Aktiv und von Euch hört man garnix.
Ich schlussfolgere es so, dass man machen kann bei Ihenn was man will. Alos kräftig mitbieten und dann sagen, ich will nicht ehr!!!
Also somit seid Ihr aber wirklich bald weg von der Bildschirmfläche. Ich werde dazu bei der verbraucherzentrale anfragen, ab das so recfhtens ist.
Katzenzunge
ein freundliches Hallo.... @katzenzunge ,
ich lass mich auf keinen Kaufabbruch ein!
So gehe ich vor...
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!