23-08-2020 13:37
@sunshine_connie schrieb:
Hallo zusammen, ich hab - voreilig- für einen Käufer eine gute Bewertung abgegeben... dieser hat nun unter einer fadenscheinigen Begründung die Rücknahme des Artlkels (es handelt sich um einen Privatverkauf, und ich habe nur um des Friedens willen zugestimmt) verlangt. Ich habe über ebay ein Rücksendeetikett verschickt für 4,20 Euro, bekomme jetzt eine Mail, dass man 4,80 Euro hätte bezahlen müssen beim Versand und wenn ich das nicht mit zurückzahle, man dies negativ in die Bewertung einfließen lassen würde. Was kann/soll ich tun?
Danke!
Tag, @sunshine_connie
1. Käufer können seit 12 Jahren nur noch positiv bewertet werden, also ist es unerheblich ob du ihn schon "gut" bewertet hast.
2. muss kein privater VK einer Rücknahmen zustimmen, sofern keine verschwiegenen Mängel vorhanden war.
3. kann dich ein Käufer auch ohne Vorwarnung negativ bewerten, da du - warum auch immer - der Rücknahme eh zugestimmt hast, kommt es wohl auf 60 Cent ??? auch nicht mehr an.
4. kann man erpresserische Bewertungen auch melden.
5. musst du bitte selbst schauen, wie du das regelst .