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Bewertung mit obszönem Ausdruck?

Hallo,

 

ich muss einen Verkäufer leider negativ Bewerten, da in der Lieferung anstelle des gekauften Arbeitsspeicher nur Altpapier und ein Pfirsichkern war.

 

Der Verkäufer, der vermutlich asiatischer Herkunft ist und nur wenig deutsch versteht, meldet sich nach eröffnen eines Fall nur einmal kurz mit belanglosen Anmerkungen und nicht lösungsorientiert. Weder Rückzahlung noch eine Lieferung der Arbeitsspeichers kommt zustande.

 

Dies so in die Bewertung zu schreiben ist bei 80 Zeichen kaum möglich, auch nicht, dass der Verkäufer ausschließlich Überweisung als Zahlungsmethode akzeptiert. Doch die für aussagekräftige Bewertungen viel zu wenigen 80 Zeichen sind ein ganz anderes Thema, das eBay ohnehin nie ändern wird, denn eBay möchte ja seine Verkäufer schützen.

 

Was ich aber nicht verstehe und den Vorwurf auch entschieden von mir weise ist die Behauptung, ich nutze in meiner Bewertung obszöne Ausdrücke!
Kann mir das jemand erklären? Ich habe in kurzen Worten das geschrieben, was vorgefallen ist. Welches meiner Worte ist Obszön?

 

ebay.jpg

 

Viele Grüße

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Hallo @detlef-paschke ,

du warst bei der Polizei und hast Anzeige erstattet ?

Und privat ist der VK keinesfalls

 

https://www.ebay.de/itm/8x-8GB-MT36JSF1G72PZ-1G6M1HI-PC3-12800R-DDR3-1600-ECC-RAM-/202988967936?nma=...

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