25-04-2021 12:46
Hallo,
ich habe einen Artikel am 19.04.2021 online überwiesen.
Der Artikel ist zur Abholung. Seit dem 19.04.2021 habe ich der Verkäuferin
vielfach geschrieben und sie um die Abholadresse gebeten. Es kam keine
Antwort. Da ich nächste Woche in Nordrhein-Westfalen bin wollte den
Artikel abholen. Mehrkosten, die durch dieses Fehlverhalten entstehen werde
ich der Verkäuferin berechnen. Auch denke ich über einen Ersatzkauf nach, durch
den auch Mehrkosten entstehen können.
Mit freundlichem Gruß
Hallo @bluetenblatt54 wenn ein Artikel zur Abholung angeboten wird, warum zahlt man dann vorab per Überweisung?
Man kauft, man vereinbart einen Termin, man fährt hin, drückt dem VK das geld in die Hand, nimmt den Artikel und fährt wieder.
Überwiesen wird doch nur, wenn der artikel verschickt werden soll.
Prima, die durch deine Aktivität entstandenen Kosten kannst du dann gerne anwaltlich gegen die Verkäuferin durchsetzen. Und zwar erstmal auf deine Kosten 😉