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Der Verkäufer hält sich _nicht_ an die von ihm getätigten Zusagen.

Guten Tag,

der Verkäufer hält sich _nicht_ an die von ihm getätigten Zusagen. Erst hat er mir schriftlich zugesagt, der Artikel könne bei ihm abgeholt und auch bei ihm direkt bezahlt werden. Dann hat mich der Verkäufer gebeten, mich auf Sofortkauf einzulassen und den Kauf abzuschließen. Für mich bedeutet Sofortkauf ebenso der Kauf am Folgetag. Jetzt widerspricht sich der Verkäufer in einer neuen Nachricht an mich; ich könne bei ihm _nicht_ direkt und persönlich vor Ort an der Adresse des Verkäufers den Artikel kaufen. Dabei hatte mir der Verkäufer für heute (Mittwoch, den 17. Dezember 2025) sowohl das Zeitfenster fürs Abholen und Bezahlen der Ware mitgeteilt, als auch die Abhol-Adresse. 

Ich finde das Gebaren des Verkäufers äußerst merkwürdig und den Verkäufer in seinen Zusagen unzuverlässig.

Und habe jetzt dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich den (Sofort)kauf widerrufe; eben aufgrund seiner in seinen Aussagen an mich befindlichen Widersprüchlichkeit.

Meine Frage ist nun (mit der Bitte um Antwort, für die ich [schon jetzt] danke): Kann man rechtlich vom Sofortkauf zurücktreten? Es wurden von dem Verkäufer ja die Verkaufsvertragsbedingungen eigenmächtig geändert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

pgvt.

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