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Der Verkäufer hält sich _nicht_ an die von ihm getätigten Zusagen.

Guten Tag,

der Verkäufer hält sich _nicht_ an die von ihm getätigten Zusagen. Erst hat er mir schriftlich zugesagt, der Artikel könne bei ihm abgeholt und auch bei ihm direkt bezahlt werden. Dann hat mich der Verkäufer gebeten, mich auf Sofortkauf einzulassen und den Kauf abzuschließen. Für mich bedeutet Sofortkauf ebenso der Kauf am Folgetag. Jetzt widerspricht sich der Verkäufer in einer neuen Nachricht an mich; ich könne bei ihm _nicht_ direkt und persönlich vor Ort an der Adresse des Verkäufers den Artikel kaufen. Dabei hatte mir der Verkäufer für heute (Mittwoch, den 17. Dezember 2025) sowohl das Zeitfenster fürs Abholen und Bezahlen der Ware mitgeteilt, als auch die Abhol-Adresse. 

Ich finde das Gebaren des Verkäufers äußerst merkwürdig und den Verkäufer in seinen Zusagen unzuverlässig.

Und habe jetzt dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich den (Sofort)kauf widerrufe; eben aufgrund seiner in seinen Aussagen an mich befindlichen Widersprüchlichkeit.

Meine Frage ist nun (mit der Bitte um Antwort, für die ich [schon jetzt] danke): Kann man rechtlich vom Sofortkauf zurücktreten? Es wurden von dem Verkäufer ja die Verkaufsvertragsbedingungen eigenmächtig geändert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

pgvt.

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6 ANTWORTEN 6

Betreff: Der Verkäufer hält sich _nicht_ an die von ihm getätigten Zusagen.

Wenn Versand angeboten war, und du die Abholung forderst, @pgvt2885 , hat der VK keinen Versandnachweis.

Vielleicht hat sich der VK ja schlau gemacht ?

Widerufen kannst du nur bei gewerblichen Verkäufern.

Nachricht 1 von 7
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Betreff: Der Verkäufer hält sich _nicht_ an die von ihm getätigten Zusagen.

Guten Tag Voli-Maus,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich hatte bei den Verkäufer gefragt, ob der Artikel abgeholt und vor Ort bezahlt werden kann.

Das bejahte der Verkäufer in einer Nachricht an mich und teilte mir sowohl die Abhol-Adresse, als auch die Uhrzeit-Spanne mit, zu der an dem Abhol-Tag der Artikel abgeholt werden dürfe. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

pgvt.

Nachricht 2 von 7
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Betreff: Der Verkäufer hält sich _nicht_ an die von ihm getätigten Zusagen.

@pgvt2885 ,

bei dem Artikel war Abholung angegeben ? 

Nachricht 3 von 7
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Betreff: Der Verkäufer hält sich _nicht_ an die von ihm getätigten Zusagen.

Es gibt bis auf sehr wenige Ausnahmen KEINE Barzahlungen mehr bei ebay! Auch nicht für dich.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 4 von 7
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Betreff: Der Verkäufer hält sich _nicht_ an die von ihm getätigten Zusagen.

Der Verkäufer hat eigenmächtig die Vertragsbedingungen geändert und wollte keine persönliche Abholung des Gegenstandes mehr zulassen, obwohl er (der Verkäufer) mir vorab bereits den Abhol-Termin und die Abhol-Adresse genannt hatte und mir geschrieben hatte, er sei mit Barzahlung und persönlicher Abholung des Gegenstandes durch mich einverstanden.

 

Mit freundlichen Grüßen.

Nachricht 5 von 7
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Betreff: Der Verkäufer hält sich _nicht_ an die von ihm getätigten Zusagen.

@pgvt2885 

 

die Vertragsbedingungen wurden zuerst nicht vom Verköufer, sondern von Dir geändert

 

bis auf sehr wenige Ausnahmen gibt es keine Barzahlung mehr, ausserdem muss der Verkäufer versenden und sollte sich auf keinen Fall auf Abholung einlassen, wenn er diese nicht schon im Angebot angegeben hat

 

diese Abholung kann dann in der Kaufabwicklung vom Käufer ausgewählt, bezahlt muss aber über eBay werden

 

 

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